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Beratungsinhalt: Beigeordneter
ALTHUSMANN bittet
die Verwaltung, die Vorlage zu Tagesordnungspunkt 15 „Verordnung zur Änderung
der Taxenverordnung der Stadt Lüneburg, Erhöhung der Beförderungsentgelte“
zurückzuziehen. Die IHK habe zwar eine positive Stellungnahme zu der geforderten
Entgelterhöhung abgegeben, der Rat sei aber Sachwalter für alle Bürgerinnen und
Bürger dieser Stadt, also sowohl für die Taxenbetreiber als auch für die
Taxennutzer. Im Verwaltungsausschuss habe nur die SPD-Fraktion für die Vorlage
gestimmt, selbst der Oberbürgermeister habe sich der Stimme enthalten. Der
Oberbürgermeister müsse die Verordnung aber am Ende unterschreiben, deshalb
sollte sich die Verwaltung zunächst auf eine Linie einigen und die Vorlage
sollte im Verkehrsausschuss beraten werden. Die Tagesordnung des Rates solle im
Übrigen zusätzlich um den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion „Lüneburg soll
Bildungsregion in Niedersachsen werden“ erweitert werden. Vor 2 Tagen sei von
der Landesregierung zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung das Projekt
„Eigenverantwortliche Schule und Qualitätsvergleich in Bildungsregionen“ auf
den Weg gebracht worden. Ab dem 01.05.2005 sollen in 100 Schulen in 2
Bildungsregionen modellhaft mit erweiterter Verantwortung ein notwendiger
Gestaltungsspielraum erprobt werden. Die Bewerbungen müssten jetzt kurzfristig
erfolgen, deshalb sei der Antrag dringlich. Weiterhin
ziehe die CDU-Fraktion ihren Antrag unter TOP 7.4 „Energie-Contracting in
Lüneburg für Kostensenkung nutzen“ zurück. Stadtdirektor
KOCH nimmt Bezug
auf den von der CDU eingebrachten „Dringlichkeitsantrag“ und bedauert, dass das
Projekt „Eigenverantwortliche Schule“ so außerordentlich kurzfristig vom
Kultusministerium vorgestellt und nicht vorab partnerschaftlich mit den
Schulträgern entwickelt worden sei. Der Schulausschuss des Nds. Städtetages
habe sich mit dem Thema bereits befasst aber noch keine Empfehlung zur
Teilnahme aussprechen mögen, da leider auch hier das Konnexitätsprinzip nicht
gesichert sei. In Lüneburg werde den Schulen im Übrigen bereits seit Jahren
Autonomie und Budgethoheit eingeräumt. Die Fremdevaluation durch die
Bertelsmann-Stiftung überschneide sich allerdings mit den Interessen des Landes
und dessen Schul-TÜV. Hier müsse vorab geklärt werden, inwieweit den Schulen dadurch
Mehrfachlasten aufgebürdet würden und was der Schulträger davon tragen müsse.
Im Hinblick auf die laufende Bewerbungsfrist sehe er auch keine Dringlichkeit. Beigeordneter
DÖRBAUM ist
einverstanden, die Vorlage zu TOP 15 heute nicht zu beraten, sondern in den
Verkehrsausschuss zu überweisen. Mit der Thematik des Dringlichkeitsantrags
habe seine Fraktion sich noch nicht auseinandersetzen können, sie sollte daher
in den Schulausschuss überwiesen und dort beraten werden. Ratsherr
MEIHSIES ist
ebenfalls damit einverstanden, die Vorlage zu TOP 15 in den Verkehrsausschuss
zur Beratung zu überweisen. Der Dringlichkeitsantrag sei in der Tat etwas überfallartig
eingebracht worden, so dass sich die übrigen Fraktionen nicht auf das Thema
vorbereiten konnten und sie sich über die Hintergründe und Auswirkungen eines
solchen Beschlusses nicht klar seien. Der Antrag sollte deshalb zunächst im
Schulausschuss beraten werden. Bürgermeisterin
SCHELLMANN findet
es zwar ebenfalls misslich, mit einem Thema so überfallen zu werden, hier
scheine aber tatsächlich Eile geboten, zumindest eine Grundsatzentscheidung zu
treffen, die man im Zweifel auch noch zurückziehen könnte, wenn die
Finanzierbarkeit nicht gegeben sei. Beigeordneter
ALTHUSMANN weist
darauf hin, dass die Landesregierung das Prinzip der Konnexität bereits im
Frühjahr 2004 verabschiedet habe. Die SPD habe sich im Wahlkampf doch auch für
selbstständige, eigenverantwortliche Schulen eingesetzt. Es gebe in
Niedersachsen 3.140 allgemeinbildende öffentliche Schulen, deshalb müsse man
sich mit einer Bewerbung zur Teilnahme an dem Projekt beeilen. Zurücktreten
könne man notfalls immer noch, wenn es Probleme gebe. Oberbürgermeister
MÄDGE schlägt vor,
den Antrag hier zunächst vorsorglich zu beschließen und dann in den Schulausschuss
zu überweisen, der in den nächsten Tagen zu einer außerordentlichen Sitzung
geladen werden könne. Er weise aber ganz deutlich darauf hin, dass hier
versucht werde, Aufgaben der aufgelösten Bezirksregierung auf die Kommunen zu
verlagern. Trotzdem sollte man die Chance nutzen, mögliche Verbesserungen für
die Schulen mitzunehmen. Zu TOP 15 weise er darauf hin, dass
Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers am 07.10.04 im Verkehrsausschuss
vorgetragen habe, dass ein Antrag auf Erhöhung der Taxenpreise vorliege. Der
Verkehrsausschuss sei damit einverstanden gewesen, dass die Vorlage dem
Verwaltungsausschuss direkt vorgelegt werden konnte. Der Verwaltungsausschuss
habe sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Antrag zu befürworten. Er
selbst setze seine Stimme so ein, wie er es für richtig halte und sei der
Ansicht, dass die Erhöhung nicht zum 01.01.05 machbar sei, sondern eventuell
erst zum 01.04.05 oder weiter verzögert. Es sei nicht einzusehen, dass der Rat
als Schiedsrichter zwischen den Taxiverbänden fungieren solle. Oberbürgermeister
MÄDGE weist darauf
hin, dass die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der letzten
Ratssitzung zum Postamtsgelände bereits im Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung beantwortet worden war und deshalb fälschlicherweise nicht
nochmals auf die Tagesordnung des Rates genommen worden sei. Sie sei aber
gemeinsam mit der Antwort aus dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung als
Tischvorlage verteilt worden und werde unter TOP 6.3 der heutigen Sitzung
nochmals beraten. Ratsherr
MEIHSIES bittet
darum, die Anfragen zu TOP 6.1 und 8.1 gemeinsam zu beantworten. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung des
Oberbürgermeisters, die Vorlage zu TOP 15 von der Tagesordnung abzusetzen und
in den Verkehrsausschuss zu überweisen. Die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Postamtsgelände wird als TOP
6.3 in die Tagesordnung aufgenommen. Der
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion wird unter TOP 7.6 in die Tagesordnung
aufgenommen. Die
TOP 6.1 und 8.1 werden gemeinsam beantwortet. |
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