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Auszug - Ausweitung des Erhebungsrechts für Fremdenverkehrsabgabe (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 22.04.2014, eingegangen am 23.04.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.10.2014    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5675/14 Ausweitung des Erhebungsrechts für Fremdenverkehrsabgabe (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 22.04.2014, eingegangen am 23.04.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Niedersächsische Landesregierung hat angekündigt, eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) bezüglich der Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen ergebnisoffen zu prüfen. Hierbei sollen neben den bereits berechtigten, staatlich anerkannten Kurorten auch touristisch geprägte Kommunen das Recht erhalten, Fremdenverkehrsbeiträge und Kurbeiträge bzw. eine sogenannte „Tourismusabgabe“ zu erheben. Im Rahmen der zurzeit laufenden Prüfung werden Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Wirtschaftministerium unter Beteiligung der Interessenverbände geführt.

 

Zu Frage 1)

Fremdenverkehrsbeiträge dienen zur teilweisen Deckung der kommunalen Aufwendungen für den Tourismus und damit der Entlastung des Haushaltes, da hierdurch die Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Betrieb etc. und Verwaltung der touristischen Einrichtungen gedeckt werden. Sofern die Hansestadt Lüneburg im Rahmen der Novellierung des NKAG als „touristisch geprägte Kommune“ anerkannt würde, bestünde die Möglichkeit, das vielfältige öffentliche Angebot für den Tourismus zu erhalten, wobei ein Anteil der Aufwendungen von voraussichtlich 25% weiterhin von der Hansestadt Lüneburg zu tragen ist.

Da Fremdenverkehrsbeiträge ausschließlich als Gegenleistung für tatsächlich entstandene Aufwendungen erhoben werden, stellen sie eine direktere und ggf. gerechtere Finanzierungsform dar als es die Steuererhebung umsetzen kann. Kostenüberdeckungen müssen gem. NKAG ausgeglichen werden und dienen nicht als allgemeine Deckungsmittel.

 

Zu Frage 2)

Fremdenverkehrsbeiträge oder eine künftige „Tourismusabgabe“ werden von Unternehmen eingezogen, die unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile aus den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr ziehen. Eine Möglichkeit, die Höhe der Belastung einzelner Branchen/Unternehmer zu ermitteln, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da hierzu verschiedene Parameter ermittelt werden müssen, wie z.B.: wirtschaftlicher Vorteil des Unternehmens, Leistungsfähigkeit des Unternehmers, kommunale Aufwendungen für den Tourismus, andere Einnahmen (z.B. Benutzungsgebühren und -entgelte).

Nach Inkrafttreten des novellierten NKAG und Anwendbarkeit der Neuregelung auf die Hansestadt Lüneburg wären zunächst umfangreiche Kostenermittlungen anzustellen und die Basis der Beitragskalkulation festzustellen. In Abgleich mit der Rechtsprechung sind die Beitragsschlüssel festzulegen, bevor sich ein entsprechendes Satzungsverfahren anschließt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(II)