Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Satzung der Stadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsmitglieder,
Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen vom 15.12.1994 regelt in § 7 Abs. 1
die Erstattung von Fahrtkosten für in Ausübung des Mandats durchgeführte
Fahrten. Neben der Zahlung der monatlichen Fahrtkostenpauschale in Höhe von 20
Euro bestand die Möglichkeit, wahlweise ein Job-Ticket zu beantragen. Da
das Job-Ticket vom Hamburger Verkehrsverbund (HVV) nicht mehr angeboten wird,
entfällt auch die Wahlmöglichkeit. Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 wird wie folgt
neu gefasst: §
7 Fahrt- und Reisekosten (1)
Die
Ratsfrauen und Ratsherren erhalten eine monatliche Fahrtkostenpauschale in Höhe
von 20,00 Euro für in Ausübung des Mandats innerhalb des Stadtgebietes
durchgeführte Fahrten. (2)
(unverändert) Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Änderungssatzung
Beschlussvorschlag: Der
in der Anlage beigefügten Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung wird
zugestimmt. |
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