Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 28.06.2007 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 28.06.2007 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anträge zur Sitzung des Rates am 27.09.2007 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.09.2007 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
die
im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Brockwinkler
Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit
anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der
Bebauungsplan Nr. 130 „Brockwinkler Weg“ wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich
Umweltbericht hierzu.
Vor
einer künftigen baulichen Erweiterung nach Süden hat – neben dem ohnehin
erforderlichen Aufstellungsbeschluss – der Rat der Stadt Lüneburg über
eine Durchführung der Verkehrsanbindung zu entscheiden.
12.11.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies).
29.11.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 18 - zurückgestellt
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg vertagt die Vorlage in seine nächste Sitzung.
(06,
61, 63)
20.12.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den
Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 2 Enthaltungen der Fraktion
DIE LINKE und 4 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
die
im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Brockwinkler
Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem
Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der
Bebauungsplan Nr. 130 „Brockwinkler Weg“ wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich
Umweltbericht hierzu.
Vor
einer künftigen baulichen Erweiterung nach Süden hat – neben dem ohnehin
erforderlichen Aufstellungsbeschluss – der Rat der Stadt Lüneburg über
eine Durchführung der Verkehrsanbindung zu entscheiden.