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Auszug - Fördermittel für Radwege und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Stadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 22.04.2014, eingegangen am 23.04.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.10.2014    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5673/14 Fördermittel für Radwege und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Stadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 22.04.2014, eingegangen am 23.04.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1)

Die Förderung der Radverkehrsinfrastruktur beschränkte sich bis 2006 auf im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) geförderte Projekte. An seine Stelle traten mit dem 01.01.2007 die „Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen“ (Entflechtungsgesetz). Danach können auch Radwege an verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen gefördert werden.

Die Hansestadt Lüneburg hat im Zusammenhang mit in den letzten Jahren geförderten Straßen- und Brückenbaumaßnahmen auch die jeweils begleitenden Geh- und Radwege gefördert bekommen. Die letzte selbstständig geförderte Radwegemaßnahme an einer Hauptverkehrsstraße war an der Theodor-Heuß-Straße in 2012.

Die Zahlungen des Bundes an das Land Niedersachsen aus dem Entflechtungsgesetz enden 2019. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es noch keine Überlegungen über die Fortführung der Finanzhilfen oder ein Nachfolgeprogramm. Daher kann die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nur noch begrenzt neue Maßnahmen im Rahmen der noch frei zur Verfügung stehenden Mittel in das Förderprogramm aufnehmen.

Für das entsprechende Förderprogramm des Landes ist aktuell für das Jahr 2016 der Ausbau des Geh- und Radweges auf der Nordseite des Straßenzuges Neuetorstraße / Vor dem Neuen Tore angemeldet.

Aufgrund der geringen Aussichten, in den Genuss von „GVFG“-Mitteln für den Radwegebau zu kommen, hat sich die Hansestadt im März 2013 im Rahmen der Klimainitiative des Bundes (sog. Kommunalrichtlinie) um Förderung der Neuanlage eines Radfahrstreifens auf der Südseite der Dahlenburger Landstraße zwischen Theodor-Heuss-Straße und Toter Weg beworben. Die Zusage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU), welches die Richtlinie aufgelegt hat, steht unmittelbar bevor. Die Verwaltung geht von einem Baubeginn noch im Oktober dieses Jahres aus. Eine umfangreiche Information zu dieser Maßnahme erfolgte in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.09.2014.

Um den Radverkehr über die Möglichkeiten nach dem Entflechtungsgesetzt hinaus fördern zu können, wurde vom Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) am 19.12.2013 das „Sonderprogramm für Radwege und mehr Verkehrssicherheit“ angekündigt, das für 2014 bereits 23 Maßnahmen vorsieht. Hierbei handelt es sich allerdings fast ausnahmslos um Radwegeneubaumaßnahmen an Kreisstraßen. Für die Jahre 2015 bis einschließlich 2017 können mit Stichtag 15.02. eines jeden Jahres auch aus den Kommunen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zum Ausbau vorhandener Radverkehrsanlagen angemeldet werden. Über die Fördermodalitäten und die Aussichten einzelner Projekte sucht die Hansestadt derzeit – in Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau - das Gespräch mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), welche die Fördermittel aus dem Sonderprogramm verwaltet. Dabei soll geklärt werden, ob für das Jahr 2015 förderfähige Maßnahmen im Stadtgebiet für das Landessonderprogramm angemeldet werden können.

 

Zu 2)

Für eine Förderung aus dem Sonderprogramm des Landes kommen aus Sicht der Verwaltung in erster Linie benutzungspflichtige Radwege an Hauptverkehrsstraßen in Betracht. Dazu zählen sowohl Abschnitte am Stadtring (Grasweg, Schnellenberger Weg, Hindenburgstraße) als auch Strecken entlang der Haupteinfallstraßen (Ostseite Soltauer Straße zwischen Munstermannskamp und Krankenhauskreisel, Nordseite Dahlenburger Landstraße zwischen Ortseingang und Pulverweg, Hamburger Straße beidseitig zwischen Zeltberg und Sternkamp). Deren Priorisierung wird in Abhängigkeit vom Ausgang des Gespräches mit der NLStBV vorgenommen.

Zusammenfassend ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen, ob es gelingen wird, Landesfördermittel für den Radwegebau erfolgreich einzuwerben.

Unabhängig hiervon werden die von der Verwaltung zur Umsetzung vorgeschlagenen Radwegeneubau- und Unterhaltungsmaßnahmen (555.000,- € im Haushaltsjahr 2014) selbstverständlich auch unter Verkehrssicherheitsaspekten priorisiert. Insbesondere sind hier zu nennen die (Eigen-)Mittel für die Maßnahmen

- Dahlenburger Landstraße,

- Willy-Brandt-Straße,

- Altenbrückertorstraße,

- Pulverweg.

In allen Fällen haben die Maßnahmen nicht nur das Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs und damit seine Akzeptanz zu erhöhen, sondern gleichzeitig unter Verkehrssicherheitsaspekten eine Verbesserung zu erzielen. Hierbei werden die Erkenntnisse aus der Verkehrsunfallkommission berücksichtigt und damit die Haushaltsmittel gezielt (auch) unter Verkehrssicherheitsaspekten eingesetzt.

 

Stadtrat MOßMANN bejaht die Nachfrage von Ratsfrau SCHELLMANN, dass bisher keine Förderung aus den Fördergeldern erfolgt sei und fraglich sei, ob es 2015/2016 eine gebe.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)