Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg kann gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG andere Personen, jedoch keine Beschäftigten der Stadt, zu Mitgliedern ohne Stimmrecht in die Ausschüsse berufen.
Dieses wird für folgende Ausschüsse vorgeschlagen:
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Grünflächen- und Forstausschuss Kultur- und Partnerschaftsausschuss Verkehrsausschuss Sportausschuss Sozial- und Gesundheitsausschuss Ausschuss für Gleichstellung Feuerwehrausschuss Begleitausschuss „Soziale Stadt“
Für die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften können außer den dort genannten keine weiteren beratenden Mitglieder berufen werden.
Gemäß 71 Abs. 10 NKomVG wird vorgeschlagen, von dem Besetzungsverfahren gem. § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG abzuweichen. Die beratenden Mitglieder werden stattdessen wie bisher durch einfachen Beschluss in die Ausschüsse berufen. Über abweichende / ergänzende Vorschläge der Fraktionen und Gruppen ist im Einzelfall zu entscheiden.
In den o. g. Ausschüssen waren bislang folgende Organisationen, Verbände, etc. vertreten:
Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsfrauen oder Ratsherren sein. Abweichungen von dieser Regel sind lt. Kommentar (Thiele) zum NKomVG aus gewichtigen, sachlichen Gründen möglich, z.B. um bestimmte Fachleute, die verschiedene Bevölkerungsgruppen gleichmäßig vertreten, zur Mitarbeit heranzuziehen. Die „7-er-Ausschüsse“ des Rates sollten folglich nicht mehr als 3, die „5-er-Ausschüsse“ nicht mehr als 2 beratende Mitglieder hinzuziehen.
Da für einige Fachausschüsse gemäß der obigen Aufstellung schon seit mehreren Wahlperioden bewusst mehr beratende Mitglieder berufen wurden als nach § 71 Abs. 7 NKomVG vorgesehen sind, wird vorgeschlagen, von der bewährten bisherigen Verfahrensweise nicht abzuweichen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG entsprechend der nachfolgenden Aufstellung beratende Mitglieder und deren Stellvertreter/innen in die Fachausschüsse des Rates. Die namentliche Benennung der Mitglieder erfolgt durch die jeweilige Organisation.
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
a) Auf Vorschlag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. b) Auf Vorschlag des Naturschutzbundes Deutschland e.V.
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
a) Auf Vorschlag der Bauhütte Lüneburg b) Auf Vorschlag des City Management Lüneburg c) Auf Vorschlag des Arbeitskreises Lüneburger Altstadt
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in
Grünflächen- und Forstausschuss
a) Auf Vorschlag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. b) Auf Vorschlag des Naturschutzbundes Deutschland e.V. c) Auf Vorschlag des Kleingärtner-Bezirksverbandes Lüneburg e.V.
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
a) Auf Vorschlag der Deutsch-Französischen-Gesellschaft b) Auf Vorschlag der Deutsch-Japanischen-Gesellschaft c) Auf Vorschlag der Deutsch-Dänischen-Gesellschaft d) Auf Vorschlag der Deutsch-Estnischen-Gesellschaft
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in
Verkehrsausschuss
a) Auf Vorschlag der Polizeiinspektion Lüneburg b) Auf Vorschlag der KVG c) Auf Vorschlag des ADAC d) Auf Vorschlag des ADFC e) Auf Vorschlag des Seniorenbeirates f) Auf Vorschlag des Behindertenbeirates g) Auf Vorschlag des Lüneburger City Management h) Auf Vorschlag der IHK i) Auf Vorschlag der Gewerkschaft ver.di j) Auf Vorschlag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. k) Auf Vorschlag des VCD l) Auf Vorschlag der Kreishandwerkerschaft
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in
Sportausschuss
a) Auf Vorschlag der Fachberater Sport der Lüneburger Schulen b) Auf Vorschlag des Sportbeirates der Sportvereine c) Auf Vorschlag des Kreissportbundes Lüneburg
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in
Sozial- und Gesundheitsausschuss
a) Auf Vorschlag des Caritasverbandes b) Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt c) Auf Vorschlag des Seniorenbeirates d) Auf Vorschlag des Behindertenbeirates e) Auf Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e.V. f ) Auf Vorschlag des Diakonischen Werkes g) Auf Vorschlag des DRK h) Auf Vorschlag des Sozialverbandes Deutschland
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter
Ausschuss für Gleichstellung
a) Auf Vorschlag des Frauenpolitischen Forums b) Auf Vorschlag des Integrationsbeirates c) Auf Vorschlag des Behindertenbeirates
jeweils 1 Mitglied und 1 Stellvertreter/in
d) Gleichstellungsbeauftragte
Feuerwehrausschuss
a) Auf Vorschlag der Feuerwehr 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter
Begleitausschuss „Soziale Stadt“
Die beiden gewählten Bürgervertreter/innen aus dem Stadtteil Kaltenmoor. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt das Berufungsverfahren der beratenden Mitglieder in die vorgenannten Ausschüsse.
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