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Beratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES stellt in
einleitenden grundsätzlichen Ausführungen die Bedeutung des Rederechtes für die
Ratsmitglieder dar und fordert den Rat auf, dessen Rechte durch die beantragte
Erweiterung des Rederechtes zu stärken. In politischen Debatten stehe dem Rat
das letzte Wort zu, um auf Wortbeiträge des Oberbürgermeisters nochmals kurz
reagieren zu können. Ratsherr
RIECHEY unterstützt
die Forderung nach einer Stärkung der Rechte des Rates. Er stellt die Anträge
der Fraktion DIE LINKE vor und gibt Erläuterungen zu den einzelnen
Antragspunkten. Beigeordneter DÖRBAUM ist der Auffassung, dass die bisherige Geschäftsordnung sehr gut sei und sich bewährt habe. Er habe nicht den Eindruck, dass in den vergangenen Jahren jemand nicht zu Wort gekommen sei. Die vielfältige Arbeit des Rates spiegele sich nicht in den Redebeiträgen im Rat, sondern vor allem in den Ausschüssen wider. Im übrigen bringe sich Oberbürgermeister Mädge in angemessener Form in Debatten ein und ihm stehe das letzte Wort aufgrund der Niedersächsischen Gemeindeordnung zu, unabhängig von den Regelungen der Geschäftsordnung. Beigeordneter
LÖB ist zwar
ebenfalls für Kürze, aufgrund der Erfahrungen der letzten Wahlperiode habe er
jedoch festgestellt, dass der Zeitdruck, dem vor allem die kleineren Fraktionen
ausgesetzt sind, eine echte Debatte verhindere. Man könne in der kurzen Zeit
lediglich die eigenen Gedanken zur Sache formulieren und nicht auf von anderen
Ratsmitgliedern eingebrachte Argumente eingehen. Ein gegenseitiger Austausch
werde durch verlängerte Redezeiten gefördert. Beigeordnete
BAUMGARTEN stellt
fest, dass die vorgebrachten Anträge zum Teil überhaupt nicht praktikabel seien
und die Ratsarbeit erschwerten. Beigeordneter
BLANCK beanstandet,
dass seitens der SPD und der CDU bereits Ablehnungen ausgesprochen wurden,
bevor die gestellten Anträge überhaupt abschließend begründet worden seien. Die
bisherige Redezeit reiche bei komplexen Anträgen oft nicht aus, um sicher
beurteilen zu können, ob eine Überweisung in die Ausschüsse gerechtfertigt sei. Beigeordnete
SCHELLMANN erinnert
daran, dass in der Vergangenheit Ratssitzungen oft vom frühen Nachmittag bis in
die Abendstunden dauerten, dies habe für Berufstätige eine erhebliche Belastung
gebracht. Man habe daraufhin einen Disziplinierungsakt sich selbst gegenüber
vorgenommen, um ein endloses hin und her zu unterbinden. Ihre eigene Fraktion
habe dies unterstützt, obwohl sie durch die Zeitbeschränkung Redezeit verloren
habe. Stadtdirektor
KOCH stellt klar,
welche der gestellten Anträge durch die Niedersächsische Gemeindeordnung
bereits geregelt seien und nicht durch die Geschäftsordnung abweichend
behandelt werden dürften oder schlicht wiederholt würden. Der Antrag auf
ratsöffentlichen Verwaltungsausschuss
sei in dieser Sitzung nicht zulässig, da hierzu eine Änderung der
Hauptsatzung erforderlich sei, für die der Antrag verfristet gestellt worden
sei. Ratsherr
NOWAK bedauert,
dass die gestellten Anträge nicht wie üblich der Reihe nach behandelt würden,
sondern die Diskussion darüber durcheinander gehe. Der Rat sei die Plattform
für politische Anträge, welche jedoch auch zeitnah behandelt werden müssten.
Verlängerte Redezeiten und eine verlängerte Sitzungsdauer führten dazu, sich
mit den gestellten Anträgen intensiver befassen und mehr Anträge abarbeiten zu
können. Zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen würden nicht
selten Kosten verursachen, da Stellungnahmen der Verwaltung nach einer gewissen
Zeit nicht mehr aktuell seien und erneuert werden müssten. Ratsherr
SOLDAN weist darauf
hin, dass nach der Geschäftsordnung bestimmte Anträge in die Ausschüsse
verwiesen werden müssen, dort finde die eigentliche Arbeit statt. Im Rat werde
vor allem die Vorstellung der Anträge und deren Überweisung behandelt, hierfür
sei die vorhandene Redezeit ausreichend. Es sei widersprüchlich, einerseits
mehr Sitzungszeit zu fordern, um mehr Anträge abarbeiten zu können,
andererseits die Redezeit für jeden Antrag zu erhöhen. Ratsherr
VÖLKER stellt den
Antrag zur Einwohnerfragestunde vor und berichtet über seine Erfahrungen in
Samtgemeinderatssitzungen, nach denen die Fragestunde durch die Beteiligung der
Fraktionen belebt und verschiedene Sichtweisen zum jeweiligen Thema eingebracht
würden. Ratsherr
MEIHSIES geht auf
die vorgebrachten Gegenargumente zu den eigenen Anträgen und auf die Anträge
der Fraktion DIE LINKE ein und zeigt sich enttäuscht darüber, dass der Rat
seine Rechte nicht ausweiten wolle. Wer sich für Ratsarbeit entscheide, müsse
die erforderliche Zeit dafür auch mitbringen, das Argument zu lang andauernder
Sitzungen sei unfassbar. Beratungen und Aussprachen seien Fundamente einer Demokratie,
die gestärkt werden müssten. Ratsherr
NEUBAUER stellt
nochmals klar, dass die eigentliche politische Arbeit in den Ausschüssen
stattfinde. Politik lebe auch von Effizienz, daher sei der Rat ein
Entscheidungsgremium und kein Redegremium. Eine prägnante, kurze und stringente
Debatte sei sowohl für interessierte Bürgerinnen und Bürger von Vorteil, als
auch für die Berichterstattung in der Presse. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU bei 2 Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und 11 Enthaltungen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion die Geschäftsordnung in
der als Anlage beigefügten Fassung. |
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