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Vorlage - VO/10193/22  

 
 
Betreff: Reaktivierung der SPNV-Strecken Lüneburg - Amelinghausen - Soltau und Lüneburg - Bleckede: Sachstand zum Gutachten des Landkreises, Unterstützung der weiteren Planungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
25.08.2022 
Sitzung des Ortsrates Oedeme zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
31.08.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Landkreis Lüneburg prüft die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs der Strecken Lüneburg – Bleckede und Lüneburg – Amelinghausen – Soltau. Mittels der aktuellen standardisierten Bewertung soll die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen eingestuft werden. Es soll geklärt werden, ob eine Reaktivierung sinnvoll ist und welche Randbedingungen dafür gegebenenfalls erforderlich sind. Das für den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) zuständige Landesministerium hat zusammen mit der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) in den Jahren zwischen 2013 und 2015 in einem dreistufigen Verfahren Bahnstrecken ermittelt, welche sich für einen Wiederbetrieb im Rahmen einer Reaktivierung eignen. Die beiden Strecken Bleckede – Lüneburg und Soltau – Lüneburg wurden nach dieser Prüfung nicht in das Ausbauprogramm aufgenommen, da die Platzierung nicht ausreichend war.

 

Der Landkreis Lüneburg setzt mit Unterstützung der Hansestadt weiterhin auf eine Stärkung des ÖPNV innerhalb der Stadt und des Landkreises und daher wird an dem Wunsch nach dem Ausbau der genannten Strecken festgehalten. Dies bietet aus Sicht der nachhaltigen Mobilität eine enorme Chance, die Verbindung zwischen Lüneburg und der Region in puncto Klimaauswirkung, Zeitersparnis und sowohl der individuellen als auch gesellschaftlichen Kosten zu stärken. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat vor dem Hintergrund der Diskussionen eines Integrierten Mobilitätskonzepts (IMK) 2018 Mittel bereitgestellt, um mit Hilfe eines Gutachtens das Verfahren erneut aufzugreifen. Damit soll eine fachliche Grundlage geschaffen werden, um das Land Niedersachsen zu bewegen, die Ertüchtigung der beiden Strecken in Angriff zu nehmen und entsprechende Planungsschritte zu beauftragen. Dabei sollen auch Alternativen zu der vom Land Niedersachsen für zwingend erachteten standardisierten Bewertung aufgezeigt werden.

 

Die Erstellung eines Gutachtens zur Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede – Lüneburg und Lüneburg – Amelinghausen/Soltau wurde 2019 an das Beratungsbüro ConTrack Consulting Gesellschaft für Schienenbahnen mbH aus Hannover vergeben. Das Beratungsbüro wurde bei diesem Vorhaben durch das Büro INROS LACKNER unterstützt. Die genauen Ergebnisse hieraus sind in dem entsprechenden Gutachten zu finden.

 

Neben dem Lüneburger Bahnhof sind zudem potenzielle zusätzliche Haltpunkte am Kurpark, im Ortsteil Oedeme  und in Rettmer hiervon betroffen, da in der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Strecke Lüneburg - Soltau bzw. Lüneburg – Amelinghausen entsprechende Haltepunkte berücksichtigt wurden. Ein Ausbau der Strecke mit der Realisierung der genannten Haltepunkte würde die Anbindung auch innerhalb der Stadt deutlich verbessern.

 

Geplante Haltepunkte:

-          Lüneburg Hbf. – Erbstorf-Ziegelei – Scharnebeck – Rullstorf – Neetze – Bleckede

-          Lüneburg Hbf. – LÜ-Kurpark – LÜ-Oedeme – Rettmer-Am Wischfeld – Melbeck-Embsen – Drögennindorf – Amelinghausen – Soderstorf – Bispingen – Heidepark - Soltau

 Fahrtzeiten:

-          Lüneburg – Scharnebeck   7 min

-          Lüneburg – Neetze  15 min

-          Lüneburg – Bleckede   21 min

-          Lüneburg – Kurpark    3 min

-          Lüneburg – Oedeme    5 min

-          Lüneburg – Rettmer    7 min

-          Lüneburg – Melbeck-Embsen 10 min

-          Lüneburg – Amelinghausen 20 min

-          Lüneburg – Bispingen  37 min

-          Lüneburg – Soltau  50 min

Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist es wichtig, einen Wert über 1 zu erhalten, der eine finanziell positive Bewertung bedeutet. Die beiden Prüffälle Lüneburg – Soltau und Lüneburg – Amelinghausen haben mit den Werten 3,4 und 9,1 eine ausgesprochen deutlich positive Bewertung bekommen. In dem vorliegenden Gutachten hat die Strecke Lüneburg – Bleckede einen Nutzen-Kosten-Indikator von 0,7 erhalten, es wird aber empfohlen, die Strecke mit der bald erscheinenden und überarbeiteten Version der Standardisierten Bewertung zu untersuchen, „da nach dieser erweiterten Methode Strecken im ländlichen Raum anhand weiterer, spezifischer Kriterien und damit voraussichtlich günstiger bewertet werden. Des Weiteren sollte geprüft werden, inwieweit für den Erhalt der Strecke zur Nutzung durch Museumsbahnen Instandhaltungskosten nötig sind, welche auch ohne regelmäßigen SPNV anfallen. Diese Kosten wären im Rahmen einer Aktualisierung der Berechnung im Ohnefall anzusetzen, was einen besseren NKI zur Folge hätte.“

 

Die Vorlage VO/2022/165 des Landkreises vom 16.05.2022 ist gemeinsam mit dem Abschlussbericht des Gutachtens zur Reaktivierung an diese Vorlage angehängt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 39 €

 

Anlagen:

VO/2022/165 – Vorlage Reaktivierungsgutachten inkl. Abschlussbericht des Gutachtens

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 220516_VO.2022.165_Vorlage_Reaktivierungsgutachten_SPNV (3249 KB)      
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Hansestadt Lüneburg unterstützt die Reaktivierungsbemühungen des Landkreises und der SInON GmbH in Bezug auf die Strecken Lüneburg – Bleckede und Lüneburg – Amelinghausen – Soltau und wünscht zur Unterstützung der Mobilitätswende ausdrücklich die Reaktivierung der genannten Strecken.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, an dem von der SInON durchgeführten Planungsprozess aktiv mitzuwirken.