Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Rat der Stadt Lüneburg kann gemäß § 51 Abs. 7 NGO andere
Personen, jedoch keine Gemeindebediensteten, zu Mitgliedern ohne Stimmrecht in
die Ausschüsse berufen. Dieses wird für folgende Ausschüsse vorgeschlagen: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Grünflächen- und Forstausschuss Kultur- und Partnerschaftsausschuss Verkehrsausschuss Sportausschuss Sozial- und Gesundheitsausschuss Ausschuss für Gleichstellung Feuerwehrausschuss Begleitausschuss „Soziale Stadt“ Für die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften können
außer den dort genannten keine weiteren beratenden Mitglieder berufen werden. Gemäß 51 Abs. 10 wird vorgeschlagen, von dem
Besetzungsverfahren gem. § 51 Abs. 2, 3 und 5 NGO abzuweichen; die beratenden
Mitglieder werden stattdessen durch einfachen Beschluss in die Ausschüsse
berufen. Über die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen ist im Einzelfall zu
entscheiden. In den o. g. Ausschüssen waren bislang folgende
Organisationen, Verbände, etc. vertreten:
Gemäß § 51 Abs. 7 NGO sollen mindestens zwei Drittel der
Ausschussmitglieder Ratsfrauen oder Ratsherren sein. Abweichungen von dieser
Regel sind lt. Kommentar (Thiele) zur Nds. Gemeindeordnung aus gewichtigen, sachlichen
Gründen möglich, z.B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene
Bevölkerungsgruppen gleichmäßig vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen. Die
„7-er-Ausschüsse“ des Rates sollten folglich nicht mehr als 3, die
„5-er-Ausschüsse“ nicht mehr als 2 beratende Mitglieder
hinzuziehen. Da in der letzten Wahlperiode (2001-2006) für einige
Fachausschüsse gemäß der obigen Aufstellung bewusst mehr beratende Mitglieder
berufen wurden als generell vorgesehen sind, wird vorgeschlagen, von der
bisherigen Verfahrensweise nicht abzuweichen. Der Rat der Stadt Lüneburg beruft gemäß § 51 Abs. 7 NGO
entsprechend der nachfolgenden Aufstellung die noch zu benennenden beratenden
Mitglieder und ihre Stellvertreter in die Fachausschüsse des Rates. Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz a) Auf
Vorschlag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. b) Auf
Vorschlag des Naturschutzbundes Deutschland e.V. jeweils
1 Mitglied und 1
Stellvertreter/in Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung a) Auf
Vorschlag der Bauhütte Lüneburg b) Auf
Vorschlag der Werbe- und Parkgemeinschaft/Verein Lüneburger Kaufleute c) Auf
Vorschlag des Arbeitskreises Lüneburger Altstadt jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in Grünflächen- und Forstausschuss a) Auf
Vorschlag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. b) Auf
Vorschlag des Naturschutzbundes Deutschland e.V. c) Auf
Vorschlag des Kleingärtner-Bezirksverbandes Lüneburg e.V. jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in Kultur- und Partnerschaftsausschuss a) Auf
Vorschlag der Deutsch-Französischen-Gesellschaft b) Auf
Vorschlag der Deutsch-Japanischen-Gesellschaft c) Auf
Vorschlag der Deutsch-Dänischen-Gesellschaft d) Auf
Vorschlag der Deutsch-Estnischen-Gesellschaft jeweils 1 Mitglied und
1 Stellvertreter/in Verkehrsausschuss a) Auf
Vorschlag der Polizei b) Auf
Vorschlag der KVG c) Auf
Vorschlag des ADAC d) Auf
Vorschlag des ADFC e) Auf
Vorschlag des Seniorenbeirates f) Auf
Vorschlag des Behindertenbeirates g) Auf Vorschlag
der Werbe- und Parkgemeinschaft h) Auf
Vorschlag der IHK i) Auf
Vorschlag der Gewerkschaft ver.di j) Auf
Vorschlag des BUND k) Auf
Vorschlag des VCD l) Auf
Vorschlag der Kreishandwerkerschaft jeweils 1 Mitglied und
1 Stellvertreter/in Sportausschuss a) Auf
Vorschlag der Fachberater Sport der Lüneburger Schulen b) Auf
Vorschlag des Sportbeirates der Sportvereine jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in Sozial- und Gesundheitsausschuss a) Auf
Vorschlag des Caritasverbandes b) Auf
Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt c) Auf
Vorschlag des Seniorenbeirates d) Auf
Vorschlag des Behindertenbeirates e) Auf
Vorschlag des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes f ) Auf
Vorschlag des Diakonischen Werkes g) Auf
Vorschlag des DRK h) auf
Vorschlag des Sozialverbandes Deutschland ( ehem. Reichsbund ) jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter Ausschuss für Gleichstellung a) Auf
Vorschlag des Frauenpolitischen Forums b) Auf
Vorschlag des Ausländerbeirates jeweils 1 Mitglied und
1 Stellvertreter/in c)
Frauenbeauftragte Feuerwehrausschuss a) Auf
Vorschlag der Feuerwehr 3
Mitglieder und 3 Stellvertreter Begleitausschuss „Soziale Stadt“ Die beiden
gewählten Bürgervertreter/Innen aus dem Stadtteil Kaltenmoor. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat beschließt das Berufungsverfahren der beratenden Mitglieder in die
vorgenannten Ausschüsse.
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