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Vorlage - VO/1119/04-1  

 
 
Betreff: Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Clavien
Federführend:Bereich 91 - Personal, Organis., Wirtsch. u. Technik, EDV Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

NEUFASSUNG VOM 11.11.04

 

Sachverhalt:

 

Nach einer europaweiten Ausschreibung im Rahmen eines Teilnehmerwettbewerbes wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.07.2004 als Mitgesellschafter für die zu installierende Klinikum Lüneburg Service GmbH die Unternehmensgemeinschaft Henning/CCS, 21337 Lüneburg, ausgewählt. An dieser Gesellschaft sollte die Unternehmensgemeinschaft mit 49% und die Stadt Lüneburg mit 51% beteiligt werden.

 

Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg hat mit Beschluss vom 05.11.2004, zugestellt am 10.11.2004, jetzt allerdings festgestellt, dass unter Würdigung der Gesamtbewerberlage der Bietergemeinschaft als ausgewählten Partner für eine Betreibergesellschaft in umsatzsteuerlicher Organschaft nicht der Zuschlag erteilt werden durfte.

 

Sofern die Stadt Lüneburg an einer Gründung der Gesellschaft auf der bisherigen Konzeption und Struktur festhält, ist zur Gewinnung eines entsprechenden Partners eine Neubewertung der an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen vorzunehmen.

 

Diese Neubewertung würde allerdings die Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH zum 01.01.2005 und die damit notwendige Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diese Service GmbH zeitlich verzögern.

 

Es ist daher beabsichtigt, diese Gesellschaft zunächst nicht als Unternehmensgemeinschaft sondern ausschließlich mit einer 100%igen städtischen Beteiligung zu gründen und die veranlasste Ausschreibung aufzuheben.

 

Gegenstand der Gesellschaft ist nach wie vor die Erbringung von infrastrukturellen Dienstleistungen im Städt. Klinikum Lüneburg und in anderen städtischen Einrichtungen.

 

Mit dieser Gesellschaftsgründung soll sichergestellt werden, dass die sogenannten Innenumsätze des Klinikums (Leistungen der Servicegesellschaft an das Klinikum) innerhalb der organschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer unterliegen und somit auch ein entsprechendes Einsparpotenzial bieten. 

 

Um die Servicegesellschaft organschaftlich mit dem Klinikum Lüneburg zu verbinden, muss sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Klinikums eingegliedert werden. Der Organträger (Stadt Lüneburg) ist jetzt an der Gesellschaft mit 100% beteiligt. Durch diese 100%ige Beteiligung ist auch von einer organisatorischen Eingliederung auszugehen, da die Durchsetzung der Weisungen des Klinikums in dieser Gesellschaft tatsächlich sichergestellt werden können.

 

Unter Berücksichtigung dieser Eingliederungskriterien ist daher beabsichtigt, in Abänderung der Beschlussvorlage vom 04.11.2004 den beigefügten Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Klinikum Lüneburg Service GmbH mit 100%iger städtischer Beteiligung zu schließen.

 

Darüber hinaus ist nach entsprechender Benehmensherstellung mit dem Personalrat nach dem Nds. Personalvertretungsgesetz über die Personalgestellung ein entsprechender Personalbeistellungsvertrag zu schließen. Der Personalbeistellungsvertrag soll alle Tatbestände zur Wahrung der Rechte der Beschäftigten enthalten und wird dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt.

 

Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 25.000,00 € gegründet. Dieser Betrag ist vom Klinikträger außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Lüneburg übernimmt die volle Stammeinlage und wird damit auch alleinige Gesellschafterin.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      25 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Gesellschaftsvertrag vom 11.11.04

Personalbeistellungsvertrag-Entwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2004 (61 KB) PDF-Dokument (20 KB)    
Anlage 2 2 Personalbeistellungsvertrag-Entwurf (21 KB) PDF-Dokument (15 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH notwendige Gesellschaftsvertrag und der Personalbeistellungsvertrag werden im Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag zu schließen und den Personalbeistellungsvertrag mit dem Personalrat abzustimmen, sowie alle weiteren zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorgelegt.

 

Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in gleicher Höhe.