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Vorlage - VO/1296/04  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht HVV-Erweiterung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Verkehrsausschusssitzung vom 7. Oktober 2004 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Hamburger Verkehrsverbund Nachverhandlungen bezüglich der Tarife für die Familien- und Sammelkarten sowie die Akzeptanz der BahnCard zu führen. Nach Gesprächen mit dem HVV stellt sich die Sachlage nunmehr wie folgt dar:

 

1.    Tarife

 

       Der HVV hat darauf hingewiesen, dass die von der Stadt angesprochenen Themen gravierende Aspekte der Tarifgestaltung berühren. Grundsätzlich sei der einheitliche Tarif sowie die einheitlichen Strukturen im Vertrieb die wesentliche Basis für ein funktionierendes Verbundsystem.

 

       BahnCard

 

       Zur BahnCard wurde ausgeführt, dass es bundesweit zurzeit keine Verkehrsverbünde in Ballungsräumen gebe, die die BahnCard-Anerkennung als festen Bestandteil im Fahrkartensortiment verankert haben. Aufgrund von Mitnahmeeffekten und Verlagerungen würden dem HVV durch die Anerkennung der BahnCard Einnahmenausfälle in Millionenhöhe entstehen, die die bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung des Zeitkartenanteils unterlaufen sowie die damit einhergehende Senkung der Vertriebskosten und der Beschleunigung der Betriebsabläufe konterkarieren würden. Zudem würde sich der HVV mit Anerkennung der BahnCard vom Marketingkonzept der Deutschen Bahn abhängig machen, welches in den letzten Jahren häufiger „den Marktgegebenheiten im Fernverkehr“ angepasst wurde.

 

       Im Stadtverkehr Lüneburg stellen darüber hinaus die Ausgleichszahlungen der DB AG an die KVG für die 25%ige Anerkennung der BahnCard eine freiwillige Leistung der DB AG an die ehem. Bahntochter dar, die in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt wurde und deren Fortbestand für die Zukunft nicht garantiert werden kann.

 

       Mehrfahrtenkarten

 

       Die Einführung einer Mehrfahrtenkarte wird vom HVV nach wie vor abgelehnt. Zur Begründung wird ausgeführt, der HVV verfolge seit Jahren die Strategie, die Lösungsvorgänge von Einzelkarten zu reduzieren und die Nachfrage auf das Zeitkartenangebot zu lenken. Für die Verkehrsunternehmen ergeben sich durch die vermehrte Nutzung von Zeitkarten Einsparungen im Vertrieb und eine Entlastung der Busfahrer und Verkaufsstellen von Verkaufsvorgängen. Für die Fahrgäste entfällt das als lästig empfundene Lösen von Einzel- und Tageskarten bzw. der Kauf und die Entwertung von Mehrfahrtenkarten. Der Zugang zu den Verkehrsmitteln ist mit einer Zeitkarte sehr einfach und die Nutzungsmöglichkeit sehr kundenfreundlich, da Zeitkarten für beliebig viele Fahrten gelten. Der Verkauf von Mehrfahrtenkarten im HVV liefe der Zeitkartenstrategie entgegen, so dass die Vorteile eines hohen Zeitkartenanteils nicht wirken könnten.

 

       Für Gelegenheitsfahrgäste, die nicht täglich die Verkehrsmittel nutzen, habe der HVV mit der CC-Karte bereits ein Zeitkartenangebot (gültig montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr und ab 18 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig). Die übertragbare 3-Zonen-Monatskarte kostet 28,50 € und lohnt sich in Lüneburg (gegenüber der 1-Zonen-Einzelkarte zu 1,40 €) bereits ab elf Nutzungstagen (je zwei Fahrten) im Monat. Die familienfreundliche CC-Karte gilt für eine Person plus drei Kinder bis 14 Jahre.

 

       Das Angebot einer Mehrfahrtenkarte in Lüneburg würde dem Verbundprinzip widersprechen. Der Hamburger Verkehrsverbund bietet seinen Kunden ein einheitliches und übersichtliches Preisgefüge. Jede Ausnahme verkompliziert das Tarifangebot und leistet dem Vorurteil Vorschub, dass der öffentliche Verkehr zu kompliziert sei und schadet damit dem Image des öffentlichen Verkehrs insgesamt.

 

       Auf Grundlage der in Lüneburg verkauften 6er-Karten und Einzelkarten mit BahnCard-Rabatt ergebe sich ein Einnahmerisiko für den Stadtverkehr Lüneburg durch die Einführung einer Mehrfahrtenkarte von bis zu 140 000 €.

 

       Familienrückfahrkarte

 

       Hinsichtlich der Einführung einer besonderen Karte für Familien bzw. Gruppen hat der HVV nunmehr ein Angebot für den Stadtbusverkehr Lüneburg unterbreitet. So könnte ab dem 12. Dezember, zunächst befristet, zusätzlich eine Familienkarte/Gruppenkarte für 5,00 € angeboten werden. Mit dieser Karte können 5 Personen montags bis freitags ab 9 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig in den Bussen des Stadtbusverkehrs beliebig viele Fahrten unternehmen.

 

       Nach den derzeit vorliegenden Kalkulationen würde sich im ungünstigsten Fall ein auszugleichender Einnahmeverlust von 36 000,00 € pro Jahr ergeben. Deshalb soll die Regelung zunächst befristet sein und nach 9 Monaten einer Überprüfung zugeführt werden. Zur Abwicklung der Augleichsmodalitäten müssen noch Gespräche mit dem Landkreis geführt werden.

 

       Ebenso ist man dem Ansinnen Lüneburgs entgegen gekommen, indem nun ab dem 12. Dezember mit den Monatskarten im Abo (32,30 € pro Monat) am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen 1 Erwachsener und 3 Kinder bis 14 Jahre kostenlos im gesamten HVV-Gebiet mitgenommen werden können.

 

       Durch die Anhebung der Altersgrenze von vier auf sechs Jahre benötigen zudem viele Kinder keine Fahrkarte mehr. Dies wirkt sich bei Fahrten von Kindergartengruppen positiv aus. Für Gruppen mit älteren Kindern (z. B. Schulklassen) stehen zudem besondere Gruppenfahrscheine in Blockform (sog. F-Fahrscheine) zur Verfügung. Diese können über Schulen oder Vereine ausgegeben und dort für den jeweiligen Tag mit einem Datumstempel gültig gemacht werden.

 

       Eine aktualisierte Übersicht der Tarife ist in der Anlage beigefügt.

 

       Die Übersicht berücksichtigt auch eine angekündigte Tariferhöhung der KVG für den Fall, dass an der alten Tarifstruktur festgehalten werden soll (Anlage 1).

 

2.       Vereinbarung mit dem Landkreis

 

       Mit Beschluss des Rates vom 1. Juli 2004 war die Verwaltung beauftragt worden, eine Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zu treffen, die ein enges Zusammenwirken zwischen den Aufgabenträgern sicherstellt und auch die Übernahme der verbundbedingten Verpflichtungen regelt. Der aktuelle Vereinbarungstext liegt vor (Anlage 2), wobei folgende  Aspekte hervorzuheben sind:

 

       -    Der Landkreis trägt die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste in voller Höhe.

 

       -    Von den durch die Einführung des HVV einmalig entstehenden Kosten übernimmt der Landkreis den nicht durch die Landesförderung abgedeckten Eigenanteil von 30 %, soweit mit den Verkehrsunternehmen keine anderen Regelungen einvernehmlich erzielt werden.

 

       -    Künftig verbundbedingte Investitionsmaßnahmen (z. B. Haltestellenbeschilderung) werden vom Landkreis nur insoweit getragen, als dem Landkreis entsprechende pauschale Mittel aus dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz zur Verfügung gestellt werden. Über die Gewährung entscheidet er im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Aus Kooperations- und Koordinationsgründen lädt der Landkreis jährlich zu einer Einplanungsbesprechung für das kommunale Haushaltsjahr.

 

       -    Da eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Stadt Lüneburg als lokalem Aufgabenträger an der HVV GmbH nicht vorgesehen ist, wird der Landkreis die damit verbundenen Kosten tragen und die Interessen der Stadt Lüneburg in den Gremien des HVV mit vertreten. In diesem Zusammenhang wird eine enge Abstimmung mit der Stadt Lüneburg stattfinden.

 

3.       Neunummerierung der Buslinien

 

Da bereits heute im HVV-Erweiterungsgebiet eine größere Anzahl von Liniennummern mehrfach vergeben ist und es dadurch beispielsweise zu Problemen bei der Fahrplanauskunft kommen kann, werden zum Zeitpunkt der HVV-Erweiterung die jetzigen ein- bis dreistelligen Liniennummern in ein vierstelliges System überführt, indem im Landkreis Lüneburg den bestehenden Liniennummern eine 5 vorgeschaltet wird. So wird aus der Stadtbuslinie 14 zukünftig die 5014 und aus der Schnellbuslinie 100 die 5100. Dabei werden im Fahrplanbuch, auf den Aushangfahrplänen und in den Bussen mit Matrixanzeige alte und neue Liniennummern nebeneinander aufgeführt. Auf den Haltestellenmasten bleibt die alte Liniennummer so lange bestehen, bis diese im Rahmen des Modernisierungsprogramms ausgetauscht werden.

 

4.       Einführungskampagne

 

       Die Erweiterung des Hamburger Verkehrsverbundes in die niedersächsischen Landkreise soll aufbauend auf den Grundprinzipien ein Tarif, ein Fahrschein, ein Verkehrsangebot dargestellt werden. Aber auch den Bewohnern im Alt-HVV sollen die neuen Möglichkeiten im erweiterten Verbund nahe gebracht werden (vernetzte Verbindung von Stadt und Land).

 

       Es ist eine Kommunikation auf drei Ebenen vorgesehen:

       -       Verbundweite Maßnahmen: Breitwirkende Medien wie City-Light-Plakate

       -            regionale Maßnahmen: z. B. Tageszeitungen und Anzeigenblätter, Plakate im öffentlichen Raum und in den Verkehrsmitteln

       -    lokale Maßnahmen: z. B. Postwurfsendungen, Einsatz von Infobussen.

 

5.       Fahrgastinformation

 

       Nach einer Auftaktveranstaltung am 11.11. wird mit der Pressearbeit und der Plakatierung an Litfasssäulen, Großflächen und in den Werbevitrinen der Buswartehallen begonnen. Zwei Wochen vor dem Starttermin werden Postwurfsendungen an alle Haushalte verteilt. Parallel dazu werden die Fahrplanbücher erstellt, die aus einem Fahrplanbuch für den Großbereich Hamburg sowie sieben Regionalausgaben bestehen. Lokalausgaben von Fahrplanheften der Verkehrsunternehmen wird es ab dem 12.12. nicht mehr geben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:      bis zu 36 000,00 €

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein           

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 aktuelle Tarife (20 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 2 2 Vertragsentwurf HVV (38 KB) PDF-Dokument (14 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Der Rat wird um Entscheidung gebeten.