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Auszug - Förderung des ÖPNV in der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 22.04.2014, eingegangen am 23.04.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 01.10.2014    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5674/14 Förderung des ÖPNV in der Hansestadt Lüneburg (Anfrage der Gruppe FDP/RENTNER vom 22.04.2014, eingegangen am 23.04.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Wie der auf der Internetseite des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlichten Pressemitteilung vom 20.02.2014 zu entnehmen ist, sollen von den in der Anfrage genannten 35,4 Mio. € rund 22,7 Mio. € in 52 Projekte des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fließen. Das Förderprogramm wird durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) als 100%ige Tochter des Landes Niedersachsen umgesetzt.

 

Zu unterscheiden sind zwei verschiedene Förderprogramme, die die Infrastruktur – also in der Regel Haltestellen – betreffen:

(1.) Das sog. Grunderneuerungsprogramm als Bestandteil des Konjunkturprogramms des Landes Niedersachsen, bei dem die Grunderneuerung bestehender (und bedienter) Einzelhaltestellen zuwendungsfähig ist. Die Förderung erfolgt in Form von Sammelanträgen, bei dem max. acht Haltestellen zusammengefasst werden, wobei für jede Einzelhaltestelle die Kosten einen Betrag von 35.000,- € nicht übersteigen dürfen. Entgegen der ursprünglichen Absicht des Landes wurde das Konjunkturprogramm über das Jahr 2014 hinaus fortgesetzt.

(2.) Das sog. ÖPNV-Flächenprogramm oder ÖPNV-Investitionsprogramm hat die Förderung des (Um-)Baus von Einzelhaltestellen zum Ziel, bei dem die Kosten über 35.000,- € liegen.

 

Die Beantragung von Fördermitteln bei der LNVG setzt für jede einzelne Maßnahme – gleich ob Einzel- oder Sammelantrag – die Zusammenstellung umfangreicher Antragsunterlagen voraus, wie z.B. einen umfangreichen Erläuterungsbericht sowie Bau-, Kosten- und Finanzierungsplanung. Ferner sind Stellungnahmen des Aufgabenträgers, des Busunternehmens sowie des Behindertenbeirates zu der geplanten Maßnahme einzuholen und ebenfalls bei der LNVG einzureichen.

 

 

Zu Frage 1)

Zwischen 2004 und 2014 wurden im Lüneburger Stadtgebiet mit Landesmitteln für 1,333 Mio. € insgesamt 40 Haltestellen um- oder neu gebaut. Von diesen Mitteln entfielen 243.000 € auf das 2010 aufgelegte Programm zur Grunderneuerung von Bushaltestellen (9 Maßnahmen unter 35.000 €) und 1,09 Mio. € auf das ÖPNV-Investitionsprogramm (Neubau von 31 Bushaltestellen mit einem Volumen von mehr als 35.000 €).

Für 2015 wurden für das Grunderneuerungsprogramm die Sanierung der Bushaltestellen Munstermannskamp stadteinwärts, Thorner Straße West stadteinwärts, Planckstraße und Magdeburger Straße angemeldet, für das ÖPNV-Investitionsprogramm der behindertengerechte Umbau der Haltestelle Wallstraße, Theater stadtauswärts sowie der Neubau der Haltestelle Horst-Nickel-Straße. Alle Maßnahmen zusammen haben eine Volumen von 262.500 €, wovon ca. 182.000 € auf Landesmittel entfallen (Eigenanteil Hansestadt Lüneburg ca. 80.500,- €).

 

Zu Frage 2)

Die zur Förderung angemeldeten 6 bis 8 Haltestellenum- und -neubaumaßnahmen pro Jahr, geben das wieder, was die Stadt momentan finanziell, aber insbesondere auch personell leisten kann. Denn neben der bloßen Antragstellung ist die Fördermaßnahme auch baubegleitend zu betreuen. Nach Abschluss der Maßnahme sind bei der LNVG Verwendungsnachweise vorzulegen. Insofern kann aus Sicht der Hansestadt Lüneburg von einer ausreichenden Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land Niedersachsen ausgegangen werden.

 

Zu Frage 3)

Herr Oberbürgermeister Mädge ist Mitglied im Aufsichtsrat der LNVG und erhält in dieser Funktion einen sehr guten Einblick in die Förderkulisse den ÖPNV betreffend. Von den in der Vergangenheit eingereichten Anträgen wurden bisher keine negativ beschieden bzw. nicht in die jeweiligen Förderprogramme aufgenommen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)