Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Dem überplanmäßigen Aufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von 275.000 EUR für die Herrichtung des Gebäudes Schlieffenpark 30 sowie für die Nutzungsentschädigung bzw. Mietzahlung vom 18.08. bis zum 31.12.2014 wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt nachträglich im Rahmen der Kostenerstattung durch den Landkreis. (82)
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