Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
Metropolregion Hamburg wird getragen von den Bundesländern Hamburg,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen sind die Landkreise
Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg/Wümme,
Soltau-Fallingbostel, Stade und Uelzen Mitglied. In
einer Workshop-Veranstaltung des Lenkungsausschusses der Metropolregion wurde
festgestellt, dass diese insgesamt „schlagkräftiger“ werden muss, um im
Vergleich mit anderen Metropolen mithalten zu können. Aus diesem Grunde wurden
verschiedene Diskussionspapiere erörtert, beschlossen wurde das beigefügte Diskussionspapier. Ziel
der neuen regionalen Aufstellung ist es, mit einer modernisierten Organisation - sich als wachsende Metropolregion mit internationaler Wettbewerbsfähigkeit und hoher Lebensqualität eindeutig zu profilieren - als maßgebliche Handlungsebene zur Lösung
regionaler Probleme und Aufgabenstellungen für Politik und Verwaltung,
regionale Akteure und Öffentlichkeit stärker wahrgenommen zu werden - ein wirkungsvolles Regionalmarketing
aufzubauen und die Aktivitäten der regionalen Wirtschaftsförderung entlang von
Branchenschwerpunkten/Kompetenzfeldern zu bündeln, ihre Interessen gegenüber
der EU stärker zu artikulieren und Projektmittel zu akquirieren - ihre Gremienstruktur und das Management der
Umsetzungsprozesse auf den verschiedenen Ebenen effizienter und effektiver zu
gestalten - die beiden Förderfonds zu sichern,
mittelfristig zusammenzuführen und ihre Förderschwerpunkte noch stärker auf
strategische Projekte auszurichten - die kommunalen Gebietskörperschaften neben
den Ländern formell in die Trägerschaft einzubeziehen. Bisher
wurden die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Wesentlichen durch die Landkreise
vertreten. Dies wurde hergeleitet aus der Zuständigkeit für das regionale
Raumordnungsprogramm. Zukünftig
werden in zunehmendem Maße die örtlichen Angelegenheiten und Zuständigkeiten
der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden berührt. So geht es um kommunale
Verkehrsplanung, Bauleitplanung, kulturelle und soziale Einrichtungen, also um
originäre Zuständigkeiten der Gemeinden. Deshalb
fordern alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden innerhalb der Metropolregion
Hamburg auf niedersächsischer Seite eine bessere Vertretung in den Gremien der
Metropolregion Hamburg als bisher vorgesehen ist. Die bisher angedachte Gremienstruktur ergibt sich aus
dem Schaubild, das in der Anlage beigefügt ist (Anlage 1). Um zu einem besseren Ausgleich der
Interessenvertretung zwischen Landkreisen, Städten und Gemeinden auf niedersächsischer
Seite zu kommen wird vorgeschlagen, den Regionsrat auf 38 Personen zu erhöhen
und neben den 8 niedersächsischen Landräten auch 8 Vertreter der niedersächsischen
Städte und Gemeinden (4 Städtevertreter / 4 Gemeindevertreter) zu entsenden. Für den Lenkungsausschuss sollte ebenfalls ein
zusätzlicher Kommunalvertreter vorgeschlagen werden. Bisher sollen 1 niedersächsischer Landkreisvertreter
und 1 niedersächsischer Gemeindevertreter entsandt werden. Hier wird
vorgeschlagen, neben dem Landkreisvertreter auch einen Vertreter der Städte und
einen der Gemeinden zu benennen. Die Veränderungen, die sich auf niedersächsischer
Seite ergeben, sind in Anlage 2 nochmals dargestellt. Der Vorschlag wird vom Niedersächsischen Städtetag
und vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund voll inhaltlich unterstützt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 30,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Diskussionspapier
Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung wird beauftragt, sich für eine ausgewogene Besetzung der Gremien der
Metropolregion „auf Augenhöhe“ auszusprechen. Der Vorschlag des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sowie des Niedersächsischen
Städtetages wird von Seiten der Stadt Lüneburg unterstützt. |
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