Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 51 Abs. 8 NGO werden die Ausschussvorsitze den
Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich
durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2,
3, usw. ergeben (Höchstzahlverfahren nach d´Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen
entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen
und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der
den Ausschüssen angehörenden Ratsherren und Ratsfrauen. Gemäß § 51 Abs. 10 NGO kann einstimmig ein anderes Verfahren
beschlossen werden. Für folgende Ausschüsse sind die Vorsitze zu bestimmen: Jugendhilfeausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Schulausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorsitzende/r:
____________________ Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen Vorsitzende/r:
____________________ Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorsitzende/r:
____________________ Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform Vorsitzende/r:
____________________ Grünflächen- und Forstausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Kultur- und Partnerschaftsausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Verkehrsausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Sportausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Ausschuss für Gleichstellung Vorsitzende/r:
____________________ Feuerwehrausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Rechnungsprüfungsausschuss Vorsitzende/r:
____________________ Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat stellt die Besetzung der Ausschussvorsitze fest.
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