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Vorlage - VO/5874/14  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung überplanmäßigen Aufwendungen für die Anmietung und Herrichtung des Gebäudes Schlieffenpark 30
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Fachbereich 2 - Finanzen
   Fachbereich 5a - Soziales und Integration
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Um die steigende Anzahl der Lüneburg zugewiesenen Flüchtlinge aufnehmen zu können, werden neben der Gemeinschaftsunterkunft Meisterweg und der Unterkunft Schlieffenpark 31 weitere Unterbringungskapazitäten benötigt.

 

Aus diesem Grunde wurden Verhandlungen mit dem Bund (BimA- Bundesimmobilienanstalt) zur zeitweisen Anmietung des Gebäudes Schlieffenpark 30 aufgenommen. Das Gebäude Schlieffenpark 30 soll als vorübergehende Asylbewerberunterkunft dienen, bis die geplanten Unterkünfte (z.B. Ochtmisser Kirchsteig) fertig gestellt und bezugsbereit sind. Ferner kann das Gebäude 30 durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Gebäude 31 bei akuten Kapazitätsproblemen als ergänzende Unterbringungsmöglichkeit dienen.

 

Das Gebäude Schlieffen 30 konnte durch vorvertragliche Vereinbarungen bereits zum 18.08.2014 in die Nutzung genommen werden. Kurzfristig wurde für die Unterbringung von bis zu ca. 40 Asylbewerber zunächst das Erdgeschoss hergerichtet. Inzwischen haben die Arbeiten für die Ertüchtigung des 1. und 2. Obergeschosses begonnen. Hierbei handelt es sich v.a. um die Umsetzung brandschutzrechtlicher Auflagen.

 

Das Gebäude Schlieffenpark 30 wurde vom Bund für die kurzzeitige Übernachtung von Bundespolizeibeamten genutzt. Für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft (Wohn- und Schlafstätte) sind weitergehende technische sowie baurechtliche Voraussetzungen zu schaffen.

 

Insgesamt entstehen für die Herrichtung des Gebäudes mit einem Standard als provisorische Unterbringungsstätte Kosten von ca. 160.000 Euro. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Miete, Nebenkosten, Versicherung und Reinigung sowie sonstige Bewirtschaftungskosten von monatlich ca. 30.000 EUR. Diese Kostenschätzung beinhaltet auch Kosten für den Winterdienst und für eine Ausweitung des Wachdienstes. Entsprechende Aufträge werden jedoch nur erteilt, wenn eine dringende Notwendigkeit entsteht und alternative Möglichkeiten wie die Durchführung des Winterdienstes durch eigenes Personal oder die Mitnutzung des Wachpersonals aus dem Gebäude Schlieffenpark 31 entfallen sollten. 

 

Im Gebäude Schlieffenpark 30 werden voraussichtlich bis zu 33 Zimmer, 3 Gemeinschaftsräume, 1 Küche, 1 Wasch- und Trockenraum, 1 Wachraum im Erdgeschoss sowie die notwendigen sanitären Einrichtungen eingerichtet.

 

Die einmaligen Kosten zur Herrichtung des Gebäudes setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Brandschutz                                   ca. 35.000 EUR

Elektrik                                           ca. 54.000 EUR

Sanitär                                           ca. 12.000 EUR

Schließanlage und Reparaturen:    ca. 27.000 EUR

Einrichtung (Küche, Waschraum)  ca. 20.000 EUR

Außenanlagen (Zaun, Wegeverb.) ca. 12.000 EUR

 

Da die erforderlichen Mittel im Haushalt des Jahres 2014 nicht im erforderlichen Umfang vorgesehen waren, wird eine überplanmäßige Auszahlungsermächtigung benötigt.

 

Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch die Kostenerstattung des Landkreises. Die Erstattungsbeträge werden erfahrungsgemäß nachträglich zur Verfügung gestellt. Die weiteren Konditionen der Kostenerstattung sind noch mit dem Landkreis zu verhandeln.

 

Für die Inanspruchnahme des Gebäudes Schlieffenpark 30 sowie die geplante Anmietung wurde mit dem Landkreis das Benehmen hergestellt. Die einmalig entstandenen Kosten für die Herrichtung des Gebäudes werden als mietnahe Leistung auf den späteren Mietzeitraum umgelegt.

 

Insgesamt entsteht für das Jahr 2014 ein zusätzlicher Finanzbedarf von 295.000 (160.000 EUR zzgl. 4,5 Mon. Lfd. Betriebskosten 135.000 EUR). Hiervon sind 20.000 EUR voraussichtlich investive Kosten, die über eine Investitionsnummer bereits überplanmäßig gedeckt sind.  Somit verbleiben Kosten im Ergebnis-Haushalt in Höhe von 275.000 EUR. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 25 EUR

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: laufende Bewirtschaftung der Asylbewerberunterkünfte

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, durch Inanspruchnahme einer überplanmäßigen Auszahlung

              Nein             

Teilhaushalt / Kostenstelle: 52063 GU Schlieffenpark 30

Produkt/ Kostenträger:        31550102 GU für Anspruchsberechtigte AsylBLG             

              Haushaltsjahr:                              2014

 

e)  mögliche Einnahmen: Erstattungen des Landkreises  

Anlage/n:

Anlage/n:

Keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Dem überplanmäßigen Aufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von 275.000 EUR für die Herrichtung des Gebäudes Schlieffenpark 30 sowie für die Nutzungsentschädigung bzw. Mietzahlung vom 18.08. bis zum 31.12.2014 wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung der Ausgaben erfolgt nachträglich im Rahmen der Kostenerstattung durch den Landkreis.