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Vorlage - VO/1281/04  

 
 
Betreff: Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Schaffung von "Verlässlichen Bildungs- und Betreuungszentren mit zusätzlichen Krippenplätzen" in Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD / FDP vom 29.10.04, eingegangen am 03.11.04, sowie Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.11.04)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport
   Fachbereich 4 - Kultur
   Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg zurückgestellt   
20.01.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
15.06.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Siehe Anlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      10 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Antrag der Gruppe SPD/FDP

Stellungnahme der Verwaltung

Änderungsantrag der CDU-Fraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (32 KB) PDF-Dokument (17 KB)    
Anlage 2 2 Stellungnahme der Verwaltung (46 KB) PDF-Dokument (27 KB)    
Anlage 3 3 Änderungsantr.Vereinbarkeit Familie u.Beruf 25.11.04 (22 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 4 4 ErgänzendeStellungnahme (34 KB) PDF-Dokument (21 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag (ursprüngliche Fassung; für die Ratssitzung):

 

Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.


Beschlussvorschlag vom 17.05.05 für den JHA am 15.06.05.:

 

1.    Der JHA beschließt, von der Option der Übergangsregelung des § 24a des SGB VIII Gebrauch zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfe- bzw. Kindertagesstättenbedarfsplanung bis zum 01.10.2010 jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter festzulegen, sowie den aktuellen Bedarf bis zum 15. 03. eines jeden Jahres zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierüber ist dem JHA alljährlich zu berichten.

 

3.    Weiterhin beauftragt der JHA die Verwaltung, die Kita-Bedarfsplanung einschließlich des Stufenplanes nach dem TAG weiter voran zu treiben. Im Vorwege sollen die in der Vorlage genannten Standorte auf ihre Geeignetheit für eine zusätzliche schwerpunktmäßige Kleinkindversorgung durch die Verwaltung geprüft und die nötigen Schritte zur Umsetzung  - ggf. einschließlich einer Ausschreibung zur künftigen Betriebsführung unter den in Betracht kommenden Trägern - eingeleitet werden.

 

4.    Die wesentlichen Einsparungen im Sozialhilfebereich nach Umsetzung von „Hartz IV“, mit denen nach der Absicht des Bundesgesetzgebers die Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kleinstkinder aufgefangen werden sollen, entstehen aus der Verminderung der Sachkosten (bisherige Sozialhilfe) ausschließlich beim Landkreis Lüneburg als Sozialhilfeträger auch für den Bereich der Stadt.

 

       Es wird erwartet, dass der Landkreis die eingesparten Sachmittel an die Kommunen zur Erfüllung von deren Aufgaben nach dem TAG weitergibt. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem TAG beauftragt, entsprechende Anträge beim Landkreis über die Weitergabe der Mittel zu stellen.