Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 30.09.04
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Die anlässlich
der Rahmenplanung, der Gebietserweiterung sowie des Verfahrenswechsels vorgebrachten
Anregungen werden in der von der Verwaltung mit anliegenden Vermerken vorgeschlagenen
Art und Weise behandelt.
Der Rat der
Stadt Lüneburg beschliesst die beigefügte „Neufassung der Satzung der Stadt Lüneburg
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 3 „Kaltenmoor“.
Die "Satzung der Stadt Lüneburg über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 3 "Kaltenmoor" " vom
27.05.1999 einschließlich ihrer 1. Änderungssatzung vom 26.11.2002 treten mit
Inkrafttreten der o. a. Neufassung außer Kraft.
25.11.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die anlässlich der Rahmenplanung, der Gebietserweiterung
sowie des Verfahrenswechsels vorgebrachten Anregungen werden in der von der
Verwaltung mit den der Beschlussvorlage anliegenden Vermerken vorgeschlagenen
Art und Weise behandelt.
Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die der
Beschlussvorlage beigefügte „Neufassung der Satzung der Stadt Lüneburg über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 3 „Kaltenmoor“.
Die "Satzung der Stadt Lüneburg über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 3 "Kaltenmoor" " vom
27.05.1999 einschließlich ihrer 1. Änderungssatzung vom 26.11.2002 treten mit
Inkrafttreten der o. a. Neufassung außer Kraft.