Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1287/04  

 
 
Betreff: Gründung einer Klinikum Lüneburg gGmbH
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Clavien
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen vom 17.09.2004 sowie des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2004 ist die Verwaltung aufgefordert worden, die notwendigen Schritte zur Gründung einer Klinikum Lüneburg gGmbH vorzubereiten und entsprechende Unterlagen und Vertragsentwürfe vorzulegen.

 

Entwürfe für folgende Verträge sind als Anlage beigefügt:

Gesellschaftsvertrag   (Fassung vom 03.11.2004)

Personalüberleitungsvertrag   (Fassung vom 02.11.2004)

 

Zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung ist das Städtische Klinikum Lüneburg und das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum entsprechend der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes aus der Stadt Lüneburg auszugliedern. Ein konkreter Ausgliederungsplan wird nach grundsätzlichem Beschluss zur Gesellschaftsgründung erstellt. Die Ausgliederung erfolgt haushaltsneutral, das heißt, ohne Belastung für den städtischen Haushalt. Sowohl Zusatzkosten, die sich aus der Gründung der gGmbH ergeben, als auch Mehr- oder Minderkosten oder sonstige finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt, die sich aus der Betriebsführung des Städtischen Klinikums in der gGmbH ergeben, werden aus Mitteln des Wirtschaftsplans des Klinikum getragen bzw. dem städtischen Haushalt im Rahmen der Gemeinnützigkeit erstattet.

Im Rahmen der Ausgliederung des Städtischen Klinikums und des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums wird die Städtische Klinikum Lüneburg gGmbH mit einem Stammkapital von zunächst 25.000 € gegründet. Dieser Betrag ist vom Klinikträger außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Das künftige Stammkapital bzw. die entsprechende Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft wird in der Gründungsphase angemessen erhöht. Die Stadt Lüneburg übernimmt die volle Stammeinlage und wird damit alleinige Gesellschafterin.

 

Bei der Bildung des Aufsichtsrates wird von Seiten der Verwaltung eine Begrenzung auf 12 Mitglieder vorgeschlagen, von denen 6 Vertreter/Vertreterinnen durch den Rat der Stadt Lüneburg zu entsenden sind. Es sollte angestrebt werden, dass alle Fraktionen bzw. Gruppen in diesem Gremium vertreten sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass abweichend von einer Verteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren nach § 51 Abs. 9 NGO in Verbindung mit § 51 Abs. 2 NGO einstimmig bei der Zuordnung der 6 Sitze die Gruppe SPD/FDP mit 3 Sitzen, die CDU mit 2 Sitzen und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit 1 Sitz zu berücksichtigen sind.

 

Die Ausgliederung der gGmbH kann nach Abschluss des Verfahrens zur Herstellung des Benehmens gemäß §§ 75 ff. Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz mit dem Personalrat über den zu schließenden Personalüberleitungsvertrag erfolgen. Der Personalüberleitungsvertrag soll alle Tatbestände zur Wahrung der Rechte der Beschäftigten enthalten und wird dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            25,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

1. gGmbH - LG Gesellschaftsvertrag

2. Personalüberleitungsvertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 gGmbH-LG-Gesellschaftsvertrag-1 (132 KB) PDF-Dokument (46 KB)    
Anlage 2 2 PERSONALÜBERLEITUNGSVERTRAG-1 (47 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügten Vertragsentwürfe werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf deren Grundlage beauftragt, einen konkreten Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalüberleitungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung einer Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen vorzulegen.

 

Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000 € wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in gleicher Höhe.