Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Siehe
Anlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 10
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Antrag
der Gruppe SPD/FDP Stellungnahme
der Verwaltung Änderungsantrag
der CDU-Fraktion Beschlussvorschlag
(ursprüngliche
Fassung; für die Ratssitzung): Der
Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, da seine Verwirklichung
eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von
Mitteln erfordert. Beschlussvorschlag
vom 17.05.05 für den JHA am 15.06.05.: 1. Der JHA beschließt, von der Option der Übergangsregelung des § 24a des SGB VIII Gebrauch zu machen. 2. Die Verwaltung wird
beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfe- bzw. Kindertagesstättenbedarfsplanung
bis zum 01.10.2010 jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten
Angebots für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter
festzulegen, sowie den aktuellen Bedarf bis zum 15. 03. eines jeden Jahres zu
ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierüber ist dem JHA
alljährlich zu berichten. 3. Weiterhin beauftragt der JHA
die Verwaltung, die Kita-Bedarfsplanung einschließlich des Stufenplanes
nach dem TAG weiter voran zu treiben. Im Vorwege sollen die in der Vorlage
genannten Standorte auf ihre Geeignetheit für eine zusätzliche
schwerpunktmäßige Kleinkindversorgung durch die Verwaltung geprüft und die
nötigen Schritte zur Umsetzung -
ggf. einschließlich einer Ausschreibung zur künftigen Betriebsführung unter den
in Betracht kommenden Trägern - eingeleitet werden. 4. Die wesentlichen Einsparungen im Sozialhilfebereich nach Umsetzung von „Hartz IV“, mit denen nach der Absicht des Bundesgesetzgebers die Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kleinstkinder aufgefangen werden sollen, entstehen aus der Verminderung der Sachkosten (bisherige Sozialhilfe) ausschließlich beim Landkreis Lüneburg als Sozialhilfeträger auch für den Bereich der Stadt. Es wird erwartet, dass der Landkreis die eingesparten Sachmittel an die Kommunen zur Erfüllung von deren Aufgaben nach dem TAG weitergibt. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem TAG beauftragt, entsprechende Anträge beim Landkreis über die Weitergabe der Mittel zu stellen. |
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