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Der Tagesordnungspunkt wird gem. § 4 Absatz 2 Satz 5 der Geschäftsordnung des Rates aufgrund von Zeitmangel auf die nächste Sitzung des Rates vertagt.
Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 38
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
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