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Vorlage - VO/10185/22  

 
 
Betreff: GfA Lüneburg gkAöR - Jahresabschluss 2021 - Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Marbach
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Marbach, Steffi   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
06.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates der GfA Lüneburg – gkAöR am 30.08.2022 wurde u. a. der Jahresabschluss 2021 behandelt.


Gemäß § 7 Abs. 2 d der Unternehmenssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und bedarf gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 der Unternehmenssatzung der Zustimmung der Vertretung der Hansestadt Lüneburg.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2021 wie folgt ab:


Bilanzsumme      46.435.080,61 €

Jahresüberschuss      2.359.318,13 €

Gesamtgewinnvortrag aus Vorjahren    2.726.393,32

 

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Jahresüberschuss 2021 aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art i.H.v. 2.012.766,40 € festzustellen und als Rücklage für die Rekultivierung der Deponie einzustellen.

 

Der Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich in Höhe von 346.551,73 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.065.996,29 € verrechnet und in Gesamthöhe von 1.412.548,02 € in das Geschäftsjahr 2022 vorgetragen. Weiterhin wird dem Vorstand der GfA Lüneburg – gkAöR Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 erteilt.


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner, Bremen, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Zimmer 112, eingesehen werden.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

Anlagen:

Anlage 1: Bilanz 31.12.2021

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2021

Anlage 3: Lagebericht 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GfA_Bilanz 31.12.2021 (633 KB)      
Anlage 2 2 GfA_GuV 31.12.2021 (636 KB)      
Anlage 3 3 GfA_Lage 31.12.2021 (1077 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR gefassten Beschlüssen zum Jahresabschluss 2021 wird zugestimmt.