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Vorlage - VO/2064/06  

 
 
Betreff: Berufung von Vertretern der Stadt Lüneburg in andere Gremien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

I. Schulgrundsatzausschuss

 

Nach der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg aus Anlass der Einkreisung der Stadt ist der Ausschuss für Fragen der Schulentwicklungsplanung (Schulgrundsatzausschuss) gebildet worden. Der Ausschuss ist paritätisch mit 5 Kreistagsabgeordneten und 5 Ratsmitgliedern zu besetzen. Die Bestimmung erfolgt nach § 51 NGO. Der Vorsitz wechselt zwischen Stadt und Landkreis von Sitzung zu Sitzung. Die/Der Vorsitzende ist durch den Rat zu bestimmen.

 

Der Rat beruft als Vertreter/Innen der Stadt Lüneburg folgende Ratsmitglieder in den gemeinsamen Ausschuss der Stadt und des Landkreises Lüneburg für Fragen der Schulentwicklungsplanung:

 

            1.___________________

            2.___________________

            3.___________________

            4.___________________

            5.___________________

            Grundmandat(e):_____________________________________________

 

Der Rat bestimmt___________________zur/zum Vorsitzenden der Stadt Lüneburg in diesem Ausschuss.

 

 

II. Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg

 

Nach § 7 des Vertrages zwischen der Stadt Lüneburg und dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg ist die Stadt Lüneburg im Vorstand des Vereins durch 5 Ratsfrauen oder Ratsherren vertreten. § 51 NGO ist anzuwenden.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter/Innen der Stadt Lüneburg folgende Ratsmitglieder in den Vorstand des Museumsvereins für das Fürstentum Lüneburg:

 

                        1._____________________

                        2._____________________

                        3._____________________

                        4._____________________

                        5._____________________

 

 

III. Energiebeirat der E.ON Avacon AG

 

Zur Erörterung von Fachfragen wurde der Energiebeirat der E.ON AVACON AG institutionalisiert. Die Zusammensetzung sollte von der Stadt Lüneburg selbst bestimmt werden. Man hat sich darauf verständigt, dass 9 Mitglieder, die vom Rat der Stadt Lüneburg bestimmt werden, sowie der Oberbürgermeister und der Dezernent für wirtschaftliche Beteiligungen den Energiebeirat bilden. § 51 NGO ist anzuwenden.

 

Der Rat beruft folgende Mitglieder des Rates für die Dauer der Wahlperiode in den Energiebeirat der E.ON AVACON AG:

 

                        1.______________________

                        2.______________________

                        3.______________________

                        4.______________________

                        5.______________________

                        6.______________________

                        7.______________________

                        8.______________________

                        9.______________________

 

 

IV. Ausländerbeirat

 

Nach § 3 der Geschäftsordnung des Ausländerbeirates gehören dem Ausländerbeirat neben neun zu wählenden Ausländern auch für jede Ratsfraktion oder Gruppe ein Ratsmitglied an. Für Ratsmitglieder ist gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Ausländerbeirates als Amtsperiode die Wahlperiode des Rates maßgebend.

 

Der Rat beruft folgende Personen für die Dauer der Wahlperiode in den Ausländerbeirat:

 

            Fraktion/Gruppe:

                        1._______________________

                        2._______________________

                        3._______________________

                        4._______________________

                        5._______________________

 

 

V. Stiftungsbeiräte der Hospitäler

 

Gemäß § 6 der Satzungen der Stiftungen „Hospital zum Graal“, „Hospital zum Großen Heiligen Geist“ und „Hospital St. Nikolaihof“ gehören jedem Stiftungsbeirat drei Ratsmitglieder an. § 51 NGO ist anzuwenden.

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beruft folgende Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlperiode in

           

            a) den Stiftungsbeirat „Hospital zum Graal“:

 

                        1._______________________

                        2._______________________

                        3._______________________

 

            b) den Stiftungsbeirat „Hospital zum Großen Heiligen Geist“:

 

                        1._______________________

                        2._______________________

                        3._______________________

 

            c) den Stiftungsbeirat „St. Nikolaihof“:

 

                        1._______________________

                        2._______________________

                        3._______________________

 

 

VI.  Patronatsvertreter/Innen

 

Zu den Patronatsvertreter/Innen für die Kirchengemeinden St. Nikolai und St. Johannis werden folgende Personen für die Dauer der Wahlperiode bestellt:

 

            Patronat, St. Nikolai:               Herr Prof. Dr. de Rudder

 

            Patronat, St. Johannis:           Herr Dr.Plath

 

VII. Vorstand der Lüneburger Bürgerstiftung

 

Gemäß § 6 der Satzung der Lüneburger Bürgerstiftung besteht der Stiftungsvorstand neben dem Oberbürgermeister aus jeweils einem Mitglied einer jeden Fraktion des Rates der Stadt Lüneburg. Diese werden durch die Fraktion benannt.

 

Die Fraktionen benennen folgende Ratsmitglieder für den Stiftungsvorstand der Lüneburger Bürgerstiftung:

 

                        1._______________________

                        2._______________________

                        3._______________________

                        4._______________________

                        5._______________________

 

Weiterhin beruft der Rat der Stadt Lüneburg gemäß § 6 der Satzung zwei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich im Sinne des Stiftungszwecks um die Belange des Lüneburger Gemeinwesens verdient gemacht haben und in der Öffentlichkeit als glaubwürdige Repräsentanten des Stiftungsgedankens auftreten können.

 

Die Rat der Stadt Lüneburg beruft folgende Persönlichkeiten in den Stiftungsvorstand der Lüneburger Bürgerstiftung:

 

                        1. Frau Elke Frost

                        2. Frau Hella Siedenburg

 

 

VIII. Beirat der Hafen Lüneburg GmbH

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Lüneburg ein Mitglied in den Beirat der Hafen Lüneburg GmbH. Traditionell wird dieser Posten vom Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen besetzt.

 

Der Rat beruft ___________________ für die Dauer der Wahlperiode in den Beirat der Hafen Lüneburg GmbH.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Berufung von Vertreter/Innen in die vorgenannten Gremien.

Stammbaum:
VO/2064/06   Berufung von Vertretern der Stadt Lüneburg in andere Gremien   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage
VO/4314/11   Berufung von Vertretern der Hansestadt Lüneburg in andere Gremien   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage