Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Für
die Einführung der getrennten Gebühr in die Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung ist es auch erforderlich, die rechtlichen Grundlagen in der
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Lüneburg zu schaffen. Es
hat eine begriffliche Trennung der Abwassereinrichtungen für Niederschlags- und
Schmutzwasser in jeweils eine einzelne öffentliche Einrichtung zu erfolgen. Die
bisherige Regelung in § 1 Abs. 1 a der Abwasserbeseitigungssatzung (öffentliche
Abwasseranlagen) ist daher zu ändern. Gleichzeitig
wird eine Anpassung der Anhänge I und II, die Bestandteil der Satzung sind, an
den aktuellen Stand, sowie die Euro-Anpassung der im Satzungstext genannten
Zwangs- und Bußgeldbeträge vorgenommen. Eine
synoptische Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Satzungsregelungen
nebst Erläuterungen ist beigefügt (Anlagen 2 + 3). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 100,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle:
70000-60600 Haushaltsjahr: 2004 e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Satzung zur 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Lüneburg wird
in der in der Anlage 1 vorgelegten Form zugestimmt. |
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