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Vorlage - VO/2065/06  

 
 
Betreff: Bestimmung der Ortsvorsteher/Innen für die Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 55 h Abs. 1 NGO bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl zum Rat die meisten Stimmen erhalten hat. Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie oder Er muss in der Ortschaft wohnen, für die sie oder er bestellt ist.

 

Nach dem Wahlergebnis ist für die Ortschaft Ebensberg die SPD-Fraktion, für die Ortschaft Häcklingen die CDU-Fraktion und für die Ortschaft Rettmer die CDU-Fraktion vorschlagsberechtigt.

 

Für die Ortschaft Ebensberg wird Frau/Herr _________________________ vorgeschlagen.

 

Für die Ortschaft Häcklingen wird Frau/Herr _________________________ vorgeschlagen.

 

Für die Ortschaft Rettmer wird Frau/Herr      _________________________ vorgeschlagen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestimmt die Vorgeschlagenen zu Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorstehern in den Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer für die Dauer der Wahlperiode.

Stammbaum:
VO/2065/06   Bestimmung der Ortsvorsteher/Innen für die Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage
VO/4313/11   Bestimmung der Ortsvorsteher/ -innen für die Ortschaften Ebensberg, Häcklingen und Rettmer   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage