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Vorlage - VO/10277/22  

 
 
Betreff: Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2022, hier: Umwidmung von Mitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   05 - Entwicklung und strategische Steuerung
   DEZERNAT II
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Vorberatung
10.10.2022 
Umlaufbeschluss des Stiftungsrates der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 30.03.2022 der Gewährung von Fördermitteln für soziale Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist an die Hansestadt Lüneburg für 2022 zugestimmt, vgl. Vorlage VO/09929/22. Dies beinhaltete u. a. einen Betrag von 306.000,- EUR, um damit in den Stadtteilhäusern das Stadtteilmanagement für Mehrgenerationenarbeit auf Basis des Fachkonzeptes für Stadtteil- und Quartiersmanagement zu finanzieren. Die Umsetzung des Konzeptes wurde noch nicht beschlossen, weshalb noch keine Verträge mit voraussichtlichen Kooperationspartnern geschlossen wurden.

 

Aus diesem Grund wird die Hansestadt rund 60.000,- EUR der obigen Fördersumme nicht für den im Antrag formulierten Zweck verwenden können. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation und der Energiekrise möchte das Dezernat V die Mittel jedoch für einen ähnlichen Zweck über Zuwendungsbescheide an freie Träger der Wohlfahrtspflege weitergeben.

 

Dabei geht es im Kern um ein qualifiziertes Beratungsangebot für von Armut bedrohte sowie sozial bedürftige und benachteiligte (auch ältere) Menschen. Insbesondere soll dabei an bestehende Strukturen des Beratungsangebotes zur Spendenaktion „Guter Nachbar“ angeknüpft werden, z.B. für die kurzfristige Ausweitung der Personalkapazitäten für Sozialberatung, für Beratung hinsichtlich Energiekosten-Fragen, für die Prüfung der Bedürftigkeit, für die Ausweitung der Angebotszeiten und Orte (ggf. Stadtteilhäuser) sowie für die Vernetzung hinsichtlich einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie und Abstimmung mit der Hansestadt und anderen relevanten Institutionen. Die Mittel sind bis zum Ende des Jahres 2022 zu verwenden.

Für die Verwendung und die Weitergabe der Fördermittel durch das Dezernat V soll die anhängende Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Unterstützungsmaßnahmen und Sozialberatung im Kontext von Preis- und Energiekostensteigerungen als Folge des Ukraine-Krieges Anwendung finden.

 

 

Da das Projekt in Form des geplanten Beratungsangebots so schnell wie möglich starten soll und die Mittel im Stiftungshaushalt zur Verfügung stehen, war eine vorherige Sitzung des Stiftungsrates nicht möglich. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind jedoch per Umlaufverfahren beteiligt worden.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

mittelbar, Beratung hinsichtlich Einsparpotenzial

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

s. o.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Finanzierung eines Beratungsangebots für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 79,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Hospital z.Gr.Hl. Geist / 1001 

 Produkt / Kostenträger: 315011

 Haushaltsjahr: 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Entwurf Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Unterstützungsmaßnahmen und Sozialberatung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Richtlinie Fördermittel Sozialberatung (509 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der geänderten Mittelverwendung eines Betrages von 60.000,- EUR – abweichend von der Vorlage 09929/22 und dem hierauf bezogenen Ratsbeschluss vom 30.03.2022 – durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zugestimmt. Die Bewilligung der Förderung an die Hansestadt Lüneburg wird entsprechend der vorstehenden Ausführungen abgeändert.

 

Für die Weitergabe der Fördermittel wird die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Unterstützungsmaßnahmen und Sozialberatung im Kontext von Preis- und Energiekostensteigerungen als Folge des Ukraine-Krieges in Kraft gesetzt.