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Vorlage - VO/9708/21-1  

 
 
Betreff: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.09.2021 auf Beschränkung der Geltungsdauer der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten bis zum 31.10.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerBezüglich:
VO/9708/21
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Zum 01.10.2021 ist eine neue Gruppe nachschulischer Betreuung an der Anne-Frank-Schule in Betrieb gegangen. Da der Betreuungsumfang in Kaltenmoor von den Beitragsmodellen der nachschulischen Betreuung an der Grundschule Hasenburger Berg abwich, war es kurzfristig erforderlich zum 01.10.21 noch ein weiteres Beitragsmodell in die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten aufzunehmen (siehe hierzu VA/9708/21). Aufgrund der Kurzfristigkeit, mit der die neue Gruppe an den Start gehen sollte, war seinerzeit eine vorherige Beratung im Jugendhilfeausschuss nicht mehr möglich. Da die Verwaltung ohnehin beabsichtigte die Elternbeitrags-und Benutzungsordnung aufgrund gesetzlicher Änderungen des Nds. Kindertagesstättengesetzes zum 01.08.21, weiterer Regelungsbedarfe aus der Sicht der Verwaltung und des Wunsches der Politik die Einkommensstaffelung neu zu überarbeiten und sozial gerechter zu gestalten, wurde auf Vorschlag des damaligen Oberbürgermeisters, Herrn Mädge, durch den Rat am 29.09.21 die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in der Fassung der 4. Änderungsverordnung mit der Einschränkung beschlossen, dass diese am 01.10.21 in Kraft und am 31.10.22 außer Kraft treten soll.

 

Die Überarbeitung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in der Fassung der 4. Änderungsverordnung sollte aus Sicht der Verwaltung -  wie bereits 2013 geschehen - in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertreter:innen des Kita-Stadtelternrates erfolgen, um einen gemeinsamen Konsens zu entwickeln.

 

Der Startschuss zu dieser interfraktionellen Arbeitsgruppe konnte jedoch leider erst am 12. Juli 2022 erfolgen. Zunächst mussten sich der neu gewählte Rat und die Fachausschüsse ab November 2021 konstituieren. Aufgrund von Personalvakanzen im Bereich Frühkindliche Bildung und Betreuung und der Auswirkungen des Ukraine Krieges ab dem Frühjahr 2022 auf die Verwaltungstätigkeit konnte dieser Prozess leider nicht früher beginnen. Inzwischen hat die Arbeitsgruppe zweimal getagt. Leider war bei diesen Sitzungen der Kita-Stadtelternrat nicht vertreten. Nach Aussagen des Kita-Stadtelternrates ist dieser durch die Corona-Pandemie-Phase sehr geschwächt worden und es sei im Moment sehr schwierig, neue engagierte Eltern, die noch Kinder im Kita-Alter haben, zur Mitarbeit zu motivieren. 

 

In den beiden Arbeitsgruppentreffen hat bereits ein guter Austausch zwischen Politik und Verwaltung stattgefunden. Seitens der Politik wurden bereits einige Anregungen gegeben, die seitens der Verwaltung weiter geprüft werden. Dies benötigt jedoch weiter Zeit. Zudem besteht die Hoffnung, dass auch Vertreter:innen des Kita-Stadtelternrates noch in den Prozess einsteigen können.

 

Der Zeitpunkt 01.11.22 für eine neue Benutzungs- und Elternbeitragsordnung ist damit nicht mehr zu halten. Der Rat der Hansestadt Lüneburg wird daher gebeten, seinen Beschluss vom 29.09.21 hinsichtlich des Außerkrafttretens der 4. Änderungsverordnung am 31.10.2022 auf zu heben. Diese Befristung ist nicht in die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung aufgenommen worden, sondern es gibt hierüber lediglich diesen Ratsbeschluss. Die 4. Änderungsverordnung würde damit fortgelten bis eine neue Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in Kraft tritt.

 

Um der Beratung in der interfraktionellen Arbeitsgruppe genügend Raum und der Verwaltung aufgrund der zu bewältigenden Flüchtlings- und Energiekrise mehr Zeit zu geben, wird der Rat der Hansestadt Lüneburg gebeten neu zu beschließen, dass die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in der Fassung der 4. Änderungsverordnung spätestens mit Ablauf des 31.07.2023 außer Kraft tritt und somit spätestens zum 01.08.2023 eine neue Benutzungs- und Elternbeitragsordnung zu beschließen ist.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 29.09.21, die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für Kindertagesstätten in der Fassung der 4. Änderungsverordnung wird aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt so rechtzeitig eine neue Benutzungs-und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten zur Beschlussfassung vorzulegen, dass sie spätestens mit Beginn des neuen Kita-Jahres ab dem 01.08.2023 in Kraft treten kann.

 

Stammbaum:
VO/9708/21   Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom 01.11.2020   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung   Beschlussvorlage
VO/9708/21-1   Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.09.2021 auf Beschränkung der Geltungsdauer der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten bis zum 31.10.2022   Fachbereich 5b - Familie und Bildung   Beschlussvorlage