Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Das niedersächsische Kultusministerium hat gemäß Artikel 11 des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen – Loccumer Vertrag – mitgeteilt, dass die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannover angezeigt hat, dass die ev.-luth. St.-Michaelis-Kirchengemeinde Lüneburg zum 15. Oktober 2014 und die ev.-luth. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lüneburg zum 1. Januar 2015 als weitere Mitglieder in den ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg eingegliedert werden sollen.
Das Niedersächsische Kultusministerium fragt an, ob seitens der Hansestadt Lüneburg gegen die Eingliederung der genannten Kirchengemeinden Bedenken bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Dem niedersächsischen Kultusministerium wird mitgeteilt, dass gegen die Eingliederung der ev.-luth. St.-Michaelis-Kirchengemeinde Lüneburg zum 15. Oktober 2014 und der ev.-luth. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lüneburg zum 1. Januar 2015 als weitere Mitglieder des ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes Lüneburg keine Bedenken bestehen.
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