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Auszug - Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 28 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 42 NGO  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.11.2006    
Zeit: 17:30 - 19:55 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2053/06 Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 28 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Oberbürgermeister MÄDGE

 

Oberbürgermeister MÄDGE belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 28 in Verbindung mit § 39 Abs. 3 NGO über ihre Pflichten nach den §§ 25-27 NGO. Er verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherrn gemäß § 42 NGO, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.