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Vorlage - VO/2053/06  

 
 
Betreff: Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 28 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 42 NGO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 28 in Verbindung mit § 39 Abs. 3 NGO über ihre Pflichten nach den §§ 25-27 NGO. Der Wortlaut dieser Bestimmungen ist jedem Ratsmitglied ausgehändigt worden.

 

Oberbürgermeister Mädge verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 42 NGO, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.