Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr Pols fragt nach, wie der Sachstand des Bebauungsplanverfahrens zum geplanten Bau von Gebäuden der Landeskrankenhilfe an der Universität sei. Ergänzend fragt er an, ob es eine Bürgerversammlung hierzu gebe.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Landeskrankenhilfe auf dem an die Universität angrenzenden Grundstück für die Universität ein Bürogebäude errichten möchte. Ein Bauantrag liege hierfür noch nicht vor, sei aber geplant. Im Bebauungsplanverfahren sei eine frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung abgeschlossen, es finde noch die Auswertung statt.
Weiterhin fragt Ratsherr Pols nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass im ehemaligen Lüneburger Eisenwerk schädliche Emissionen austreten und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Mitarbeitenden umliegender Firmen führen würden.
Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass die Verwaltung informiert worden sei. Der Mangel sei dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zur Prüfung weitergeleitet worden. Bisher sei noch keine Rückmeldung erfolgt. Er sichert zu, den Sachstand zu erfragen.
Ratsherr Kohlstedt merkt an, dass das Verschieben von Sitzungsterminen problematisch sei. Er bittet künftig um Planungssicherheit.
Ratsherr Pols ergänzt, dass zwischen den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und den Ratssitzungen künftig wieder ein freier Tag zum Austausch innerhalb der Fraktionen liegen sollte.
Ratsvorsitzende Grunau ergänzt, dass das Ratsbüro bereits einen Vorschlag für das kommende Jahr erarbeitet habe.
Ratsherr Soldan teilt mit, dass der Sozialausschuss des Landkreises am 06.09.2022 entschieden habe, den gemeinsamen Vertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg zum Senioren- und Pflegestützpunkt bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Die Kostenerstattungspflicht des Landkreises betrage 100.450 €. Die Verhandlungen für die Laufzeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026 seien noch nicht begonnen worden. Er fragt nach, wann die Stadt mit den Verhandlungen beginnen werde, wie die Finanzierung aussehe und die Summe der Kostenerstattung des Landkreises verrechnet werde.
Frau Bauer, Leiterin des Fachbereichs Familie und Bildung, erläutert, dass der Vertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg Ende 2018 ausgelaufen sei. Für das Jahr 2020 seien 100.450 € an die Hansestadt gezahlt worden, für das Jahr 2021 seien Rückstellungen in gleicher Höhe vorgenommen worden. Nach Zustimmung des Sozialausschusses des Landkreises erfolge die Anweisung der Rückerstattung kurzfristig. Ein neuer Vertragsentwurf sei im Februar 2020 als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Landkreis aufgesetzt worden. Der Tätigkeitsbericht des Stützpunktes sei im Juli 2022 im Sozialausschuss des Landkreises vorgestellt worden. Die Zustimmung zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Landkreis sei in Aussicht gestellt worden. Ein Vertragsabschluss sei jedoch frühestens in sechs Monaten zu erwarten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||