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Vorlage - VO/10281/22  

 
 
Betreff: Erweiterung der Unterkunftskapazität in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
- Sportplatz Eisenbahner Sportverein Lüneburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht / Herr Prigge
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 54 - Integration und Teilhabe
   Fachbereich 5a - Soziales und Integration
   Bereich 81 - Hochbau & Technik
   Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
12.10.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine sowie der Situation in den weiteren Krisenregionen steigt die Anzahl der Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, deutlich an.

 

Aktuell geht die Hansestadt Lüneburg aufgrund der Ankündigungen des Landes von Ende September 2022 davon aus, dass bis zum 31.03.2023 ca. 950 Personen ukrainischer und nicht-ukrainischer Staatsangehörigkeit aus der Flüchtlingsunterkunft in Sumte aufzunehmen sind. Hinzu kommen ggf. weitere Vertriebene und Geflüchtete, die ihren Aufenthalt in Lüneburg wählen. Zudem ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob das Land die Zuweisungsquoten erneut vorzeitig anpasst. Die genaue Anzahl sowie der Zeitpunkt von Zuweisungen der für Lüneburg zu erwartenden schutzbedürftigen Personen ist nicht bekannt.

 

Zur Bewältigung dieser Herausforderung ist die Schaffung von weiteren Unterbringungsmöglichkeiten erforderlich.

 

Zur Schaffung von Wohn- und Schutzraum werden folgende Maßnahmen ergriffen:

 

  1. Schaffung von langfristig verfügbaren sozialen Wohnraum (u.a. durch Kooperationen mit der Lüneburger Wohnungsbau GmbH) 
  2. Schaffung und Erweiterung von Gemeinschaftsunterkünften mit mittel- und langfristigen Standzeiten oder Anmietungen
  3. Einrichtung von temporären Notunterkünften für wenige Monaten

Aktuell sind folgende Gemeinschaftsunterkünfte in Betrieb:

  • Gemeinschaftsunterkunft Ochtmissen (Ochtmisser Kirchsteig 58)
  • Gemeinschaftsunterkunft Rettmer (Lüneburger Straße)
  • Gemeinschaftsunterkunft Bilmer Berg (August-Wellenkamp-Straße)
  • Gemeinschaftsunterkunft Papenburg (Papenburg)
  • Gemeinschaftsunterkunft Oedeme (Schaperdrift)
  • sowie einzelne ehemalige Bundeswehr-Reihenhäuser, die der Stadt zur Unterbringung von Asylbewerbern von der Bundesimmobilienanstalt zur Verfügung gestellt wurden.

 

Die Aufnahmekapazität der Gemeinschaftsunterkünfte wurde durch intensive Verdichtung bereits ausgereizt.

Um weitere Gemeinschaftsunterkünfte zu schaffen, wurden verschiedene Standorte auf ihre Eignung und Verfügbarkeit geprüft.

-          Mit Vorlage 10270/22 wird Erweiterung der GU Ochtmissen vorbereitet.

-          Mit Vorlage 10254/22 wurde die Errichtung einer weiteren temporären Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 180 Personen beschlossen. Als Standort für diese temporäre Gemeinschaftsunterkunft wird die Stellplatzanlage Am Bargenturm vorgesehen, sofern sich nicht ein alternativer Standort, der ebenfalls kurzfristig verfügbar ist, für die Aufstellung eignet.

Um die Einrichtung von weiteren Notunterkünften in Sporthallen zu vermeiden, ist beabsichtigt eine zweite temporäre Gemeinschaftsunterkunft für die Dauer von 3 Jahren einzurichten.

Vorgesehener Standort ist aktuell der Sportplatz an der Bockelmannstraße 2 des ESV (Eisenbahner Sportverein Lüneburg von 1934 e.V.). Um dem Schul- und Vereinssport weiterhin eine Rasenspielfläche zu bieten, soll die Anlage auf dem südlich gelegenen Nebenplatz errichtet werden. Als Standortvorteil könnte sich die Ver- und Entsorgung mit Strom, Heizenergie, Wasser/Abwasser durch die benachbarte Abwassergesellschaft Lüneburg darstellen.

Die Hansestadt ist im Austausch mit dem ESV bzgl. der Herrichtung der Fläche. Derzeit befindet man sich in der Grundlagenermittlung, bspw. ist die Tragfähigkeit des Bodens und die versorgungstechnische Anbindung abschließend zu klären. Um einen Zeitverzug zu vermeiden, soll mit der Beschaffung der Wohnanlage umgehend begonnen werden. Während der Grundlagenermittlung wird bereits eine Ausschreibung von Wohncontainern vorbereitet und ausgeschrieben.

Es ist angedacht eine Wohnanlage für die Unterbringung von bis 100 Personen auf dem Gelände des ESV unterzubringen. Es wird damit gerechnet, dass die temporäre Unterbringung bis zu 3 Jahren andauern wird.

Für die Anmietung von Wohn- und Sanitärcontainern werden Finanzmittel aus dem Ergebnishaushalt benötigt. Die aktuelle Marktabfrage hat ergeben, dass die Wohnraumcontainer voraussichtlich Anfang 2023 lieferbar sind. Eine Miete würde somit voraussichtlich erst in das Haushaltsjahr 2023 fallen. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden entsprechende Mittel berücksichtigt werden.

Für die bauliche Herrichtung des konkreten Standortes sowie für die Montage, die Inbetriebnahme, den laufenden Betrieb und die Ausstattung werden ebenfalls Finanzmittel benötigt. Die genaue Höhe ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. Der Finanzbedarf wird ebenfalls in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt werden.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-/-

Keine Angaben

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Einrichtungen für Schutzsuchende gehören zur Infrastruktur einer nachhaltigen Kommune.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

-/-

Keine Angaben

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

-/-

Keine Angaben

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+/-

Eine Notunterkunft bietet Schutzsuchenden eine Grundversorgung. Bei temporärer Fremdnutzung der Sportflächen, werden die für den Schul- und Vereinssport benötigten Flächen in Teilen entzogen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

-/-

Keine Angaben

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

-/-

Keine Angaben

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

-/-

Keine Angaben

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

-/-

Keine Angaben

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): n.n.  t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:            208 Euro

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Investitionsnr.: 01-315-023 Neubau Gemeinschaftsunterkunft

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2022 sowie 2023 ff.

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Lageplan Bockelmannstr. 2 Sportplatz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Bockelmannstr. 2 Sportplatz (3881 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt Wohnraumcontainer zur temporären Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen für bis zu 100 Personen für einen Zeitraum von zunächst bis zu 3 Jahren zur Miete zu beschaffen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden mit der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2023 berücksichtigt.

 

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Standorte zu prüfen und für die Errichtung konkret mit den entsprechenden temporären Anschluss- und Entsorgungsleitungen für Wasser/Abwasser, Strom und Heizenergie sowie für die Zuwegung zu erschließen.