Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister MÄDGE stellt die Berater, Herrn Dr. RÖNITZSCH für
den technischen Bereich und Herrn Rechtsanwalt Dr. RIEDEL für den
juristischen Bereich vor und erläutert, dass man heute mit der Umsetzung der
europäischen Vergaberichtlinie den ersten Schritt machen wolle. Die
Ausschreibung sei aus mehreren Gründen erforderlich, die im Vortrag der Berater
näher erläutert würden. Zu nennen sei der Investitionsstau und der Wunsch nach
einer Umstellung auf energiesparende Beleuchtung ohne Verlust für das
Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Für die Behebung des
Investitionsstaus und für die laufende Unterhaltung seien erhebliche Mittel
aufzuwenden, für deren Verwendung man sich derzeit andere Prioritäten gesetzt
habe, wie Schulen, Kindergärten und Infrastruktur. Angesichts der bekannten
Haushaltssituation unterliege man der Verpflichtung zur Ausnutzung aller
Einsparmöglichkeiten, daher habe der Rat vor drei Jahren in seinem
Konsolidierungsprogramm die Verwaltung beauftragt, diese Ausschreibung
vorzubereiten. Damit solle einerseits eine einmalige Einnahme aus dem Verkauf
erzielt und andererseits die laufenden Kosten für den Betrieb dauerhaft
reduziert werden. Zur Einsparung von Gutachterkosten habe man zunächst die
Erfahrungen vieler anderer Städte abgewartet. Die europaweite Ausschreibung sei
gesetzlich vorgeschrieben, man selbst habe dabei Erfolge vorzuweisen, indem man
sich beispielsweise beim Verkauf des Landeskrankenhauses gegen private
Konkurrenz durchgesetzt habe. Dies mache Mut, dass auch die jetzt
auszuschreibenden Leistungen in der Region gehalten und dadurch Arbeitsplätze
gesichert werden könnten. Er wünsche eine faire und offene Diskussion, in die sich jeder
einbringen könne, es werde nichts im verborgenen verhandelt. Der jeweilige
Sachstand werde auch künftig in der aus dem Wirtschaftsausschuss gebildeten
Arbeitsgruppe zusammen mit den Gutachtern vorgestellt und beraten. Ob man
schließlich diesen Schritt gehe oder nicht, entscheide der Rat anhand
objektiver Kriterien im kommenden Sommer. Vortrag von Herrn Dr. RÖNITZSCH und Herrn
Rechtsanwalt Dr. RIEDEL: Das Büro sei – mit Ausnahme der Stadt Braunschweig
– in jedem größeren Vergabeverfahren der öffentlichen Beleuchtung
involviert gewesen und habe dabei große Erfahrungen sowohl auf der Verkäufer-,
als auch auf der Bieterseite gesammelt. Aufgabe in diesem Verfahren sei es, mit
einem intelligenten und ökologisch sinnvollen Konzept das bestmögliche Ergebnis
für die Stadt Lüneburg zu erzielen. Im Vorfeld habe man zunächst die Situation der Beleuchtung
in Lüneburg untersucht. Man verfüge über rund 8.000 Lichtpunkte mit etwa 8.500
Leuchten und 305 Schaltschränken. Billige man einer Leuchte eine normale Betriebsdauer
von 25 Jahren zu, komme man zu dem Ergebnis, dass 3.870 Leuchten dieses Alter
erreicht haben. Man könne diesen Zeitraum zwar ausdehnen, aufgrund der
steigenden Instandsetzungskosten sei das aber keinesfalls effektiv. 250
Tragsysteme der Beleuchtung seien mehr als 45 Jahre alt, je nach den äußeren
Einflüssen sei regelmäßig von einer maximalen Lebensdauer von 50 Jahren
auszugehen. Zudem seien 98 der 305 Schaltstellen bereits älter als 25 Jahre.
Wichtig für die Stadt sei es in diesem Vergabeverfahren in die Lage versetzt zu
werden, nach Ablauf der Vertragszeit von 15 bis 20 Jahren die Betriebsführung
neu an jemanden zu vergeben. Dazu müsse dafür gesorgt werden, dass das Wissen
der Betreiber beispielsweise zu Strukturdaten zur Bestückung und Brenndauer an
die Stadt weitergegeben werde. Es müsse deutlich gesagt werden, dass die Stadt
Lüneburg momentan nicht einmal über das Wissen verfüge, wo ihre
Beleuchtungskabel verlegt seien. Ein Ziel müsse es daher sein, in den
Verhandlungen das Niveau der Betriebsführung zu heben. Ein weiteres Ziel sei Energieeinsparung durch eine
Steigerung der Energieeffizienz. Der Gewinn des erfolgreichen Bieters müsse in
der Einsparung von Energie liegen, nicht in der Lieferung von Strom. Dazu müsse
der Bieter frühzeitig entsprechende Investitionen zur Senkung des
Energieverbrauches tätigen. Der Vertrag sei so auszugestalten, dass der Bieter
seinen Gewinn nicht aus der erhöhten Lieferung von Strom beziehe. Da sich
bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen wie ein Leuchtmitteltausch nicht
kurzfristig amortisierten, sei hierfür eine längere Vertragsdauer erforderlich.
Allein im Jahre 1970 seien in Lüneburg 1.200 Lichtpunkte erbaut worden, die
heute natürlich nicht mehr energieeffizient seien. Sie müssten, wie auch viele
weitere alte Leuchten, deren normale Betriebsdauer weit überschritten sei,
ausgetauscht und durch energiesparende Leuchten ersetzt werden. Hier liege für
den Bieter ein erhebliches Einsparpotential. Die vorrangigen Ziele der Stadt Lüneburg beim Verkauf seien
Preisgünstigkeit und Umweltverträglichkeit, daneben aber natürlich auch eine
dem historischen Bild der Innenstadt angemessene Art der Beleuchtung. Hierzu
gebe es einen bereits im Bauausschuss vorgestellten Standardleuchtenkatalog für
Lüneburg, den der Bieter beim Einsatz zu berücksichtigen habe. Weiter müsse es
eine verpflichtende angemessene Erneuerungsquote für die Beleuchtung geben, um
entsprechende Investitionen sicher zu stellen. Es solle ein Verkaufserlös
realisiert werden, der mit vier Millionen Euro angesetzt sei. Dieser Betrag
könne aber durchaus etwas schwanken, je nachdem, welche sonstigen Forderungen
man an den Bieter stelle und welche weiteren Konditionen und Gegenleistungen im
Gesamtvertrag ausgehandelt würden. Nach Ablauf des Vertrages falle das Vermögen
entweder an die Stadt zurück oder werde in einem erneuten
Ausschreibungsverfahren von einem anderen Bieter übernommen. Ferner könne man eine energiesteuerliche Optimierung
erzielen. Derzeit verbrauche die Stadt Lüneburg den Strom für die öffentliche
Beleuchtung. Da sie kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes sei, müsse sie
die Stromsteuer wie jeder Privathaushalt voll bezahlen. Das produzierende
Gewerbe hingegen zahle nur eine reduzierte Stromsteuer. Dies sei das sogenannte
Energiespar-Contracting. Es sei geplant, dass künftig nicht mehr der Strom an
die Stadt geliefert werde, sondern dass der Vertragspartner den
Beleuchtungserfolg schulde und selbst den Strom zu den steuerlich
günstigen Konditionen beziehe. In das Verhandlungsverfahren könnten selbstverständlich auch
die Bieter ihre Anregungen und Vorschläge einbringen, denen man sich nicht
verschließen werde. Mit ihren Ideen und Konzepten könnten sie zu einer
Bereicherung des Wettbewerbs beitragen. Sobald die Veröffentlichung im Europäischen Ausschreibungsblatt
erfolgt sei, haben alle Bewerber 37 Tage Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Im
danach folgenden Schritt werde man entscheiden, mit welchen der Bieter man in
Verhandlungen treten wolle. Nach dem Vergaberecht müssten dies drei bis acht
Bieter sein, denen man alsdann die Verdingungsunterlagen zusenden werde. Dazu
gehöre vor allem ein erster Entwurf des Beleuchtungsvertrages, des Kauf- und
Übertragungsvertrages sowie der Leistungsverzeichnisse. Danach haben die Bieter
mindestens 28 Tage Zeit, ihre Angebote zu den angefragten Leistungspaketen
abzugeben. Aufgrund dieser Unterlagen würden die konkreten Verhandlungen
aufgenommen. Ein solches Verhandlungsverfahren sei bei dieser Konstellation
ausnahmsweise zulässig. Zum Abschluss werde ein Verhandlungsstand festgestellt,
auf dem die Bieter ihr Endangebot abgeben können. Dieses verschlossene Angebot
werde in einem festzulegenden Gremium geöffnet, dies müsse vergaberechtlich
korrekt sichergestellt werden. Antworten von Herrn Dr. RÖNITZSCH und Herrn Rechtsanwalt
Dr. RIEDEL auf Fragen der Ratsmitglieder: Bürgermeister DR. SCHARF: Wie ist der Betrag von vier Millionen Euro
ermittelt worden ? Ratsherr MANZKE: Zum einen wird ein Preis festgelegt, zu dem der
Betreiber erwerben kann, zum anderen ein identischer Preis, zu dem die Stadt
später zurückkaufen könne. Erübrigt sich dann nicht eine Diskussion über die
richtige Bewertung und beschränkt sich der Vertrag dadurch nicht auf die
Bestandteile des Betriebs der Beleuchtung ? Den erzielten Verkaufserlös könne die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt in andere Projekte investieren. Je nach der Vertragsgestaltung könne man den späteren Rückkaufpreis abweichend festlegen oder bereits in die jährliche Betriebspauschale hineinrechnen. Zudem habe die Stadt beim Rückkauf zwar ein Vorkaufsrecht, sie könne die Beleuchtung aber auch im Anschluss an die Vertragslaufzeit an einen Dritten weitervergeben. Die Beträge für den Verkauf und den Rückkauf seien daher jeweils eigenständig zu betrachten. Der ermittelte Sachzeitwert ergebe sich, indem man zunächst die durchschnittlichen Kosten für die Errichtung eines Lichtpunktes von rund 2.000 Euro mit der Anzahl der 8.000 Lichtpunkte in Lüneburg multipliziere. Dies sei jedoch der Wert neu angeschaffter Leuchten. Die Hälfte der Leuchten habe ihre übliche Betriebsdauer überschritten und stelle mithin keinen anrechenbaren Wert mehr dar. Stehen bleibe ein Zeitwert für die Tragsysteme, deren Lebensdauer noch nicht abgelaufen sei. Zusammen mit der verbliebenen Hälfte der Leuchten mit noch laufender Betriebsdauer sei man zu dem Ergebnis von vier Millionen Euro gekommen. Dies sei aber wohlgemerkt eine Überschlagsschätzung, da man nicht den Wert jeder einzelnen Leuchte zugrunde gelegt habe. Ratsherr MEIHSIES: Worin liegt das
wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens beim Kauf der Straßenbeleuchtung ?
Wie wird der Gewinn erzielt und kann die Stadt bei der Bereitschaft zu eigenen
Investitionen diesen Gewinn nicht auch selbst erzielen ? Wird eine Lichtpunktpauschale
für die Vertragslaufzeit festgelegt oder gibt es eine Klausel, wonach diese auf
der Grundlage der erzielten Energieeinsparungen angepasst werden kann ? Zur Frage der Lichtpunktpauschale müsse sich die Kommune zunächst entscheiden, ob man Einsparungen dadurch erzielen wolle, dass die Beleuchtung gedimmt oder komplett ausgeschaltet werde. Dies sei eine politische Entscheidung, bei der man auch berücksichtigen müsse, dass Einsparungen durch Verringerung der Beleuchtung sich negativ sowohl auf die Sicherheit, als auch auf das abendliche Erscheinungsbild der Altstadt im Hinblick auf den Tourismus auswirkten. Innerhalb des Lüneburger Standardkataloges müsse man entscheiden, was einem eine angemessene Beleuchtung wert sei. Es gebe sehr kostensparende Lampen, die jedoch ein Licht erzeugten, das optisch möglicherweise nicht für die Altstadt geeignet sei. Der Bieter könne Gewinn erzielen, indem er einen festgelegten Preis pro Lichtpunkt für die Beleuchtung erhalte und im Gegenzug durch Investitionen den Energieverbrauch der Leuchten verringere. Durch die Spanne zwischen der eingesparten Energie und der von der Stadt gezahlten Pauschale könne der Betreiber die Investitionen refinanzieren und Überschüsse erzielen. Je höher also die Energieeinsparung sei, desto höher liege der Profit des Bieters. Ein Block der Energiekosten sei der variable Strompreis, der zweite Block seien die Netznutzungsentgelte, die durch die Regulierungsbehörde festgelegt seien. Je günstiger es dem Anbieter gelinge, Lüneburg auf der Basis des von der Stadt vorgegebenen Standards zu beleuchten, umso lukrativer sei es für ihn. Anpassungen seien durch sogenannte Preisgleitklauseln vorgesehen, die sich aber in beide Richtungen bewegen könnten. Zum einen bei sinkendem Strompreis zu Gunsten der Stadt, zum anderen sei es aber auch möglich, dass trotz sinkendem Energieverbrauch durch Strompreissteigerungen eine Verteuerung eintrete. Ebenso werde der Fall berücksichtigt, dass die Netznutzungsentgelte fallen, dieses käme der Stadt zugute. Ratsherr RIECHEY: Ist es richtig, dass die Stadt Lüneburg über den annuitätischen Kapitaldienst die Refinanzierung der Verkaufssumme dem neuen Betreiber bezahlt ? Das wäre dann nichts anderes, als wenn die Stadt auf dem Kapitalmarkt einen Kredit aufnehmen würde. Wird dem neuen Betreiber dadurch die Verzinsung seines investierten Kaufpreises über die laufenden Kosten zurückerstattet ? Angesichts von Expertenmeinungen, dass in fünf bis acht Jahren nur noch ein Bruchteil der heutigen Energie für die Beleuchtung aufzuwenden ist, bekommt der neue Betreiber den überwiegenden Anteil der Energieeinsparungen oder erhält diesen die Stadt ? Wie ist der Verkauf der sechzig vom Arbeitskreis Lüneburger Altstadt gestifteten historischen Leuchten rechtlich zu bewerten ? Der Begriff Kredit sei an dieser Stelle nicht richtig, es handele sich hier um ein Modell, bei dem im Rahmen einer Ausschreibung an die Stadt ein bestimmter Geldbetrag fließe, dessen exakte Höhe sich aus dem Verfahren und den Verhandlungen ergebe. Im Gegensatz zu einem Kredit sei es nicht zwingend, den Betrag des jetzigen Kaufpreises am Ende der Vertragslaufzeit in gleicher Höhe für den Rückkauf zu zahlen. Möglich sei es schließlich auch, am Vertragsende in einem erneuten Ausschreibungsverfahren einen neuen Betreiber zu finden, der die Lampen dem vorherigen Betreiber abkaufe. Dann müsse die Stadt an dieser Stelle überhaupt kein Geld zurückzahlen. Natürlich sei es auch möglich, die Rückkaufsumme in die jährlichen Pauschalen teilweise gleich mit aufzunehmen, der Bieter habe durch das wirtschaftliche Eigentum an der Beleuchtung aber Vorteile bei den Abschreibungsmöglichkeiten. Hier gebe es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, die mit den Bietern ausgehandelt werden müssten. Die gestifteten Leuchten würden auch künftig genutzt, dies sehe der Lüneburger Standardkatalog ausdrücklich vor. Die wirtschaftliche Eigentum an den Leuchten werde durch den Vertrag auf eine bestimmte Zeit übertragen, sie blieben dadurch aber im Zugriff der Stadt. Es sei im Vertrag grundsätzlich festzulegen, dass das Betriebsalter der Leuchten am Vertragsende gleich zu sein habe mit dem Alter am Vertragsanfang oder nach dem Willen der Stadt davon abweiche. Dies habe der Bieter bei seinen Kalkulationen zu berücksichtigen. Um das Betriebsalter der Leuchten zu senken, könne es sich für den Käufer lohnen, eine alte 125-Watt Quecksilberdampflampe gegen eine lichttechnisch adäquate neue 75-Watt Natrondampfleuchte auszutauschen. Dies führe zu einer Energieeinsparung von 50 Watt, das entspreche etwa 25 Euro im Jahr, aus der sich einerseits die Investition für die Senkung des Lampenalters finanzieren lasse, die darüber hinaus aber auch den Energieverbrauch des Betreibers senkten. Die Investitionskosten in neue Lampen haben sich nach schätzungsweise zehn Jahren amortisiert, danach setze der Profit des Betreibers aus der Energieeinsparung ein. Inwieweit der Betreiber die Stadt daran beteilige, sei Bestandteil des jetzigen Wettbewerbs der Bieter. Wolle der Bieter einen hohen Profit aus den Einsparungen erzielen, werde im Umkehrschluss auch der an die Stadt Lüneburg pro Lichtpunkt zu zahlende Preis höher angesetzt oder die von der Stadt zu zahlende Pauschale werde verringert. Dies genau sei Gegenstand der Verhandlungen. Entscheidend sei dabei, ob die Stadt lieber einen höheren Kaufpreis erzielen, oder in den Folgejahren eine höhere Beteiligung an der Energieeinsparung, bzw. eine niedrigere Pauschale wolle. Ratsherr REINECKE: Wie wird sichergestellt, dass der Betreiber nicht gleich zu Anfang Investitionen durchführt, um die Energieeinsparungen zu realisieren, bei Vertragsende dadurch aber einen bereits wieder überalterten Leuchtenbestand übergebe ? Ziel müsse doch eigentlich zumindest eine gewisse Verjüngung des Bestandes sein. Welche Gründe gibt es, sich gerade jetzt für das Vergabeverfahren zu entscheiden ? Vorgesehen sei im Vertrag, dass die ermittelte derzeitige Altersstruktur von durchschnittlich etwa 22 Jahren zum Vertragsende nicht schlechter sein dürfe. Wolle man zusätzlich eine Verjüngung erzielen, würden sich die dafür erforderlichen Investitionen des Bieters als Wechselwirkung auf den Preis pro Lichtpunkt auswirken. Zur Frage nach dem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens sei auf den derzeit bestehenden alten Rahmenvertrag aus dem Jahre 1992 mit einer Laufzeit von 27 Jahren hinzuweisen. Dieser Vertrag enthalte die beiden Komponenten Wartung/Instandhaltung und Energie. Der Energieteil sei im Jahre 2000 aus dem Rahmenvertrag herausgelöst worden, das bedeute, dass die Energie gesondert eingekauft werde. Sie müsse ohnehin in Kürze europaweit ausgeschrieben werden. Der Zeitpunkt sei auch aufgrund der derzeitigen Stagnation am deutschen Markt gerade günstig, da es – außer in Worms – aktuell kein weiteres Verfahren gebe. Das bedeute, dass es eine Vielzahl von möglichen Bietern gebe, die nicht durch parallel laufende Verfahren zeitlich gebunden seien. Innerhalb des nächsten Jahres sei mit Verfahren in Düsseldorf, Berlin und Halle zu rechnen, wodurch Lüneburg in eine Konkurrenzsituation zu diesen Städten gerate. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man garantieren, dass sich mindestens fünf oder sechs Bieter, wahrscheinlich jedoch mehr, am Vergabeverfahren beteiligen werden. Beigeordneter BLANCK: Ist es richtig, dass die Stadt Lüneburg bei der bisherigen Vertragskonstruktion keinen Einfluss mehr auf die künftige Ausgestaltung eines einzelnen Lichtpunktes hat, wenn man beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung der Lichtleistung wünscht ? Wie ist die Interessenlage zum Erwerb von Straßenbeleuchtungen, wer wird sich voraussichtlich um den Erwerb in Lüneburg bemühen und welche Unternehmen sind in Deutschland hierbei bisher als Käufer aufgetreten ? Historisch bedingt sei die Straßenbeleuchtung in Städten häufig an die ortsansässigen Stadtwerke übertragen worden, so dass der Verkauf dort vielfach im Verkauf des Stadtwerkes selbst aufgegangen sei. Als Bieter träten daher regelmäßig Stadtwerke sowie Energieversorgungsunternehmen auf. Welche Interessenten sich bisher speziell für die Stadt Lüneburg erkundigt haben, unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, dass es bereits Anfragen von Stadtwerken gebe, so dass mit einer ausreichenden Bietervielfalt zu rechnen sei. Beigeordnete SCHELLMANN bittet darum, nochmals auf die Frage nach den Einflussmöglichkeiten auf die künftige Lichtleistung – speziell in einem Konfliktfall –- einzugehen. Der Betriebssitz solle in Lüneburg sein, gilt das auch für die Mitarbeiter oder kann sich der Betreiber auch anderer Unternehmen vor Ort bedienen ? Das Beleuchtungskonzept und die Vorgaben kämen von der Stadt Lüneburg, je mehr Einfluss man sich in diesem Bereich vertraglich zusichern lasse, desto geringer sei das Interesse der Bieter an einem Vertragsabschluss. Es sei geplant, Lüneburg dabei in bestimmte Kreise einzuteilen, wobei der Altstadtbereich auch künftig voll im Entscheidungsbereich der Stadt liegen solle. In den Außenbereichen könne man hingegen gewisse Entscheidungskompetenzen abgeben. Hier müsse eine Ausgewogenheit verhandelt werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass bei einer langen Vertragslaufzeit zwischen verlässlichen Partnern diese sich auch durchaus Mühe bei Konfliktlösungen gäben. Bei der Vorstellung der Konzepte der Bieter werde man Rückschlüsse auch darauf ziehen können. Es werde im Vertrag festgeschrieben, dass der Betreiber für Notfallmaßnahmen vor Ort sein müsse, um beispielsweise eine ausgefallene Laterne kurzfristig zu ersetzen. In welcher Qualität und Zeit diese Forderung, ebenso wie die gewöhnlichen Instandhaltungsmaßnahmen, von den Bietern umgesetzt werde, sei einer der Punkte der Ausschreibung und ein sehr wichtiges Bewertungskriterium. Bürgermeister DR. SCHARF: Worin besteht der Unterschied zwischen einer Vermietung oder Verpachtung und dem hier angesprochenen ‚contracting’, also der Eigentumsübertragung auf Zeit ? Entscheidend sei für den Bieter aufgrund der Vorschriften des HGB die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf Zeit, um selbst Möglichkeiten zur Abschreibung zu haben. Hierfür sei nach den sogenannten Leasingerlassen eine Vermietung nicht ausreichend. Ratsherr RIECHEY: Es ist wichtig, nach welchen Prioritäten letztlich der Zuschlag erteilt wird. Wann und durch welches Gremium wird über die derzeit noch offenen Zuschlagskriterien entschieden ? Das Auftragsvolumen betrage nach Aussage der Gutachter rund 20 Millionen Euro, gemessen an einem Vertragszeitraum von 15 Jahren sind das gut 1,3 Millionen Euro pro Jahr. Bei der Addition der bisherigen Stromkosten, Wartung, Instandsetzung und Investitionen kommt man auf höchstens etwa eine Million Euro jährlicher Kosten. Ist damit zu rechnen, dass die laufenden Kosten künftig derart exorbitant steigen werden und ist der Verkauf für die Stadt dann wirklich ein Gewinn oder eine Belastung ? Im Hinblick auf die Kostensituation dürfe man nicht die Vergangenheit in die Zukunft transferieren, was den Gegenstand der Leistung betreffe. Fragen müsse man nach dem Grad der Substanzerhaltung und danach, welche Nebenleistungen erbracht werden, wie zum Beispiel eine bisher nicht vorhandene Katasterführung. Angesichts der Altersstruktur musste man bisher nur in geringem Umfang Masten und Leuchten erneuern, dies stehe aber in nächster Zukunft in erheblichem Maße an. Bei der Festlegung der Kriterien müsse man abwägen, welches Kriterium einem selbst am meisten bedeute. In der Bewertungsmatrix müsse man sich positionieren, wie viel einem die sogenannten harten Kriterien (Geldwerte) und die weichen Kriterien (Zuverlässigkeit, Bereitschaftszeiten, Erfahrung usw.) wert seien. Diese Gewichtungen könne man in einem gewissen vorgeschriebenen Rahmen frei handhaben. Zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt sei eine solche Festlegung noch nicht erforderlich, sondern erst nach der Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen. Oberbürgermeister MÄDGE erinnert daran, dass er bereits zugesichert habe, dass alle wesentlichen Entscheidungen von der aus dem Wirtschaftsausschuss gebildeten Arbeitsgruppe begleitet und erst dann nach außen gegeben würden. Selbstverständlich werde kein zuständiges Gremium übergangen, sondern das Verfahren rechtlich einwandfrei abgewickelt. Das Verfahren und der Vertrag seien öffentlich, soweit es nicht der für Ausschreibungen zwingend vorgeschriebenen Geheimhaltung unterliege. Ratsherr REINECKE: Welche Parameter sind für die Verhandlungen sinnvoll und inwieweit muss man sich beispielsweise beim Kaufpreis und dem Durchschnittsalter vergaberechtlich festlegen ? Würde sich etwas ändern, wenn man beschlösse, dass die AGL als städtische Gesellschaft die Straßenbeleuchtung für die Stadt übernehmen solle ? Hinsichtlich der Parameter würden in einer ersten Runde zunächst indikative Angebote eingeholt, hier werde unter anderem abgefragt, was passiere, wenn das Lampenalter am Vertragsende älter sei als zu Vertragsbeginn. Auf der Basis dieser Ergebnisse werde man die Verhandlungen führen und ein ganz bestimmtes Alter für den Zeitpunkt der Rückgabe festlegen. Nur so werde eine Gleichbehandlung der Bieter erreicht. Am Ende werde allen Bietern der gleiche Vertrag vorgelegt, zu dem ein Angebot abzugeben sei. Wichtig seien als Parameter auch die Frage nach der Umsetzung der Übernahme des Lampenbetriebs am Stichtag durch den neuen Betreiber sowie das an die Stadt zu richtende Berichtswesen durch den Betreiber. Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass die Stadt nicht einfach an die AGL übertragen könne, vielmehr müsse sich die AGL an einem europaweiten Bieterverfahren beteiligen. Zudem müsse die AGL ihre Investitionen über die Stadt refinanzieren. Beigeordneter KÖRNER beantragt Schluss der Debatte. Beigeordneter BLANCK: Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Stromkosten pro Leuchtpunkt innerhalb der Pauschale. Lässt sich vorhersagen, welche Energiemenge in zehn Jahren notwendig sein wird, um die derzeitige Leuchtleistung zu erzielen ? Wie ist eine sinnvolle Kalkulation möglich ? Trotz bekannter äußerer Einflüsse auf den Strompreis sei dieser natürlich auf einen längeren Zeitraum nicht exakt vorhersehbar. Der Energiepreis hänge von vielen Faktoren ab, ein Drittel davon bestehe aus dem Strompreis, ein weiteres Drittel bildeten die Netznutzungsentgelte, die man ebenfalls nicht genau vorhersehen könne. Man könne davon ausgehen, dass der Energiepreis eines Lichtpunktes bei einhundertprozentiger Substanzerhaltung momentan etwa die Hälfte des Entgeltes der Pauschale ausmache. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion DIE LINKE: Die
Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird beauftragt, das europaweite Vergabeverfahren zur Veräußerung
und Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtung durchzuführen. (15) |
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