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Vorlage - VO/10188/22  

 
 
Betreff: Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses aus dem Verfügungsfonds "Kultur in der Innenstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
21.09.2022 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg hat aus dem Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" für die kulturelle Belebung der Innenstadt eine Fördersumme von insgesamt 40.908 € für die Jahre bis 2025 beantragt. Der voraussichtliche Zuschussbetrag wurde gemäß Vorgaben des Bundesprogramms mit Eigenmitteln in Höhe von 50.000 Euro aufgestockt, so dass sich ein zur Verfügung stehender "Verfügungsfonds Kultur in der Innenstadt" von insgesamt 90.908 Euro für die Kalenderjahre 2022 bis 2025 ergibt. Somit stehen jährlich 22.727 Euro im Zeitraum 2022 bis 31.08.2025 zur Verfügung, die allerdings im Hinblick auf die Vorgaben zur Bundesförderung nicht übertragbar sind. Das bedeutet, dass beispielsweise die Fördermittel, die in 2022 nicht abgerufen werden, am 31.12.2022 verfallen.

 

Um die Mittel aus dem "Verfüngsfonds Kultur in der Innenstadt" im Kalenderjahr 2022 möglichst in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können und damit kulturelle Projekte und Veranstaltungen in der Lüneburger Innenstadt durchzuführen, ist es erforderlich, dass die Richtlinie möglichst zeitnah beschlossen wird. Die Richtlinie ist Grundlage für die noch durchzuführenden, vorbereitenden Arbeiten der Verwaltung, um eine Antragstellung der Kulturschaffenden ab Anfang Oktober 2022 zu ermöglichen.

Der Fachbereich 4 - Kultur hat dazu einen Richtlinienentwurf verfasst, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Entsprechend des Richtlinienentwurfs könnten ab Inkrafttreten entsprechende Anträge beim Bereich Kultur gestellt werden. Das Antragsformular und weiter Informationen werden auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht.

 

Die Umsetzung dieser Richtlinie ist an die Bewilligung der Projektmittel für den Verfügungsfonds "Kultur in der Innenstadt" aus dem Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren", bzw. der Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns hierzu, geknüpft. Ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde eingereicht, die Antwort steht noch aus.

 

Die eingegangenen Anträge werden auf der Grundlage einer kurzen Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Verwaltung in einem neu zu bildenden, temporären Beirat ohne Sitzungsgeldzahlung vorberaten. Die hieraus resultierende Empfehlung des Beirats wird dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zur abschließenden Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.

 

Der Beirat gibt sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung.

 

Gem. § 4 Abs. 1 Ziffer 4 der Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses aus dem Verfügungsfonds „Kultur in der Innenstadt“ gehören dem Beirat unter anderem zwei Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften aus unterschiedlichen Fraktionen, der die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften nicht angehört, an.

Die Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Kultur- und Partnerschaften, Frau Andrea Kabasci, gehört der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, so dass die beiden Beiratsmitglieder aus dem Kultur- und Partnerschaftsausschuss aus den anderen Fraktionen zu entsenden sind, sofern Frau Kabasci selbst im Gremium vertreten sein wird.

 

Der Beschluss der Richtlinie, die Einrichtung eines Beirats sowie die Wahl zweier Beiratmitglieder haben keinerlei Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung oder auf das Klima. Auswirkungen ergeben sich erst, wenn konkrete Projekte bewilligt und umgesetzt werden.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:  2.566 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2022 bis 2025 90.908 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja, für 2022 wenn der Haushalt genehmigt ist

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:   2022 bis 2025  40.908 €

 

 

Anlagen:

 

Richtlinienentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinienentwurfvom 06.09.2022 mit Anlage (1266 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses aus dem Verfügungsfonds des Bundesprogrammes „Zunkftsfähige Innenstädte und Zentren“ und die „Geschäftsordnung für den Beirat „Verfügungsfonds Kultur“ werden beschlossen.

b)     Es wird ein temporärer „Beirat Verfügungsfonds Kultur in der Innenstadt“ gebildet. Die Mitglieder des Gremiums erhalten für Ihre Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß der geltenden Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg.
 

c)       Für den Beirat zur Gewährung eines Zuschusses aus dem Verfügungsfonds „Kultur in der Innenstadt“ werden die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften:

1.___________________________________________________

2.___________________________________________________

als Mitglied gewählt.

 

Stammbaum:
VO/10188/22   Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses aus dem Verfügungsfonds "Kultur in der Innenstadt"   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/10188/22-1   Änderung der Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses aus dem Verfügungsfonds "Kultur in der Innenstadt"   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage