Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Erster Stadtrat KOCH stellt vorab dar, dass sich der vom Rat beschlossene
Bebauungsplan inzwischen durch einen Normenkontrollantrag in einer
gerichtlichen Überprüfung befinde. Die südwestlich des Platzes gelegenen Ilmenauwiesen seien
derzeit als europäisches FFH-Gebiet (Flora, Fauna, Habitat) und als
Landschaftsschutzgebiet in ihrem Bestand geschützt. Die nunmehr geplante
Ausweisung als Naturschutzgebiet trage zu einer weiteren Konkretisierung dieses
Schutzes bei. Hierdurch würden sich Beeinträchtigungen des Schutzes wirksam
verhindern lassen. Zwischen dem geplanten Baugebiet Auekamp und den
Ilmenauwiesen sehe der Bebauungsplan die Anlage eines bis zu 30 Meter breiten
Pufferstreifens vor, in dem vorhandener Baumbestand zu erhalten sei und der
dazu diene, negative Einflüsse auf das Schutzgebiet zu vermeiden. Bisher seien im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes keine
Baugesuche eingegangen, er sei gegenwärtig, wie dargestellt, auch in einer
gerichtlichen Überprüfung. Durch das damit einhergehende Risiko für Bauherren
sei mit dem Eingang von Baugesuchen derzeit nicht zu rechnen. Um ein Zeichen für die Neustrukturierung des Fußballs in
Lüneburg zu setzen, strebten die Verantwortlichen des VfL Lüneburg und des LSK
insbesondere im Bereich des Jugendfußballs eine Zusammenarbeit an. Der Spiel-
und Trainingsbetrieb der Jugendmannschaften könnte auf den Sportplätzen auf den
Sülzwiesen erfolgen, jedoch wäre Grundvoraussetzung hierfür die Erweiterung der
Sportanlage um einen zusätzlichen Platz und die zugehörigen Umkleiden und
Sanitärbereiche. Dies werde gegenwärtig durch die Vereinsvertreter und die
Stadt Lüneburg erörtert. Die Stadt werde die Vereine unterstützen, könne ihnen
aber nicht die Lösung sämtlicher Probleme abnehmen. Man habe über diese
Absichten hinaus auch über die Zusammenlegung der Fußballabteilungen beider
Vereine nachzudenken, mit den verschiedenen Aspekten eines solchen
Zusammenschlusses hätten sich Arbeitsgruppen bereits befasst. Hierüber werde
die Stadt laufend informiert, zudem nehme ein Vertreter der Bau- und der
Sportverwaltung an den Sitzungen teil. Es sei denkbar, dass am Ende dieser
Vorbereitungsphase ein Zusammengehen der Fußballabteilungen des VfL und des LSK
in einem neuen Verein möglich sein könnte, jedoch seien diese Gespräche noch
lange nicht abgeschlossen. Eine besondere Betrachtung verdiene die Situation um die
erste Herrenmannschaft des LSK. Soweit es erforderlich werde, dieser Mannschaft
zumindest vorübergehend eine neue Sportstätte anzubieten, könnte die
Sportanlage Sülzwiesen durchaus in Frage kommen. Der B-Platz des VfL sei für
eine größere Zuschauerzahl durchaus geeignet, die vorhandenen Stehränge müssten
lediglich etwas instand gesetzt werden. Mit Blick auf einen möglichen Aufstieg
in die Regionalliga und den damit verbundenen Anforderungen des Deutschen
Fußball-Bundes reiche dieser Notbehelf jedoch nicht aus. Nach den Richtlinien
des DFB wäre ein Stadion mit einer Kapazität für mehr als 5.000 Zuschauer
– davon mindestens 500 Sitzplätze – erforderlich. Bei einem solchen
Projekt sei mit einer Investitionssumme von mindestens fünf Millionen Euro zu
rechnen. Dies sei nur mit umfangreichen Fördergeldern zu realisieren.
Vermarktung und Betrieb eines solchen Stadions könnten durch eine
Sportstättenbetreibergesellschaft erfolgen, hierfür gebe es verschiedene
Beispiele. Die wesentliche Aufgabe eines Insolvenzverwalters bestehe
nach der Insolvenzordnung darin, im Interesse der Gläubiger möglichst schnell
zu verwerten. Investitionen stünden dem entgegen, da die dafür einzubringenden
Mittel die Insolvenzmasse schmälern würden, ohne dass sich die
Verwertungschancen verbesserten. Die Verantwortlichen des LSK nähmen die
üblichen Unterhaltungen am Gelände und am Gebäude vor, um den Trainings- und
Spielbetrieb zu gewährleisten. Die erforderlichen kleineren Maßnahmen seien
durch die Stadt trotz der etwas unklaren Situation mit 7.100 Euro bezuschusst
worden, um dem Verein das Weiterspielen zu ermöglichen. Dem Insolvenzverwalter
sei nach alledem eine erfolgreiche Beendigung des Insolvenzverfahrens unter
Erhalt der Sportanlage für den Verein nicht möglich gewesen. Gegenwärtig sei
der Ausgang des Normenkontrollverfahrens über den Bebauungsplan abzuwarten, zu
dessen Dauer eine Prognose derzeit nicht möglich sei. Beigeordneter MEIßNER beantragt eine Aussprache zu der Anfrage. Ratsherr RIECHEY beantragt Schluss der Debatte. Er finde es unmöglich, dass
willkürlich Aussprachen beantragt würden, um die Bearbeitung von Anträgen zu
verhindern. Es sei zudem nicht zumutbar, dass man ohne Vorbereitung zu
wichtigen Themen sprechen solle. Ratsherr ALTHUSMANN findet es unerträglich, dass einzelne Mitglieder der
Fraktion DIE LINKE dem Rat ständig eigene Interpretationen der Geschäftsordnung
und eine halbstündige Debatte über eine völlig klare eigentumsrechtliche
Angelegenheit aufzwängen, obwohl jedem klar sei, dass man nicht einfach
Enteignungen vornehmen könne. Dies gehe ihm langsam gegen den Strich. Oberbürgermeister MÄDGE bittet um einen etwas gelasseneren Umgang
miteinander. Nach der Geschäftsordnung habe jedes Ratsmitglied das Recht, eine
Aussprache zu beantragen, hierzu könne nun jede Fraktion sich äußern und dann
werde darüber abgestimmt. Ratsherr MEIHSIES erklärt für seine Fraktion, dass die Anfrage erschöpfend
und klar beantwortet worden sei. Es habe sich lediglich um eine
Sachstandabfrage gehandelt, er sehe deshalb keine Notwendigkeit für eine
politische Debatte. Der Antrag auf Aussprache wird mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 7 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie 4 Enthaltungen angenommen. Beigeordneter MEIßNER weist darauf hin, dass man es sich mit diesem Thema, das
eine breite Öffentlichkeit interessiere, nicht leicht machen dürfe. Im März
2003 sei im ExtraTip eine Aussage des Ratsherrn Meihsies zu diesem Thema zu
lesen gewesen, wonach er den LSK aus dessen Finanznöten befreien wolle. Es
wurden jedoch nur Hoffnungen geweckt, passiert sei nichts. Die Hoffnungen, im
Wilschenbruch weiter zu spielen, habe der LSK selbst bereits im Jahre 2002
aufgegeben. In einem Schreiben an seine Vereinsmitglieder habe der Vorstand
damals erklärt, dass nur der Verkauf des Geländes und die Umwandlung in Bauland
den LSK retten könne. Es verwundere sehr, dass derselbe LSK-Präsident im
November 2007 dies alles nicht mehr wissen wolle und eine Kehrtwendung mache,
indem er die Fraktionen mit Datum vom 08. November angeschrieben und die
Lüneburger Politik gebeten habe, entweder ein neues Stadion für den Lüneburger
Fußball zu bauen, oder das Stadion in Wilschenbruch zu erhalten und zu
modernisieren. Man müsse vom LSK erwarten, dass der Verein ein Konzept für die
Zukunft vorlege. Gute Ideen allein reichten hier nicht. Einen Neubau nur für
den LSK könne es nicht geben, das wisse jeder. Der Bau eines Stadions für alle
Vereine sei denkbar und wünschenswert, wegen der Bau- und Folgekosten aus
finanziellen Gründen aber nicht zu realisieren. Daher könne es nur darum gehen,
im Falle einer Fusion mit dem VfL einen vierten Platz auf den Sülzwiesen zu
schaffen. Ratsfrau RUDOLPH hält die Förderung des Leistungsfußballs für gut, da dort
Jugend-, Sozial- und Gesundheitsarbeit geleistet und zudem das Ansehen der
Stadt Lüneburg insgesamt gefördert werde. Dazu sei der Wunsch des LSK nach
einem neuen Stadion mit Hilfe der Stadt geäußert worden. Ein Verbleiben des LSK
am jetzigen Standort habe ohne einen entsprechenden Ausbau keine Aussicht auf
Erfolg. Das Grundstück sei in das Insolvenzverfahren eingeflossen, wodurch die
Verantwortung für die Veräußerung nicht mehr bei der Stadt liege. Weiterhin
müsse Klarheit über die Bündelung der Kräfte im gesamten Lüneburger Fußball
geschaffen werden. Zudem sei in detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan notwendig,
um im Sportausschuss die Vorstellungen des LSK zu beraten. Alleine könne der
LSK keine Maßnahmen realisieren, daher unterstütze ihre Fraktion grundsätzlich
eine Bezuschussung. Die Bebauung des Geländes sei seit November 2005 ebenso
beschlossen, wie die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung
sei nach ihrer Auffassung weniger belastend als der sich immer mehr
verstärkende Schleichverkehr durch das Wohngebiet von der Willi-Brandt-Straße
zur Friedrich-Ebert-Brücke. Zunächst sei es nun Aufgabe und Pflicht des LSK,
Vorschläge für eine zukunftsträchtige Arbeit mit einem Kostenvoranschlag
einzubringen. Oberbürgermeister MÄDGE weist nachdrücklich darauf hin, dass Handelnder in
diesem Verfahren weder die Stadt noch der Vorsitzende des LSK, sondern
ausschließlich der Insolvenzverwalter sei. Dieser allein treffe die
Entscheidungen über den 40%igen Grundstücksanteil des LSK, erst danach treffe
die Stadt die Entscheidung über ihren Grundstücksanteil. Es sei ebenso ein
Irrtum, dass die Sparkasse im Insolvenzverfahren auf ihre Forderungen
verzichten könne. Beschluss: Vorlage
zur Kenntnis genommen. (V) |
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