Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3, usw. ergeben (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die/ der Ratsvorsitzende zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsherren und Ratsfrauen.
Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann einstimmig ein anderes Verfahren beschlossen werden.
Für folgende Ausschüsse sind die Vorsitze zu bestimmen:
Jugendhilfeausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Schulausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform Vorsitzende/r: ____________________
Grünflächen- und Forstausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Kultur- und Partnerschaftsausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Verkehrsausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Sportausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Ausschuss für Gleichstellung Vorsitzende/r: ____________________
Feuerwehrausschuss Vorsitzende/r: ____________________
Rechnungsprüfungsausschuss Vorsitzende/r: ____________________ Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die Besetzung der Ausschussvorsitze fest.
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