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Auszug - Grundstücksangelegenheiten - Pachtvertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V.  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.10.2014    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
/4723/12-1-1 Grundstücksangelegenheiten - Pachtvertrag mit dem Luftsportverein Lüneburg e. V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Markus MoßmannBezüglich:
VO/4723/12-1
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr POLS erklärt, dass die CDU-Fraktion mit einer Ausnahme immer hinter dem Flugplatz gestanden habe und auch zukünftig stehen werde.

Er möchte wissen, ob der neue Verwaltungsvorschlag den Passus mit einer jährlich Kündigungsfrist und einer automatischen Verlängerung von 5 Jahren weiter beinhalte.

Seiner Meinung nach habe sich der Luftsportverein zu einer Pachtzinszahlung von 15.000 € jährlich bei einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren bereiterklärt, um auch eine Planungssicherheit zu haben.

Für den Sportverein, von dem ein Mitglied die Landesmeisterschaft im Dreiecksflug gewann, sowie das Ehrenamt sei es eine Ohrfeige, dass sie zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen müssen. Der Verwaltungsvorschlag sei seiner Ansicht nach nur ein Kompromiss, da der Bund die Fläche nicht innerhalb der nächsten 2 Jahre freigebe. Damit werde auch das Versprechen, dass der LSK innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre auf dem Kasernengelände spiele, gebrochen.

Ratsherr Pols begründet den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Anlage 3). Der Gesamtpachtzins für 5 Jahre betrage 75.000 €, aber durch den Erlass des Rückbaus für den Verein könnte sich für die Hansestadt Lüneburg ein Minusgeschäft ergeben. Daher solle der Vertrag wie bisher weitergeführt werden und nach 5 Jahren auch aufgrund der dann herrschenden Situation der Bundeswehr über die Zukunft des Flugplatzes entschieden werden.

Die CDU-Fraktion beantrage, dass die 75.000 € Gesamtpachtzins zweckgebunden angelegt werden, um diese für die Sanierung des Gebietes verwenden zu können.

 

Beigeordneter DÖRBAUM macht darauf aufmerksam, dass die Ausführungen des Ratsherrn Pols – Vertrag wie bisher ohne Pachtzins weiterführen - teilweise im Widerspruch zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion – Pachtzins zweckgebunden anlegen – stehen.

Die SPD-Fraktion stehe zum Flugplatz, aber auch zu den Bedingungen wie Schutz der Bevölkerung etc.

Eine Verlängerung des Pachtvertrages sei jedoch davon abhängig, ob die Fläche als Gewerbefläche in Betracht komme, da diese für die Entwicklung der Hansestadt Lüneburg dringend benötigt werde. Da das Kasernengelände in den nächsten 5 Jahren entgegen den Aussagen des Bundesministers in 2013 nicht zur Verfügung stehe, sei keine Gewerbegebietentwicklung möglich, so dass eine Pachtverlängerung erfolgen könne.

Bereits 2012 habe die Verwaltung eine Pachtzinszahlung bei einer Pachtverlängerung vorgeschlagen. Damals habe die SPD-Fraktion eine Verringerung auf 17.500 € jährlichen Pachtzins beantragt. Mit den heute vorgeschlagenen 15.000 € sei die SPD-Fraktion ebenso einverstanden. Jedoch dürfe die Rückbauverpflichtung nicht entfallen, sondern müsse festgeschrieben werden.

Er begründet, dass die Verwaltung einen guten Beschlussvorschlag (Anlage 1) unterbreite, mit dem der Verein seinen Status quo halten könne.

 

Ratsherr KIESEL legt einen Änderungsantrag (Anlage 2) vor, der keine Entbindung von der Rückbauverpflichtung des Luftsportvereins nach Beendigung des Pachtvertrages beinhalte.

Bevor eine solche endgültige Entscheidung getroffen werde, hätte er gerne die Gewissheit, dass der Steuerzahler für die Hinterlassenschaften des Flugbetriebs nicht aufkommen müsse. Da ihm niemand diese Gewissheit geben könne, spreche er sich dagegen aus.

In der Hansestadt Lüneburg gebe es ein großes Angebot an Sportarten, auch an Randsportarten. Jedoch sollte es den Flugliebhabern ebenso wie anderen Sportfreunden möglich sein, für ihr Hobby einige Entfernungen zu überwinden. Flugplätze finden sich in der näheren Umgebung wie Uelzen oder Hamburg-Bergedorf.

Der Sonderlandesplatz berge ein erhebliches Gefahrenpotential wie die Vergangenheit gezeigt habe und sei daher inakzeptabel. Vor allem aufgrund der hohen Lärmbelastung sollte der Pachtvertrag nicht verlängert, sondern zum 31.10.2015 gekündigt werden.

Der Wegfall des Pachtzinses i.H.v. insgesamt 75.000 € könne durch die Nutzung des Platzes z.B. für gelegentliche Großereignisse wie Messen, Ausstellungen und Konzerte kompensiert werden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN erläutert, dass sie dem Ursprungsvorschlag mit einem Pachtzins von jährlich 15.000 € und ohne Rückbauverpflichtung zustimmen konnte, obwohl die Pachtzinszahlung für den Verein eine Schwierigkeit darstelle.

Über den geänderter Verwaltungsvorschlag mit der Rückbauverpflichtung sei sie nicht glücklich, zumal der Pachtzins den Verein sehr belaste und er noch nicht wisse, wie er diesen aufbringe. Daher werde es dem Verein noch schwerer fallen, Rückstellungen für den Rückbau zu bilden. Mit diesem Beschluss könnte der Rat der Hansestadt Lüneburg den Verein sehenden Auges in die Insolvenz schicken.

Der Verein habe neben dem Erhalt und Betrieb des Platzes jahrelang die Interessen der Hansestadt Lüneburg bedient.

Trotzdem müsse sie dem geänderten Verwaltungsvorschlag zustimmen, da sonst von einer Seite des Rates mit Kündigung des Pachtvertrages gedroht werde bzw. keine Mehrheiten für eine Laufzeitverlängerung zustande kommen.

Sie merkt an, dass die SPD-Fraktion ihre Befürwortung des Vereins im Laufe der Jahre beschränkt habe. Natürlich sei die Ansiedlung von Gewerbe wichtig, jedoch habe sie die Hoffnung, dass dies woanders möglich sei und der Verein auf der Fläche bleiben könne.

Bzgl. der Ausführungen von Ratsherrn Kiesel wendet sie ein, dass die Lärmbelastung im Laufe der letzten Jahre aufgrund z.B. kleinerer Flugzeuge erheblich zurückgegangen sei. Auch würden bei einer Kündigung des Pachtvertrages die Kosten für die Pflege der Fläche von der Hansestadt Lüneburg zu tragen sein.

 

Beigeordneter WEBERSINN stellt die Zielrichtung des Änderungsantrags der CDU-Fraktion zum geänderten Verwaltungsvorschlag klar.

Nicht zielführend sei die Erhebung eines Pachtzinses, um diesen wieder als Zuzahlung für den Verein für einen Rückbau zurückzustellen. Es sei wichtig, dass sich der Verein so organisiere, dass er den Rückbau selbständig finanzieren könne.

Die CDU-Fraktion möchte den Verein insofern sichern, dass der bisherige Pachtvertrag fortbestehe und anstelle einer jährlichen Pachtzahlung von 15.000 € diese auf ein Notaranderkonto eingezahlt werden, um ggf. einen Rückbau damit finanzieren zu können.

 

Beigeordneter BLANCK führt aus, dass er sich immer gegen den Flugplatz aufgrund von Sicherheitsaspekten ausgesprochen habe.

Nach der heutigen Diskussion befinde sich der Flugplatz in der Abwicklung, da es nur um die Frage der Rückstellungen für einen möglichen Rückbau gehe.

Auf die Frage des Ratsherrn Pols erklärt er, dass der geänderte Verwaltungsvorschlag ein Ende der Pachtzeit zum 31.10.2020 vorsehe.

Er verdeutlicht, dass bei keiner Entscheidungsfindung sich die Prozedur nur weiter verschiebe, da sich gezeigt habe, dass dieser Rat nicht in der Lage sei, eine andere Lösung zu finden.

Um heute eine Entscheidung treffen zu können, werde er gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen und die anderen Fraktionsmitglieder der Bündnis 90/Die Grünen sich beim Verwaltungsvorschlag enthalten.

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN stellt klar, dass sie keiner Vertragsverlängerung, auch bei weiteren Lärmschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, zugestimmt hätte.

Nicht nachvollziehbar sei, dass die Befürworter des Flugplatzes nicht wissen wollen, welche finanziellen Auswirkungen der Rückbau nach sich ziehe. Vor einer Entscheidungsfindung müssen doch die Verpflichtungen geklärt werden.

Sie fragt, wie der Zuschuss i.H.v. 50.000 € von der Hansestadt Lüneburg an den Luftsportverein gemeint sei, ob der Verein den Zuschuss erhalte, wenn die Rückbaukosten 50.000 € betragen oder wenn die Rückbaukosten mehr als 50.000 € betragen, erhalte der Verein einen Zuschuss über den darüber hinausgehenden Betrag, maximal aber 50.000 €.

 

Beigeordneter PAULY teilt mit, dass die Fraktion Die Linke inhaltlich die Meinung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Bürgermeisterin Baumgarten teile. In einer wachsenden Stadt wie der Hansestadt Lüneburg sei ein Flugplatz eine zusätzliche Verkehrsbelastung und somit zusätzliche Lärmbelastung sowie eine zusätzliche Gefahr.

Dieser Aspekt sei jedoch mit dem Aspekt der freien Entfaltung abzuwägen, was bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu kurz komme. Er sehe keine deutliche Lärmbelastung und Gefährdung die über das allgemeine Risiko hinausgehe. Trotzdem könne er die Initiative der Anwohner verstehen, da es eine individuelle, subjektive Belastung sei, unabhängig von den Messungen des Lärms.

Die Argumente von 2012 bzgl. der gewerblichen Bedeutung des Flugplatzes und die Nutzung für den Feuerwehrflieger seien hinfällig. Es gebe kaum Gewerbeflüge und der Feuerwehrflieger könne auf einem anderen Flugplatz bereitstehen.

Er macht darauf aufmerksam, dass sollte heute keine Entscheidung getroffen werden, sich der bisherige Pachtvertrag ohne Pachtzins um 5 Jahre verlängere.

Er spreche sich für den geänderten Verwaltungsvorschlag aus, der der Pachtzins eine Mehreinnahme für die Hansestadt Lüneburg bedeute. Bzgl. des Rückbaus müsse der Rat zur Kenntnis nehmen, dass der Luftsportverein heute schon der Rückbauverpflichtung nicht nachkommen könne.

 

Ratsherr LÖB legt dar, dass die Abwägung des Beigeordneten Pauly zwischen den Interessen der Luftsportfreunde und der Anwohner und die Höhergewichtung der Interessen der 38 Vereinsmitglieder gegenüber den Interessen der Bewohner der Gegend nicht nachvollziehbar sei.

Wie Ratsherr Kiesel dargelegt habe, können viele Sportarten in der Hansestadt Lüneburg nicht ausgeführt werden, so dass das Argument freie Entfaltung fehlschlage.

Weiter sei der Zuschuss i.H.v. 50.000 € an den verein im geänderten Verwaltungsvorschlag nicht nachvollziehbar, wohl wissend das die Rückbaukosten diesen Betrag übersteigen werden bzw. durch den Verein gar nicht finanziert werden können. Bei einem Pachtzins von insgesamt 75.000 € bleiben bei einer Zuschussgewährung von 50.000 € für die Hansestadt Lüneburg als Einnahmen nur 25.000 €. Für diese Mehreinnahme sei seiner Meinung nach der Aufwand zu groß.

 

Ratsherr BAST informiert, dass er in unmittelbarer Nachbarschaft zu Beigeordnetem Blanck wohne, er jedoch sich für den Flugplatz ausspreche.

Der Verein zahle die Pacht ungern, könne aber den Betrag von 15.000 € aufbringen.

Bei einem Rundgang durch die Hallen des Vereins werde kaum jemand einen Ölfleck finden, da dieser sehr ordentlich und korrekt handle.

Er würde sich über eine Planungssicherheit von weiteren 5 Jahren für den Luftsportverein freuen.

 

Ratsherr KIESEL verdeutlicht, dass er mit gelegentlichen Veranstaltungen 4 bis 5 im Jahr meine und keine regelmäßige Belastung an jedem Wochenende wie jetzt durch den Flugbetrieb. Daher sollte der Pachtvertrag zum 31.10.2015 gekündigt werden.

Er wiederholt, dass der Rat der Hansestadt Lüneburg keine Gewissheit habe, was der Luftsportverein auf der Fläche hinterlasse.

 

Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet auf die Aussage von Ratsherrn Kiesel, dass die Anlagen zusammen mit dem Landkreis Lüneburg kontrolliert werden.

Der Flächenerwerb sei damals für Gewerbeansiedlungen erfolgt. Zur Zeit sei keine Verwertung möglich, da kein Planfeststellungsbeschluss für die A 39 vorliege und somit keine Abstandplanung möglich sei.

Das Verteidigungsministerium stelle die Fläche der Theodor-Körner-Kaserne nicht zur Verfügung. Die Zusage vom Februar sei mit Schreiben vom September zurückgenommen worden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass trotz der deutlichen Verringerung der Anzahl der Bundeswehrsoldaten weiterhin die gesamte Fläche benötigt werde, vor allem weil es sich um eine wichtige Fläche zur wirtschaftlichen Entwicklung der Hansestadt Lüneburg handle. Es handle sich um eine 10 ha Fläche mit einem Wert von zirka 8 Mio. € , die als letzte Gewerbefläche zur Verfügung stehe.

Er erläutert ausführlich den geänderten Verwaltungsvorschlag.

Dem Luftsportverein solle mit der Pachtverlängerung für 5 Jahre die Möglichkeit zur Umorganisation gegeben werden. Ebenso dem Landkreis Lüneburg, der den Feuerwehrflieger auf dem Flugplatz unterbringe. Für diesen zahle der Landkreis Lüneburg jährlich 10.000 €. Auch habe der Landkreis Lüneburg die Verpflichtung nach Auslauf des Pachtvertrages die eigenen Aufbauten zurückzubauen.

Er weist darauf hin, dass aufgrund des Gebots der Fairness dem Luftsportverein wie anderen Vereinen z.B. einem Fußballverein ein Zuschuss für eventuelle Rückbaukosten gewährt werden müsse.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion ab.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag des Ratsherrn Kiesel mehrheitlich bei einer Gegenstimme aus der Gruppe FDP/Rentner, einer Gegenstimme aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke ab.

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion, einer Gegenstimme aus der Gruppe FDP/Rentner sowie 7 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung aus der CDU-Fraktion, der zwischen dem LVL und der Hansestadt Lüneburg bestehende Pachtvertrag vom 07.11.1990 wird bis zum 31.10.2020 ohne Optionsklausel zu folgenden veränderten Bedingungen verlängert:

 

1. Der LVL zahlt ab dem 01.01.2015 einen jährlichen Pachtzins in Höhe von 15.000 €.

 

2. Auf die zulasten des LVL vorgesehene Rückbauverpflichtung wird seitens der Hansestadt Lüneburg nicht verzichtet. Allerdings gewährt diese dem LVL einen Zuschuss von maximal 50.000,- € zu den mit dem Rückbau verbundenen Kosten, sofern der Verein nachweist, dass die Rückbaukosten i.H.v. 50.000,- € übersteigen. Die Rückbauverpflichtung des LVL erstreckt sich nur auf die von ihm nach Abschluss des Vertrages vom 07.11.1990 vorgenommenen Veränderungen am Pachtgegenstand und schließt die Beseitigung von Verunreinigungen ein, die durch den Betrieb des Sonderplatzes verursacht wurden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertragsentwurf bis zum 28.10.2014 mit dem LVL abzustimmen und abzuschließen. Sollte sich bis dahin keine Einigung mit dem LVL abzeichnen, die die unter Nr. 2 des Beschlusses genannten Eckpunkte umfasst, wird die Verwaltung - abweichend von Nr. 1 des Beschlusses -ermächtigt, den bestehenden Vertrag mit dem LVL zu kündigen.

 

(III)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag CDU Luftsportverein (35 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag Kiesel Luftsportverein (54 KB)      
Anlage 3 3 geänderter Beschlussvorschlag (51 KB)