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Auszug - Lüneburger Bürgerstiftung; Änderung der Stiftungssatzung Umwandlung in eine rechtlich selbständige Stiftung nach bürgerlichem Recht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.11.2007    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2557/07 Lüneburger Bürgerstiftung; Änderung der Stiftungssatzung
Umwandlung in eine rechtlich selbständige Stiftung nach bürgerlichem Recht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

1. In der Stiftungssatzung der Lüneburger Bürgerstiftung wird § 2 wie folgt geändert:

 

    „(1) Die Stiftung ist eine rechtlich selbständige Stiftung nach Bürgerlichem Recht.

 

     (2) Sie hat Ihren Sitz in Lüneburg.“

 

2. § 8 der Satzung der Lüneburger Bürgerstiftung enthält folgende Fassung:

 

    „Die Rechnungsprüfung obliegt der Stiftungsaufsicht der Regierungsvertretung Lüneburg.“

 

3. Die Inhalte zu den Paragraphen der Satzung werden entsprechend der Anlage 2 in

    Absätze untergliedert.

 

(01)