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Vorlage - VO/1280/04  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben
- Hhst. 61540.98720 - Zuschüsse ESF-Bundes-Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulze
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg ist mit dem Sanierungsgebiet Kaltenmoor in das ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (LOS) der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds- aufgenommen worden. Der Abschluss des Fördervertrages ist in Vorbereitung. Zur Durchführung sogenannter Mikroprojekte werden an die Stadt Lüneburg als zwischengeschaltete Stelle Globalzuschüsse vergeben und verwaltet. Die Stadt Lüneburg leitet die Zuschüsse an Förderungsempfänger weiter. Das Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (LOS) dient in der sozialen Stadt der beruflichen und sozialen Eingliederung, der Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsplatz einsetzen und gleichzeitig der Unterstützung bei der Existenzgründung und bei der Gründung von sozialen Betrieben. Das Programm ist bis zum 31.12.2006 befristet. Zur Umsetzung des Programms sollen kommunale Gebietskörperschaften lokale Koordinierungsstellen und Begleitausschüsse einrichten, die über zu fördernde Mikroprojekte entscheiden und diese fortlaufend in ihrer Arbeit begleiten. Die Regiestelle LOS schließt mit diesen Gebietskörperschaften Förderverträge ab, wobei der Förderungsempfänger Bewirtschafter der Programmmittel vor Ort ist, Sachberichte anfertigt sowie auskunfts- und mitwirkungspflichtig ist. Sämtliche Mittelauszahlungen erfolgen auf der Basis des Erstattungsprinzips in dem Umfang, wie dem Förderungsempfänger tatsächlich Ausgaben entstanden sind. Da Haushaltsmittel für die Weiterleitung der Zuschüsse im Haushaltsplan der Stadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2004 nicht veranschlagt sind, muss der Betrag für 2004 in Höhe von 40.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung sind Zuweisungen aus dem Programm ebenfalls in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      40,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

e)   mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 40.000 Euro bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 61540.98720 - Zuschüsse ESF-Bundesprogramm Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) - zugestimmt.