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Vorlage - VO/10257/22  

 
 
Betreff: Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kunz, Andrea
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 35 - Mobilität
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
27.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Wegen verschiedener Sachverhalte bedarf es der Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten.

 

 

1. Umsetzung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 05.05.2022 (VO/09993/22)

Mit der Vorlage VO/09993/22 wurde durch den Verwaltungsausschuss die Reduzierung von Stellplätzen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs beschlossen.

 

Für eine Verbesserung des Radverkehrs in der Hindenburgstraße soll entsprechend der Darstellung in der Radverkehrsstrategie 2025 als Teil der Maßnahmenkonzeption „Stadtring“ nach der diesjährig anstehenden Deckensanierung eine Führung für Radfahrende auf der südlichen Seite auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Die neu entstehende Radverkehrsführung wird angeschlossen an den Radfahrstreifen, der derzeit im Kurvenbereich der Bastionstraße/Ecke Frommestraße endet.

 

Die Flächen zwischen den auf der Südseite befindlichen Bäumen sind allerdings nicht breit genug für Stellplätze inklusive des anzulegenden Sicherheitstrennstreifens. Daher muss zwar einerseits die südliche Parkreihe (18 Parkplätze und 1 Behindertenparkplatz) entfallen, andererseits entsteht so ein klar aufgeteilter und sicherer Verkehrsraum mit mehr Platz für den Rad- und Fußverkehr. Sicherer ist er, da keine Dooring-Unfälle mehr auftreten können. Die Flächen zwischen den Bäumen können in der Konsequenz entsiegelt und bepflanzt werden. Der derzeit baulich und farblich abgesetzte Radweg auf dem Gehweg auf der Südseite kann zurückgebaut werden. Die Maßnahme des Rückbaus inkl. Entsiegelung wird je nach Baufortschritt im Anschluss an die Deckensanierung im Zusammenhang mit den notwendigen Markierungsarbeiten erfolgen.

 

Um den Wegfall der genannten Stellplätze weitestgehend zu kompensieren, sollen die Stellplätze auf der Nordseite der Hindenburgstraße und die Stellplätze auf dem Parkplatz „Langer Jammer“ – es handelt sich hierbei um eine stadteigene Fläche – mit Erhalt der Cambio-Station als parkscheinpflichtige Stellplätze der Gebührenzone 3 ausgewiesen werden. Auch werden diese für Bewohner des Bewohnerparkbereichs B frei zur Verfügung stehen.

 

Insgesamt handelt es sich um 15 Parkplätze (9 in der Hindenburgstraße/Nordseite und 6 auf dem Parkplatz Langer Jammer, von denen 2 für Cambio weiterhin zur Verfügung stehen). Die Bewirtschaftung der Parkflächen wird zu einer höheren Fluktuation der dort Parkenden und somit zu einer höheren Verfügbarkeit von Innenstadtparkplätzen führen, als es jetzt der Fall ist. Zudem hat die bundesweite und wissenschaftliche Erfahrung mit stationsgebundenem CarSharing gezeigt, dass Stationen wie die dort vorhandene sehr gut dazu geeignet sind, die Anzahl der privaten Fahrzeuge im Umkreis zu reduzieren.

 

Um diese Kompensation umsetzen zu können, bedarf es der Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten, um auch den Parkplatz Langer Jammer in den parkscheinpflichtigen Bereich aufnehmen zu können.

 

 

2. Umsetzung des Beschlusses des Rates vom 21.12.2021 (VO/09813/21) - Entfall der Privilegierung für das Parken von Elektrofahrzeugen nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) zum 30.09.2022

Mit dem vorgenannten Beschluss hat der Rat die Parkprivilegierung nach dem EmoG mit Wirkung zum 30.09.2022 aufgehoben. Die Regelung des § 1 Abs. 2 Sätze 3 und 4 ParkGO ist damit ab dem 01.10.2022 entbehrlich und kann gestrichen werden.

 

 

3. Entfall des gebührenpflichtigen Parkens auf dem Parkplatz Am Schützenplatz

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 163 "Am Schützenplatz" folgte zur Ermöglichung der städtebaulichen Entwicklung eine Einziehung der Parkplatzfläche „Am Schützenplatz“ und deren anschließende Veräußerung. Der Parkplatz unterliegt entsprechend der Einziehung nicht mehr der Gebührenpflicht. Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde die Streichung in § 1 Abs. 3 Satz 2 5. Spiegelstrich ParkGO bislang nicht vorgenommen.

 

 

Die Änderungen der ParkGO ergeben sich aus der Anlage.

 

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Weiterentwicklung der Infrastruktur zugunsten des Rad- und Fußverkehrs

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Weiterentwicklung der Infrastruktur zugunsten des Rad- und Fußverkehrs

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                       100 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

     Versetzen eines Parkscheinautomaten                                                   zirka 600€

     Versetzen von Verkehrszeichen (durch die AGL)                                    zirka 500 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

     X    Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Parkgebührenordnung Entwurf

Anlage zur Parkgebührenordnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ParkgebuehrenordnungEntwurf (281 KB)      
Anlage 2 2 Anlage ParkGO (329 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfs wird beschlossen.