Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Stadt Lüneburg ist mit dem Sanierungsgebiet Kaltenmoor in das
ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“ (LOS) der Europäischen
Union - Europäischer Sozialfonds- aufgenommen worden. Der Abschluss des
Fördervertrages ist in Vorbereitung. Zur Durchführung sogenannter Mikroprojekte
werden an die Stadt Lüneburg als zwischengeschaltete Stelle Globalzuschüsse
vergeben und verwaltet. Die Stadt Lüneburg leitet die Zuschüsse an
Förderungsempfänger weiter. Das Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“
(LOS) dient in der sozialen Stadt der beruflichen und sozialen Eingliederung,
der Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte
Menschen am Arbeitsplatz einsetzen und gleichzeitig der Unterstützung bei der
Existenzgründung und bei der Gründung von sozialen Betrieben. Das Programm ist
bis zum 31.12.2006 befristet. Zur Umsetzung des Programms sollen kommunale
Gebietskörperschaften lokale Koordinierungsstellen und Begleitausschüsse
einrichten, die über zu fördernde Mikroprojekte entscheiden und diese
fortlaufend in ihrer Arbeit begleiten. Die Regiestelle LOS schließt mit diesen
Gebietskörperschaften Förderverträge ab, wobei der Förderungsempfänger
Bewirtschafter der Programmmittel vor Ort ist, Sachberichte anfertigt sowie
auskunfts- und mitwirkungspflichtig ist. Sämtliche Mittelauszahlungen erfolgen
auf der Basis des Erstattungsprinzips in dem Umfang, wie dem
Förderungsempfänger tatsächlich Ausgaben entstanden sind. Da Haushaltsmittel
für die Weiterleitung der Zuschüsse im Haushaltsplan der Stadt Lüneburg für das
Haushaltsjahr 2004 nicht veranschlagt sind, muss der Betrag für 2004 in Höhe
von 40.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung sind
Zuweisungen aus dem Programm ebenfalls in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 40,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
40.000 Euro bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 61540.98720 -
Zuschüsse ESF-Bundesprogramm Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) -
zugestimmt. |
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