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Vorlage - VO/10200/22  

 
 
Betreff: Beschluss des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Alexander Schulz
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Penzkofer, Tamara  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
08.09.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Lüneburg gibt es 64 Kindertagesstätten, von denen 48 in freier und 16 in städtischer Trägerschaft sind.

Die Hansestadt Lüneburg hat mit dem überwiegenden Teil der freien Träger von Kindertagesstätten in der Vergangenheit individuelle Verträge abgeschlossen, die einen Festbetragszuschuss oder einen Defizitausgleich zum Inhalt haben. Durch die individuelle Gestaltung dieser Verträge konnte keine Vergleichbarkeit und somit nur wenig Transparenz bezüglich der Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft erzielt werden.

Um der Zielsetzung, eine transparente und planbare Haushaltsführung im Hinblick auf die Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft zu schaffen, gerecht werden zu können, entschied sich die Hansestadt Lüneburg, künftig einen einheitlichen „Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft“ zu entwerfen. Dieser Vertrag stellt einheitliche Regeln hinsichtlich der Finanzierungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Finanzierung sowie Leistungen beider Vertragsparteien auf. Den Kern des Vertrages stellt ein detailliertes Leistungsverzeichnis dar. Es wird in 3 Kostenblöcke (1. Personalkosten, 2. Kosten für Gebäude, Außenanlagen und Bewirtschaftung, 3. Sonstige für den Betrieb der Kita erforderliche Kosten) sowie Erlöse unterteilt.

Innerhalb der jeweiligen Kostenblöcke finden unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten Anwendung:

-          Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Kosten, die notwendig, aber nicht vom Träger beeinflussbar sind)

-          Abrechnung nach vereinbartem Höchstsatz (Höchstsätze in Abhängigkeit zu unterschiedlichen Bewertungskriterien wie Platzzahl, qm oder Personal)

-          Pauschalierte Standardfinanzierung (für nicht regelmäßig anfallende Kosten)

 

In einem ca. anderthalbjährigen Verhandlungsprozess mit einer selbstgewählten Verhandlungsgruppe, bestehend aus 6 Vertretern:innen der freien Träger, wurden die einzelnen von der Hansestadt Lüneburg ausgearbeiteten Vertragsinhalte und vor allem die Kostensätze der jeweiligen Kostenarten berechnet und diskutiert. Die Werte, die dem Leistungsverzeichnis zu Grunde liegen wurden in Abstimmung mit den freien Trägern mit Hilfe von Indizes und landesweiten Durchschnittswerten ermittelt, stets unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbotes gegenüber städtischen Einrichtungen.

Auf die zum Teil sehr intensiven Verhandlungen folgte schlussendlich der Konsens, mit dem neuen Mustervertrag zur Fehlbetragsfinanzierung eine solide Grundlage für die künftige Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Lüneburg und den freien Trägern geschaffen zu haben.

Künftige Kostenanpassungen werden durch den Bezug zu Teuerungsraten und Indizes wie dem Verbraucherpreisindex regelmäßig einbezogen, sodass die Notwendigkeit einer manuellen Nachjustierung der Werte minimiert wird.

Um für die künftigen Jahre eine verlässliche Haushaltsplanung und die freien Träger eine auskömmliche Grundlage zu schaffen, ihre Aufgaben im Auftrag der Hansestadt Lüneburg zu erfüllen, ist der Abschluss eines einheitlichen, rechtssicheren und klar messbaren Mustervertrages notwendig.  Auf Basis des zu beschließenden Mustervertrages werden anschließend mit den einzelnen freien Trägern individuelle, auf ihre Einrichtung zugeschnittene Fehlbetragsfinanzierungsverträge verhandelt und abgeschlossen.

 

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Folgenabschätzung:

 

Durch den Abschluss des Fehlbetragsfinanzierungsvertrages wird allen freien Trägern ein rechtssicheres Vertragsdokument an die Hand gegeben, in denen grundsätzliche Regelungen vereinheitlicht sind. Durch das detaillierte Leistungsverzeichnis wird Transparenz in der Betriebskostenabrechnung und Planungssicherheit gewährleistet. Die Abrechnungssätze liegen zum Teil oberhalb dessen, was an einige Träger bisher erstattet wurde. Die tatsächlichen Mehrkosten werden aber als moderat eingestuft, da die bisherige gängige Praxis vorsah, den Trägern außerordentliche Sonderzuschüsse ohne vertragliche Grundlage zu gewähren. Dies resultiert aus der Tatsache, dass viele Träger (vor allem gemeinnützige Gesellschaften) keine negativen Jahresabschlüsse aufweisen dürfen, da sonst die sofortige Insolvenz drohte.

Darüber hinaus unterliegen viele Betriebskosten ohnehin einer jährlichen Steigerung (Personalkosten, Gebäudekosten, etc.).

Eine konkrete Bemessung der Mehrkosten ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich:

-          Starker Preisanstieg durch derzeitige Inflationsrate,

-          Anstieg der Personalkosten durch Tariferhöhungen,

-          Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen aufgrund steigender Materialkosten,

-          Corona-bedingte Aussetzung von bestimmten Arbeiten (z.B. Pflege Außengelände), die in den Durchschnittswerten der letzten Jahre nicht berücksichtigt wurde, jetzt allerdings wieder anfallen.

 

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrages wird durch die einheitlichen Regelungen erhöht. Im Hinblick auf die Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft wird durch die einheitlichen Regelungen mehr Transparenz und eine planbare Haushaltsführung für die Hansestadt Lüneburg geschaffen.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 84 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: zur Zeit noch nicht abschätzbar, siehe Ausführungen bei Folgeabschätzung.              

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000 

 Produkt / Kostenträger:  365001

 Haushaltsjahr: ab 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen: 0 €

 

 

 

Anlagen:

 

-          Mustervertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg

-          Anlage 1 zum Mustervertrag – Leistungsverzeichnis

-          Anlage 2 zum Mustervertrag – Betriebskostenabrechnungsbogen

-          Anlage 3 zum Mustervertrag - Bedarfsvorschau

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mustervertrag zur Fehlbetragsfinanzierung (192 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1 zum Mustervertrag - Leistungsverzeichnis Stand 27.06.2022 (208 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 zum Mustervertrag - Betriebsabrechnungsbogen (117 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3 zum Mustervertrag - Bedarfsvorschau (117 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Dem Mustervertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier

Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt