Der
Wahleinspruch des Herrn Klug gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl in der Stadt
Lüneburg, der Wahl zum Oberbürgermeister in der Stadt Lüneburg sowie der
Ortsratswahlen in Ochtmissen und Oedeme wird als unbegründet zurückgewiesen.
Alle Wahlen sind gültig.
02.11.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, den Wahleinspruch des Herrn Klug
gegen die Gültigkeit der Gemeindewahl in der Stadt Lüneburg, der Wahl zum
Oberbürgermeister in der Stadt Lüneburg sowie der Ortsratswahlen in Ochtmissen
und Oedeme als unbegründet zurück zu weisen. Alle Wahlen sind gültig.