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Sachverhalt: Das Bundesbauministerium hat in Jahr 2014 ein neues Förderprogramm für Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus aufgelegt. Insgesamt werden vom Bund 50 Mio. EUR für Projekte von besonderer nationaler Bedeutung und Qualität zur Verfügung gestellt. Dabei geht es vor allem um große, baulich anspruchsvolle Vorhaben mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und städtebaulichen Bezug. Das Programm ergänzt die klassische Städtebauförderung, wie z.B. den Programmbereich ‚städtebaulicher Denkmalschutz’, aus dem Fördermittel für das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ gewährt werden.
Innerhalb der kurz gesetzten Antragsfrist bis zum 22. September hat die Hansestadt Lüneburg einen Förderantrag für die „Instandsetzung und Restaurierung des Rathauses“ als nationales Kulturgut mit städtebaulichen Bezug gestellt. Für ein Gesamtvolumen von 1,8 Mio. Euro wird eine Förderung von 1,62 Mio. Euro beantragt. Dies entspricht einer Förderquote von 90 % und einem kommunalem Eigenanteil von 10 %.
Antragsgrundlage ist der Masterplan aus dem Jahr 2006 zur „Instandsetzung und Restaurierung des Rathauses“. Der Masterplan umfasst Sanierungsempfehlungen in einem Umfang von 13 Mio. Euro, von denen bis heute 4,5 Mio. Euro in bauliche Maßnahmen umgesetzt wurden. Diese Umsetzung konnte jeweils nur mit der finanziellen Unterstützung durch Förderprogramme (z.B. aus dem Denkmalschutzprogramm des BKM – Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien) erfolgen. Unter Berücksichtigung eines im Laufe der Zeit gestiegenen Restaurierungsbedarfs sowie einer jährlichen Teuerungsrate, beträgt der heutige verbleibende Gesamtinvestitionsbedarf laut Masterplan noch rund 11 Mio. Euro. Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Masterplans unter Berücksichtigung zusätzlicher, bei der Durchführung der letzten Baumaßnahmen festgestellten Schadensbefunde, wurden für die weitere Planung zunächst 8 Bauabschnitte definiert, die die dringlichen Sanierungsbedarfe zusammenfassen. Nach Umsetzung dieser Bauabschnitte wird der verbleibende Sanierungsbedarf in weitere Abschnitte aufgeteilt werden müssen, um die im Masterplan dargelegten Schadensbilder zu beheben.
Als Förderprojekt wurden die ersten 3 (dieser neu gebildeten 8) Bauabschnitte gewählt, die innerhalb des festgesetzten Förderzeitraumes bis 2018 realistisch umgesetzt werden könnten. Begonnen würde mit dem Förderprojekt 2015 nach Fertigstellung des aktuellen – durch den BKM geförderten – Bauabschnitts ‚Restaurierung des Fürstensaalflügels’.
Bei den für den Förderantrag ausgewählten Bauabschnitten handelt es sich um
1. Bauabschnitt: Innenausbau des Magazingebäudes des ehem. Stadtarchivs (Baujahr 1899), Volumen: 353.000 Euro (Planung 2015, Umsetzung 2016)
2. Bauabschnitt: Instandsetzung und Restaurierung der westlichen Backsteinfassade des Kämmereigebäudes (Baujahr um 1480) Volumen: 873.000 Euro (Planung 2015, Umsetzung zusammen mit 1. BA im Jahr 2016)
3. Bauabschnitt: Reparatur der Dachkonstruktion, Erneuerung der Dachdeckung sowie Instand- setzung des westlichen Backsteingiebels der Großen Ratsstube (Baujahr um 1565) Volumen: 574.000 EUR (Planung 2017, Umsetzung 2018)
Die Fördermittel würden durch den Bund kassenmäßig innerhalb des beantragten Förderzeitraumes, also von 2014/2015 – 2018, bereit gestellt. Die Höhe der jeweiligen Zuweisung der Jahresscheiben ist jährlich zu beantragen.
Im Regelfall sieht das Förderprogramm eine Förderung von 2/3 (66,66 %) vor. Dies entspräche bei einem Gesamtvolumen von 1,8 Mio. Euro einer Förderung von 1,2 Mio. Euro und einem kommunalen Eigenanteil von 600.000 Euro (= 1/3). Für Kommunen in einer Haushaltsnotlage bietet das Programm die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 90%.
Vor dem Hintergrund des abgeschlossenen Zukunftsvertrages zur ‚Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung’ und den dem Vertrag zu Grunde liegenden Gedanken einer finanziellen Entschuldungshilfe des Landes zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Kommune, wurde eine Förderquote von 90 % beantragt.
Der städtische Eigenanteil betrüge somit 180.000 Euro (= 10 %). Sollte der Fördergeber das Vorliegen einer Haushaltsnotlage im Sinne des Förderprogramms nicht anerkennen, könnte der Eigenanteil auf max. 600.000 EUR steigen. Selbst in diesem Fall, würde es sich um eine Fördersumme von 1,2 Mio. Euro verteilt auf 4 Jahre zur Fortsetzung der Sanierungsarbeiten handeln.
Das weitere Verfahren sieht eine Sichtung und Vorbewertung der Förderanträge durch das Bundesbauministerium vor sowie eine Tagung eines unabhängigen Expertengremiums bis Ende November. Für Ende Dezember ist die Entscheidung über die Förderanträge sowie der Erlass der Förderbescheide angekündigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1.800.000 EUR c) an Folgekosten: ./. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Rathaus 40120 Produkt / Kostenträger: 52300103 Investititons-Nr. 01-523-001 Haushaltsjahr: 2015-2018
e) mögliche Einnahmen: bis zu 1.620.000 EUR Fördermittell Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die erfolgte Antragstellung für das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ und beschließt für den Fall der Programmaufnahme, die beantragten 3 Bauabschnitte des Masterplanes zur Instandsetzung und Restaurierung des Rathauses innerhalb des Förderzeitraumes bis Ende 2018 umzusetzen und die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.
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