Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Oberbürgermeister
Mädge belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 28 in Verbindung
mit § 39 Abs. 3 NGO über ihre Pflichten nach den §§ 25-27 NGO. Der Wortlaut
dieser Bestimmungen ist jedem Ratsmitglied ausgehändigt worden. Oberbürgermeister
Mädge verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 42 NGO, ihre
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten. |
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