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Auszug - Schützenswertes LSK-Areal; Zukunft des hochklassigen Fußballs in Lüneburg (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.11.2007    
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2403/07 Schützenswertes LSK-Areal; Zukunft des hochklassigen Fußballs in Lüneburg (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH stellt vorab dar, dass sich der vom Rat beschlossene Bebauungsplan inzwischen durch einen Normenkontrollantrag in einer gerichtlichen Überprüfung befinde.

Die südwestlich des Platzes gelegenen Ilmenauwiesen seien derzeit als europäisches FFH-Gebiet (Flora, Fauna, Habitat) und als Landschaftsschutzgebiet in ihrem Bestand geschützt. Die nunmehr geplante Ausweisung als Naturschutzgebiet trage zu einer weiteren Konkretisierung dieses Schutzes bei. Hierdurch würden sich Beeinträchtigungen des Schutzes wirksam verhindern lassen. Zwischen dem geplanten Baugebiet Auekamp und den Ilmenauwiesen sehe der Bebauungsplan die Anlage eines bis zu 30 Meter breiten Pufferstreifens vor, in dem vorhandener Baumbestand zu erhalten sei und der dazu diene, negative Einflüsse auf das Schutzgebiet zu vermeiden.

Bisher seien im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes keine Baugesuche eingegangen, er sei gegenwärtig, wie dargestellt, auch in einer gerichtlichen Überprüfung. Durch das damit einhergehende Risiko für Bauherren sei mit dem Eingang von Baugesuchen derzeit nicht zu rechnen.

Um ein Zeichen für die Neustrukturierung des Fußballs in Lüneburg zu setzen, strebten die Verantwortlichen des VfL Lüneburg und des LSK insbesondere im Bereich des Jugendfußballs eine Zusammenarbeit an. Der Spiel- und Trainingsbetrieb der Jugendmannschaften könnte auf den Sportplätzen auf den Sülzwiesen erfolgen, jedoch wäre Grundvoraussetzung hierfür die Erweiterung der Sportanlage um einen zusätzlichen Platz und die zugehörigen Umkleiden und Sanitärbereiche. Dies werde gegenwärtig durch die Vereinsvertreter und die Stadt Lüneburg erörtert. Die Stadt werde die Vereine unterstützen, könne ihnen aber nicht die Lösung sämtlicher Probleme abnehmen. Man habe über diese Absichten hinaus auch über die Zusammenlegung der Fußballabteilungen beider Vereine nachzudenken, mit den verschiedenen Aspekten eines solchen Zusammenschlusses hätten sich Arbeitsgruppen bereits befasst. Hierüber werde die Stadt laufend informiert, zudem nehme ein Vertreter der Bau- und der Sportverwaltung an den Sitzungen teil. Es sei denkbar, dass am Ende dieser Vorbereitungsphase ein Zusammengehen der Fußballabteilungen des VfL und des LSK in einem neuen Verein möglich sein könnte, jedoch seien diese Gespräche noch lange nicht abgeschlossen.

Eine besondere Betrachtung verdiene die Situation um die erste Herrenmannschaft des LSK. Soweit es erforderlich werde, dieser Mannschaft zumindest vorübergehend eine neue Sportstätte anzubieten, könnte die Sportanlage Sülzwiesen durchaus in Frage kommen. Der B-Platz des VfL sei für eine größere Zuschauerzahl durchaus geeignet, die vorhandenen Stehränge müssten lediglich etwas instand gesetzt werden. Mit Blick auf einen möglichen Aufstieg in die Regionalliga und den damit verbundenen Anforderungen des Deutschen Fußball-Bundes reiche dieser Notbehelf jedoch nicht aus. Nach den Richtlinien des DFB wäre ein Stadion mit einer Kapazität für mehr als 5.000 Zuschauer – davon mindestens 500 Sitzplätze – erforderlich. Bei einem solchen Projekt sei mit einer Investitionssumme von mindestens fünf Millionen Euro zu rechnen. Dies sei nur mit umfangreichen Fördergeldern zu realisieren. Vermarktung und Betrieb eines solchen Stadions könnten durch eine Sportstättenbetreibergesellschaft erfolgen, hierfür gebe es verschiedene Beispiele.

Die wesentliche Aufgabe eines Insolvenzverwalters bestehe nach der Insolvenzordnung darin, im Interesse der Gläubiger möglichst schnell zu verwerten. Investitionen stünden dem entgegen, da die dafür einzubringenden Mittel die Insolvenzmasse schmälern würden, ohne dass sich die Verwertungschancen verbesserten. Die Verantwortlichen des LSK nähmen die üblichen Unterhaltungen am Gelände und am Gebäude vor, um den Trainings- und Spielbetrieb zu gewährleisten. Die erforderlichen kleineren Maßnahmen seien durch die Stadt trotz der etwas unklaren Situation mit 7.100 Euro bezuschusst worden, um dem Verein das Weiterspielen zu ermöglichen. Dem Insolvenzverwalter sei nach alledem eine erfolgreiche Beendigung des Insolvenzverfahrens unter Erhalt der Sportanlage für den Verein nicht möglich gewesen. Gegenwärtig sei der Ausgang des Normenkontrollverfahrens über den Bebauungsplan abzuwarten, zu dessen Dauer eine Prognose derzeit nicht möglich sei.

 

Beigeordneter MEIßNER beantragt eine Aussprache zu der Anfrage.

 

Ratsherr RIECHEY beantragt Schluss der Debatte. Er finde es unmöglich, dass willkürlich Aussprachen beantragt würden, um die Bearbeitung von Anträgen zu verhindern. Es sei zudem nicht zumutbar, dass man ohne Vorbereitung zu wichtigen Themen sprechen solle.

 

Ratsherr ALTHUSMANN findet es unerträglich, dass einzelne Mitglieder der Fraktion DIE LINKE dem Rat ständig eigene Interpretationen der Geschäftsordnung und eine halbstündige Debatte über eine völlig klare eigentumsrechtliche Angelegenheit aufzwängen, obwohl jedem klar sei, dass man nicht einfach Enteignungen vornehmen könne. Dies gehe ihm langsam gegen den Strich.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bittet um einen etwas gelasseneren Umgang miteinander. Nach der Geschäftsordnung habe jedes Ratsmitglied das Recht, eine Aussprache zu beantragen, hierzu könne nun jede Fraktion sich äußern und dann werde darüber abgestimmt.

 

Ratsherr MEIHSIES erklärt für seine Fraktion, dass die Anfrage erschöpfend und klar beantwortet worden sei. Es habe sich lediglich um eine Sachstandabfrage gehandelt, er sehe deshalb keine Notwendigkeit für eine politische Debatte.

 

Der Antrag auf Aussprache wird mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 7 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie 4 Enthaltungen angenommen.

 

Beigeordneter MEIßNER weist darauf hin, dass man es sich mit diesem Thema, das eine breite Öffentlichkeit interessiere, nicht leicht machen dürfe. Im März 2003 sei im ExtraTip eine Aussage des Ratsherrn Meihsies zu diesem Thema zu lesen gewesen, wonach er den LSK aus dessen Finanznöten befreien wolle. Es wurden jedoch nur Hoffnungen geweckt, passiert sei nichts. Die Hoffnungen, im Wilschenbruch weiter zu spielen, habe der LSK selbst bereits im Jahre 2002 aufgegeben. In einem Schreiben an seine Vereinsmitglieder habe der Vorstand damals erklärt, dass nur der Verkauf des Geländes und die Umwandlung in Bauland den LSK retten könne. Es verwundere sehr, dass derselbe LSK-Präsident im November 2007 dies alles nicht mehr wissen wolle und eine Kehrtwendung mache, indem er die Fraktionen mit Datum vom 08. November angeschrieben und die Lüneburger Politik gebeten habe, entweder ein neues Stadion für den Lüneburger Fußball zu bauen, oder das Stadion in Wilschenbruch zu erhalten und zu modernisieren. Man müsse vom LSK erwarten, dass der Verein ein Konzept für die Zukunft vorlege. Gute Ideen allein reichten hier nicht. Einen Neubau nur für den LSK könne es nicht geben, das wisse jeder. Der Bau eines Stadions für alle Vereine sei denkbar und wünschenswert, wegen der Bau- und Folgekosten aus finanziellen Gründen aber nicht zu realisieren. Daher könne es nur darum gehen, im Falle einer Fusion mit dem VfL einen vierten Platz auf den Sülzwiesen zu schaffen.

 

Ratsfrau RUDOLPH hält die Förderung des Leistungsfußballs für gut, da dort Jugend-, Sozial- und Gesundheitsarbeit geleistet und zudem das Ansehen der Stadt Lüneburg insgesamt gefördert werde. Dazu sei der Wunsch des LSK nach einem neuen Stadion mit Hilfe der Stadt geäußert worden. Ein Verbleiben des LSK am jetzigen Standort habe ohne einen entsprechenden Ausbau keine Aussicht auf Erfolg. Das Grundstück sei in das Insolvenzverfahren eingeflossen, wodurch die Verantwortung für die Veräußerung nicht mehr bei der Stadt liege. Weiterhin müsse Klarheit über die Bündelung der Kräfte im gesamten Lüneburger Fußball geschaffen werden. Zudem sei in detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan notwendig, um im Sportausschuss die Vorstellungen des LSK zu beraten. Alleine könne der LSK keine Maßnahmen realisieren, daher unterstütze ihre Fraktion grundsätzlich eine Bezuschussung. Die Bebauung des Geländes sei seit November 2005 ebenso beschlossen, wie die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet. Eine Bebauung sei nach ihrer Auffassung weniger belastend als der sich immer mehr verstärkende Schleichverkehr durch das Wohngebiet von der Willi-Brandt-Straße zur Friedrich-Ebert-Brücke. Zunächst sei es nun Aufgabe und Pflicht des LSK, Vorschläge für eine zukunftsträchtige Arbeit mit einem Kostenvoranschlag einzubringen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist nachdrücklich darauf hin, dass Handelnder in diesem Verfahren weder die Stadt noch der Vorsitzende des LSK, sondern ausschließlich der Insolvenzverwalter sei. Dieser allein treffe die Entscheidungen über den 40%igen Grundstücksanteil des LSK, erst danach treffe die Stadt die Entscheidung über ihren Grundstücksanteil. Es sei ebenso ein Irrtum, dass die Sparkasse im Insolvenzverfahren auf ihre Forderungen verzichten könne.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

(V)