Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/2055/06  

 
 
Betreff: Beschluss über die Geschäftsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 50 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, die insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten soll. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung endet mit Ablauf der Wahlperiode.

 

Der neu gebildete Rat muss sich daher in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung geben.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode beizubehalten, darin jedoch eine Wahlmöglichkeit für die Ratsmitglieder aufzunehmen, nach der zwischen dem Versand der Sitzungsunterlagen in Papierform und dem ausschließlichen Zugriff über das elektronische Ratsinformationssystem gewählt werden kann. Der Zugang zum elektronischen Ratsinformationssystem wird wie bisher für jedes Ratsmitglied auf dessen Antrag eingerichtet. Die Einrichtung dieser Zugriffsmöglichkeit hat keine Auswirkungen auf die Versendung der Unterlagen. Der Versand der Unterlagen in Papierform wird nur eingestellt, wenn von dem Ratsmitglied ausdrücklich erklärt wird, ausschließlich das elektronische Ratsinformationssystem nutzen zu wollen.

 

Die Wahlmöglichkeit ist in der Geschäftsordnung durch Aufnahme eines neuen Paragraphen zu regeln:

 

§ 24   Nutzung des Ratsinformationssystems

 

(1) Ratsmitglieder, die das Ratsinformationssystem der Stadt Lüneburg nutzen wollen, erhalten  eine Zugriffsberechtigung, um alle öffentlichen und nichtöffentlichen Vorlagen und Niederschriften der Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse einsehen zu können.

(2) Mit dem Erhalt der Zugriffsberechtigung ist zu erklären, ob Vorlagen und Niederschriften weiterhin in Papierform an das Ratsmitglied verschickt werden sollen oder ob ausschließlich das Ratsinformationssystem genutzt wird. Die Absätze 3 bis 5 gelten nur bei ausschließlicher Nutzung des Ratsinformationssystems.

(3) Die Einladung zur Sitzung erfolgt an die von dem Ratsmitglied angegebene eMail-Adresse. Es gelten die Fristen nach § 6 Abs. 2 und § 20 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung. Der Einladung wird die Tagesordnung beigefügt. Die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können über das Ratsinformationssystem eingesehen und ausgedruckt werden.

(4) Nach der Anfertigung der Niederschrift erhält das Ratsmitglied eine Benachrichtigung per eMail, sobald die Niederschrift im Ratsinformationssystem eingesehen werden kann.

(5) Als Entschädigung für die Ihnen durch die Nutzung des Ratsinformationssystems entstehenden Kosten erhalten die teilnehmenden Ratsmitglieder einen jährlichen Pauschalbetrag von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt jeweils im voraus zum 01.11. eines Jahres.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem Rat der Stadt Lüneburg wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung zu beschließen.