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Vorlage - VO/5827/14  

 
 
Betreff: Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Übernahme von Bürgschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.10.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Durch den fortwährenden Anstieg der Flüchtlingsströme aus Krisengebieten steigt auch die Zahl der Flüchtlinge in Lüneburg weiter an, die zeitnah eine Unterkunft benötigen.

 

Nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) sind die Länder originär für die Schaffung von erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zur Unterbringung Asylbegehrender zuständig. Diese weisen den Landkreisen (=Aufgabenträger) eine bestimmte Anzahl von Asylsuchenden zu, welche wiederum vom Landkreis nach einer Quote auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt werden. Die kreisangehörigen Gemeinden, so auch die Hansestadt Lüneburg, müssen sich dann selbstständig um die Unterbringung der Personen kümmern.

 

Es fehlt jedoch an Unterbringungsmöglichkeiten, denn die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte in Lüneburg sind bereits vollständig belegt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb beabsichtigt die die Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) zunächst eine Containeranlage „Am Ochtmisser Kirchsteig“ für die Unterbringung von Asylsuchenden zu errichten. Diese Maßnahme befindet sich derzeit in Planung und wird voraussichtlich ein Gesamtvolumen von etwa 1,56 Mio. € umfassen.

 

Aufgrund des fortwährenden Anstiegs an Flüchtlingen plant die LüWoBau eine weitere Containeranlage im Stadtteil Rettmer zu errichten. Auch diese Maßnahme befindet sich noch in Planung und wird voraussichtlich ein Gesamtvolumen von bis zu 2,5 Mio. € umfassen.

 

Für die beiden Investitionsmaßnahmen sind Fremdmittel in Höhe von bis zu 1,25 Mio. € (Ochtmissen) sowie bis zu 2,5 Mio. € (Rettmer) aufzunehmen. Um bestmögliche Zinskonditionen zu erhalten, beabsichtigt die LüWoBau verbürgte Kredite auszuschreiben.

 

Für die Übernahme der Ausfallbürgschaften von max.1,0 Mio € und max. 2,0 Mio. € (80% Bürgschaftsanteil vom Darlehensbetrag) für die zugunsten der LüWoBau gewährten Darlehen ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne der EU-beihilfe-rechtlichen Vorschriften umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen der Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil höchstens 80% des Darlehens betragen darf. Darüber hinaus wird die Hansestadt Lüneburg von der LüWoBau für den Ausgleich der Übernahme des Ausfallsrisikos jährlich eine markübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission einfordern.

 

Es wird empfohlen, für die erforderlichen Darlehensaufnahmen zur Realisierung der beiden Containeranlagen für Asylsuchende Bürgschaften in Höhe von bis zu 1,0 Mio € und bis zu 2,0 Mio. € zu übernehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              keine

c)  an Folgekosten:                            keine

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:                            Bürgschaftsprovision


 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Erteilung von Bürgschaften zugunsten der von der Lüneburger Wohnungsbau GmbH aufzunehmenden Darlehen in Höhe von max. 1,0 Mio und von max. 2,0 Mio. € (80% Bürgschaftsanteil vom Darlehensbetrag) umzusetzen.