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Vorlage - VO/5879/14  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Weihnachtsmarktsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 7. Juli 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bodendieck, Joachim
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Vorlage betrifft im Wesentlichen zwei Änderungen der Weihnachtsmarktsatzung: Zum einen die räumliche Abgrenzung der für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung stehenden Fläche sowie zum anderen die für eine Standbewerbung erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

 

Die für den Weihnachtsmarkt zur Verfügung stehende Fläche ist in Form von zwei der der Weihnachtsmarktsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 7. Juli 2011 beigefügten Plänen zeichnerisch festgelegt, welche gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung zu ihrem Bestandteil erklärt werden. Auf dem den Marktplatz abbildenden Plan ist im westlichen Bereich in Richtung der Rathausfassade eine Aussparung der verfügbaren Fläche zu erkennen, d.h. dass der ausgesparte Bereich grundsätzlich nicht als Standplatzfläche zur Verfügung steht.

 

Im Zusammenhang mit der Neufassung der Weihnachtsmarktsatzung im Jahr 2011 sollte mit der Festsetzung dieser ausgesparten Fläche ein, soweit möglich, freier Blick auf die historische Rathausfassade ermöglicht werden. Ziel war, durch diese Maßnahme zu einer Verbesserung des Gesamtbildes der Hansestadt Lüneburg beizutragen und damit den Belangen der Stadtbildpflege und des Tourismus Rechnung zu tragen.

 

Bereits im Vorjahr 2013 wurden die Erfahrungen zur 2011 eingeführten, geänderten Abgrenzung des Weihnachtsmarktes vor dem historischen Rathaus zusammengetragen. Sowohl von Vertretern des Lüneburger Citymanagement e.V. (LCM) als auch von den Schaustellern wurde vorgetragen, dass der beabsichtigte Zweck der Maßnahme nicht erreicht worden sei. Ähnliche Positionen ergaben sich nach Auswertung der Medien. Der Markt in der neuen Aufstellung mit der Aussparung vor der Rathausfassade wurde als zu offen, ungemütlich und wenig einladend bewertet.

 

Für den Weihnachtsmarkt 2013 beschloss der Rat, in Abweichung von der Weihnachtsmarktsatzung den laut Plan vor dem Rathaus freizuhaltenden Bereich vorläufig wieder zu bebauen. Hierdurch konnten beim Weihnachtsmarkt 2013 Stände aus der Kategorie Kunsthandwerk und Geschenkartikel sowie aus der Kategorie Getränkeausschank zusätzlich vergeben werden.

 

Da die Reaktionen auf die vorläufige Rückkehr zu einer Weihnachtsmarktfläche ohne Aussparung vor der Rathausfassade im Jahr 2013 positiv ausfielen, ist nunmehr beabsichtigt, die Weihnachtsmarktsatzung entsprechend anzupassen und die bereits im Vorjahr praktizierte räumliche Abgrenzung satzungsrechtlich festzuschreiben. Zu diesem Zweck sollen die der Satzung beigefügten Pläne durch aktualisierte Pläne ersetzt werden.

 

Daneben sollen mit der Satzungsänderung die Anforderungen an die für eine Standbewerbung erforderlichen Bewerbungsunterlagen konkretisiert werden.

 

Die Weihnachtsmarktsatzung legt diesbezüglich in § 5 Abs. 3 Satz 4 fest, dass Bewerber das Angebot sowie den Aufbau und die Gestaltung des Standes darzulegen haben. In welcher Form dies genau zu geschehen hat, ist jedoch nicht hinreichend konkret bestimmt. Die Satzung zählt stattdessen nur alternativ die Vorlage von Ablichtungen oder aussagekräftige Unterlagen (z. B. maßstabsgetreue Zeichnung des Standes, aussagekräftige Beschreibung der Gestaltungselemente) auf. In der Vergabepraxis stellte sich in der Vergangenheit das Problem, dass einzelne Bewerbungen, insbesondere in Bezug auf neue, noch herzustellende Stände, weder Fotos noch aussagekräftige Zeichnungen des Standes enthielten. Lediglich aufgrund einer textlichen Beschreibung kann jedoch insbesondere die Gestaltung des Standes nicht in der von den Vergaberichtlinien geforderten Art und Weise bewertet werden.

 

Die Änderung des § 5 Abs. 3 Satz 4 hat nunmehr zum Ziel, die Vorlage eines Fotos – für existierende Stände – bzw. die Vorlage von Konstruktionszeichnungen – für noch herzustellende Stände – notwendig zu machen. Daneben soll für alle Stände die Vorlage einer aussagekräftigen Beschreibung explizit festgeschrieben werden. Dies ist erforderlich, um in Zukunft die nach den Vergaberichtlinien vorgeschriebene Bewertung der Stände auf hinreichender Beurteilungsbasis vornehmen zu können.

 

Im Übrigen ist in § 13 der Satzung,  betreffend die Einstufung bestimmter Zuwiderhandlungen gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeiten, eine redaktionelle Änderung vorzunehmen, da die bisher in Bezug genommene Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 ersetzt worden ist und sich dort die entsprechende Vorschrift über Ordnungswidrigkeiten nunmehr an anderer Stelle befindet.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 250,-- Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage 1 – 1. Änderungssatzung zur Weihnachtsmarktsatzung vom 7. Juli 2011

Anlage 2 – Synopse Weihnachtsmarktsatzung

Anlage 3 – Lesefassung Weihnachtsmarktsatzung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (516 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (988 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (538 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Satzung zur Änderung der Weihnachtsmarktsatzung der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen.