Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Siehe Anlage. Die antragstellende Fraktion regt mit dem
vorliegenden Antrag die Teilnahme der Stadt Lüneburg (im Rahmen einer sog.
"Bildungsregion") am Projekt „Eigenverantwortliche Schule“ ab März
2005 an. Der Kultusminister beabsichtigt, bereits ab 01.03.2005 in
Niedersachsen zwei Gebiete zu finden, in denen jeweils 50 Schulen verschiedener
Schulträger das Projekt durchführen. Diese beiden - sonst durch keine
Gemeinsamkeiten verbundenen - Gebiete sollen jeweils eine (für Evaluierungszwecke)
sog. "Bildungsregion" darstellen. Das Vorhaben soll bis zum
31.12.2008 laufen. Bei dem Projekt „Eigenverantwortliche Schule“ handelt es
sich um ein bereits von der vorherigen Landesregierung initiiertes Vorhaben
(damals „Selbständige Schule“), durch Erweiterung der Gestaltungsspielräume die
Schulen in die Lage zu versetzen, die Qualität des Unterrichts und der
schulischen Arbeit insgesamt zu verbessern. Dazu gehören nach Auffassung des Kultusministeriums -
die
Anpassung der Unterrichtsgestaltung und -organisation an ihre besonderen pädagogischen
Bedingungen und Konzepte, -
die
Verfügung über bestimmte Finanzmittel, -
eine
erweiterte Personalverantwortung, -
neue
Formen der Mitverantwortung von Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern
sowie Eltern. Die beteiligten Schulen haben ihrerseits ein eigenes,
verbindliches Qualitätsmanagement zu entwickeln und an einer externen
systematischen Evaluation teilzunehmen. Dazu gehören Datenerhebung, Berichtsanalyse durch die
Lehrer, Schüler und Eltern sowie Austausch bei Qualifizierungsmaßnahmen und
Rechenschaft gegenüber der Projektleitung des Landes. Das Land sagt den Schulen die notwendige Unterstützung zu
einer standardisierten Selbstevaluation, zur Qualifizierung der Schulleitungen
und Steuergruppen sowie zur Unterrichtsentwicklung zu. Finanzielle
Unterstützung oder die Zuordnung von Stellen oder Lehrerstunden sind den
Ausschreibungsbedingungen nicht zu entnehmen. Das Projekt wird durch die Bertelsmann-Stiftung begleitet. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15.02.2005; nähere
Informationen sind auf der Internetseite des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de) zu finden
und sollen künftig auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen
Bildungsservers www.nibis.de erhältlich
sein. Das Kultusministerium will auch zu Informationsveranstaltungen für
interessierte Schulen im Januar einladen. Hinsichtlich der Teilnahme an dem Projekt ist zu beachten,
dass sich ein Schulträger oder mehrere miteinander kooperierende Schulträger
mit ca. 50 Schulen, die die Voraussetzungen für die Beteiligung erfüllen, als
Bildungsregion bewerben können. Jede einzelne Schule sollte dabei ca. 400
Schülerinnen und Schüler haben. Kleinere Schulen können sich zuvor, ggf. über
ihre jeweiligen Schulträger zu einem Verbund zusammenschließen. Voraussetzung für die Auswahl einer Bildungsregion ist, dass
diese bereit ist, im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land die Schulentwicklung an den beteiligten
Schulen zu stärken und gemeinsame Unterstützungssysteme zu entwickeln und zu
betreuen. Dazu gehört auch die Mitwirkung in der Regionalen
Steuergruppe, die finanzielle Beteiligung der Schule an einem einzurichtenden
Entwicklungsfonds (1,- € / Schüler / Jahr), und dass der Regionalen
Projektleitung durch die Schulen ein Büro mit entsprechender Ausstattung bereit
gestellt wird. Ein regionaler Bildungsbericht ist dann alle 2 Jahre,
erstmals 2006, mit Unterstützung durch die Bertelsmann Stiftung auf eigene
Kosten zu erstellen. Eine (finanzielle) Beteiligung des kommunalen Schulträgers
ist (abgesehen von den o.a. Betriebskosten für die Räume) nicht gefordert. Zur weiteren Information sind dieser Sitzungsvorlage ein
Rundbrief des Kultusministers und der Vorbericht zur Sitzung des
Schulausschusses des Niedersächsischen Städtetages vom 23.11.04 beigefügt. Aus Sicht der Schulverwaltung kann berichtet werden, dass
den Schulen in der Stadt Lüneburg in finanzieller Hinsicht in den vergangenen
Jahren bereits wichtige Instrumente zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer
Aufgaben an die Hand gegeben worden sind: Die Schulen in Trägerschaft der Stadt Lüneburg arbeiten in
finanzieller Hinsicht seit Jahren selbständig. Selbständig gewirtschaftet wird
im Rahmen zweier unterschiedlicher Modelle, die im folgenden erläutert werden: Budgetierung und
Bonusmodell
Budgetierung: Die Schulen in Trägerschaft der Stadt Lüneburg arbeiten
bereits im achten Jahr mit eigenen Budgets, die sie in eigener Verantwortung
aufteilen und verwalten. Seit dem Jahr 1997 sind folgende Haushaltsstellen
budgetiert: Vermögenshaushalt:
Verwaltungshaushalt:
Budgetierung heißt, im Rahmen des zur Verfügung gestellten
Budgets selbständig zu wirtschaften, zu planen, zu entscheiden – in der Regel
auch einmal das Risiko nicht auskömmlicher Mittel zu tragen. Bonusmodelle: Bonusmodelle, also die finanzielle Beteiligung der Schulen
an Einsparungen, wurden bei den folgenden Bewirtschaftungskosten eingeführt:
Für diese Kosten ist das Budget grundsätzlich zwar in der
Hand der Schulverwaltung verblieben, die Schulen werden aber durch
Bereitstellung der eingesparten Mittel an den Einsparungen beteiligt (bei den
Energie- und Wasserkosten von 1996 - 2002 zu 50%, ab 2003 zu 30%). Die eingesparten Mittel stehen den Schulen zur freien
Verfügung, über die Mittelverwendung entscheidet gemäß Vereinbarung die
Gesamtkonferenz. Auch aus diesem Modell ergibt sich daher ein Baustein des
selbständigen und eigenverantwortlichen Wirtschaftens der Schulen. Im Zusammenhang mit der Etablierung dieser beiden Modelle zu
selbständigem Wirtschaften wurde seinerzeit ein „Arbeitskreis Budgetierung“
eingerichtet, der sich aus Vertretern aller Schulformen, Hausmeistervertreter,
Schulverwaltungskraft, Personalrat und Schulverwaltungsvertreter zusammensetzt. Hier wird z.B. bei neuer Budgetierung einer Haushaltsstelle
über die Höhe des Budgets (Berechnungsmaßstab usw.) verhandelt. Damit bestehen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
für die Schulen bei der Einrichtung von Budgets. Zudem wurden die
Schulsekretariate durchgängig mit der erforderlichen IT-Infrastruktur (PCs,
Software) ausgestattet und die Schulverwaltungskräfte entsprechend geschult, um
die Bewirtschaftung der Mittel selbständig zu organisieren. Ob eine noch
weitere "Verselbständigung" der Schulen - auch für Entscheidungen und
Gelder, die bisher in der Verantwortung des Landes lagen, sinnvoll ist,
muss beraten werden. Nicht zufällig dürfte dieser Vorstoß in eine Zeit fallen,
in der durch die Auflösung der Bezirksregierungen die ortsnahe Erledigung von
Verwaltungsaufgaben - trotz Errichtung einer Landesschulbehörde in Lüneburg -
erschwert sein könnte. Möglicherweise sollen die zur Beteiligung an dem Projekt
vorgesehenen Schulen hier eine gewisse "Pilotfunktion" übernehmen.
Aus Sicht der Stadt als kommunaler Schulträger kann die Teilnahme nur in
Betracht kommen, wenn z. B. eine weitere Mehrbelastung der Schulsekretärinnen
oder sonstige finanziell nachteilige Folgen sicher ausgeschlossen werden
können. Die Verwaltung sieht noch von einem Beschlussvorschlag ab,
wird diesen vielmehr in Abhängigkeit vom Beratungsverlauf formulieren. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 10 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Antrag
der CDU-Fraktion Vorbericht
zur 5. Sitzung des Schulausschusses des Städtetages Rundbrief
des Kultusministers |
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