Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In
der Verkehrsausschusssitzung vom 7. Oktober 2004 wurde die Verwaltung
beauftragt, mit dem Hamburger Verkehrsverbund Nachverhandlungen bezüglich der
Tarife für die Familien- und Sammelkarten sowie die Akzeptanz der BahnCard zu
führen. Nach Gesprächen mit dem HVV stellt sich die Sachlage nunmehr wie folgt
dar: 1. Tarife Der HVV
hat darauf hingewiesen, dass die von der Stadt angesprochenen Themen gravierende
Aspekte der Tarifgestaltung berühren. Grundsätzlich sei der einheitliche Tarif
sowie die einheitlichen Strukturen im Vertrieb die wesentliche Basis für ein
funktionierendes Verbundsystem. BahnCard Zur BahnCard wurde ausgeführt, dass es
bundesweit zurzeit keine Verkehrsverbünde in Ballungsräumen gebe, die die
BahnCard-Anerkennung als festen Bestandteil im Fahrkartensortiment verankert
haben. Aufgrund von Mitnahmeeffekten und Verlagerungen würden dem HVV durch die
Anerkennung der BahnCard Einnahmenausfälle in Millionenhöhe entstehen, die die
bisherigen Maßnahmen zur Erhöhung des Zeitkartenanteils unterlaufen sowie die
damit einhergehende Senkung der Vertriebskosten und der Beschleunigung der Betriebsabläufe
konterkarieren würden. Zudem würde sich der HVV mit Anerkennung der BahnCard
vom Marketingkonzept der Deutschen Bahn abhängig machen, welches in den letzten
Jahren häufiger „den Marktgegebenheiten im Fernverkehr“ angepasst wurde. Im
Stadtverkehr Lüneburg stellen darüber hinaus die Ausgleichszahlungen der DB AG
an die KVG für die 25%ige Anerkennung der BahnCard eine freiwillige Leistung
der DB AG an die ehem. Bahntochter dar, die in den letzten Jahren
kontinuierlich gesenkt wurde und deren Fortbestand für die Zukunft nicht
garantiert werden kann. Mehrfahrtenkarten Die
Einführung einer Mehrfahrtenkarte wird vom HVV nach wie vor abgelehnt. Zur
Begründung wird ausgeführt, der HVV verfolge seit Jahren die Strategie, die
Lösungsvorgänge von Einzelkarten zu reduzieren und die Nachfrage auf das
Zeitkartenangebot zu lenken. Für die Verkehrsunternehmen ergeben sich durch die
vermehrte Nutzung von Zeitkarten Einsparungen im Vertrieb und eine Entlastung
der Busfahrer und Verkaufsstellen von Verkaufsvorgängen. Für die Fahrgäste
entfällt das als lästig empfundene Lösen von Einzel- und Tageskarten bzw. der
Kauf und die Entwertung von Mehrfahrtenkarten. Der Zugang zu den Verkehrsmitteln
ist mit einer Zeitkarte sehr einfach und die Nutzungsmöglichkeit sehr kundenfreundlich,
da Zeitkarten für beliebig viele Fahrten gelten. Der Verkauf von Mehrfahrtenkarten
im HVV liefe der Zeitkartenstrategie entgegen, so dass die Vorteile eines hohen
Zeitkartenanteils nicht wirken könnten. Für
Gelegenheitsfahrgäste, die nicht täglich die Verkehrsmittel nutzen, habe der
HVV mit der CC-Karte bereits ein Zeitkartenangebot (gültig montags bis freitags
von 9 bis 16 Uhr und ab 18 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig). Die
übertragbare 3-Zonen-Monatskarte kostet 28,50 € und lohnt sich in Lüneburg
(gegenüber der 1-Zonen-Einzelkarte zu 1,40 €) bereits ab elf Nutzungstagen (je
zwei Fahrten) im Monat. Die familienfreundliche CC-Karte gilt für eine Person
plus drei Kinder bis 14 Jahre. Das
Angebot einer Mehrfahrtenkarte in Lüneburg würde dem Verbundprinzip widersprechen.
Der Hamburger Verkehrsverbund bietet seinen Kunden ein einheitliches und übersichtliches
Preisgefüge. Jede Ausnahme verkompliziert das Tarifangebot und leistet dem
Vorurteil Vorschub, dass der öffentliche Verkehr zu kompliziert sei und schadet
damit dem Image des öffentlichen Verkehrs insgesamt. Auf
Grundlage der in Lüneburg verkauften 6er-Karten und Einzelkarten mit
BahnCard-Rabatt ergebe sich ein Einnahmerisiko für den Stadtverkehr Lüneburg
durch die Einführung einer Mehrfahrtenkarte von bis zu 140 000 €. Familienrückfahrkarte Hinsichtlich
der Einführung einer besonderen Karte für Familien bzw. Gruppen hat der HVV
nunmehr ein Angebot für den Stadtbusverkehr Lüneburg unterbreitet. So könnte ab
dem 12. Dezember, zunächst befristet, zusätzlich eine
Familienkarte/Gruppenkarte für 5,00 € angeboten werden. Mit dieser Karte können
5 Personen montags bis freitags ab 9 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig in
den Bussen des Stadtbusverkehrs beliebig viele Fahrten unternehmen. Nach den
derzeit vorliegenden Kalkulationen würde sich im ungünstigsten Fall ein auszugleichender
Einnahmeverlust von 36 000,00 € pro Jahr ergeben. Deshalb soll die Regelung
zunächst befristet sein und nach 9 Monaten einer Überprüfung zugeführt werden.
Zur Abwicklung der Augleichsmodalitäten müssen noch Gespräche mit dem Landkreis
geführt werden. Ebenso
ist man dem Ansinnen Lüneburgs entgegen gekommen, indem nun ab dem 12. Dezember
mit den Monatskarten im Abo (32,30 € pro Monat) am Wochenende und an gesetzlichen
Feiertagen 1 Erwachsener und 3 Kinder bis 14 Jahre kostenlos im gesamten
HVV-Gebiet mitgenommen werden können. Durch die
Anhebung der Altersgrenze von vier auf sechs Jahre benötigen zudem viele Kinder
keine Fahrkarte mehr. Dies wirkt sich bei Fahrten von Kindergartengruppen
positiv aus. Für Gruppen mit älteren Kindern (z. B. Schulklassen) stehen zudem
besondere Gruppenfahrscheine in Blockform (sog. F-Fahrscheine) zur Verfügung.
Diese können über Schulen oder Vereine ausgegeben und dort für den jeweiligen
Tag mit einem Datumstempel gültig gemacht werden. Eine
aktualisierte Übersicht der Tarife ist in der Anlage beigefügt. Die
Übersicht berücksichtigt auch eine angekündigte Tariferhöhung der KVG für den
Fall, dass an der alten Tarifstruktur festgehalten werden soll (Anlage 1). 2. Vereinbarung
mit dem Landkreis Mit
Beschluss des Rates vom 1. Juli 2004 war die Verwaltung beauftragt worden, eine
Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zu treffen, die ein enges
Zusammenwirken zwischen den Aufgabenträgern sicherstellt und auch die Übernahme
der verbundbedingten Verpflichtungen regelt. Der aktuelle Vereinbarungstext
liegt vor (Anlage 2), wobei folgende
Aspekte hervorzuheben sind: - Der Landkreis trägt die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste in voller Höhe. - Von den durch die Einführung des HVV einmalig entstehenden Kosten übernimmt der Landkreis den nicht durch die Landesförderung abgedeckten Eigenanteil von 30 %, soweit mit den Verkehrsunternehmen keine anderen Regelungen einvernehmlich erzielt werden. - Künftig verbundbedingte Investitionsmaßnahmen (z. B. Haltestellenbeschilderung) werden vom Landkreis nur insoweit getragen, als dem Landkreis entsprechende pauschale Mittel aus dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz zur Verfügung gestellt werden. Über die Gewährung entscheidet er im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Aus Kooperations- und Koordinationsgründen lädt der Landkreis jährlich zu einer Einplanungsbesprechung für das kommunale Haushaltsjahr. - Da eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Stadt Lüneburg als lokalem Aufgabenträger an der HVV GmbH nicht vorgesehen ist, wird der Landkreis die damit verbundenen Kosten tragen und die Interessen der Stadt Lüneburg in den Gremien des HVV mit vertreten. In diesem Zusammenhang wird eine enge Abstimmung mit der Stadt Lüneburg stattfinden. 3. Neunummerierung der Buslinien Da bereits heute im HVV-Erweiterungsgebiet eine größere Anzahl von Liniennummern mehrfach vergeben ist und es dadurch beispielsweise zu Problemen bei der Fahrplanauskunft kommen kann, werden zum Zeitpunkt der HVV-Erweiterung die jetzigen ein- bis dreistelligen Liniennummern in ein vierstelliges System überführt, indem im Landkreis Lüneburg den bestehenden Liniennummern eine 5 vorgeschaltet wird. So wird aus der Stadtbuslinie 14 zukünftig die 5014 und aus der Schnellbuslinie 100 die 5100. Dabei werden im Fahrplanbuch, auf den Aushangfahrplänen und in den Bussen mit Matrixanzeige alte und neue Liniennummern nebeneinander aufgeführt. Auf den Haltestellenmasten bleibt die alte Liniennummer so lange bestehen, bis diese im Rahmen des Modernisierungsprogramms ausgetauscht werden. 4. Einführungskampagne Die Erweiterung des Hamburger
Verkehrsverbundes in die niedersächsischen Landkreise soll aufbauend auf den
Grundprinzipien ein Tarif, ein Fahrschein, ein Verkehrsangebot
dargestellt werden. Aber auch den Bewohnern im Alt-HVV sollen die neuen
Möglichkeiten im erweiterten Verbund nahe gebracht werden (vernetzte Verbindung
von Stadt und Land). Es ist eine Kommunikation auf drei
Ebenen vorgesehen: - Verbundweite Maßnahmen: Breitwirkende
Medien wie City-Light-Plakate - regionale
Maßnahmen: z. B. Tageszeitungen und Anzeigenblätter, Plakate im öffentlichen Raum und in den Verkehrsmitteln - lokale Maßnahmen: z. B. Postwurfsendungen,
Einsatz von Infobussen. 5. Fahrgastinformation Nach einer Auftaktveranstaltung am 11.11.
wird mit der Pressearbeit und der Plakatierung an Litfasssäulen, Großflächen
und in den Werbevitrinen der Buswartehallen begonnen. Zwei Wochen vor dem
Starttermin werden Postwurfsendungen an alle Haushalte verteilt. Parallel dazu
werden die Fahrplanbücher erstellt, die aus einem Fahrplanbuch für den
Großbereich Hamburg sowie sieben Regionalausgaben bestehen. Lokalausgaben von
Fahrplanheften der Verkehrsunternehmen wird es ab dem 12.12. nicht mehr geben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: bis zu 36 000,00 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Der Rat wird um Entscheidung
gebeten. |
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