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NEUFASSUNG VOM 11.11.04 Sachverhalt: Nach einer europaweiten Ausschreibung im Rahmen eines Teilnehmerwettbewerbes wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.07.2004 als Mitgesellschafter für die zu installierende Klinikum Lüneburg Service GmbH die Unternehmensgemeinschaft Henning/CCS, 21337 Lüneburg, ausgewählt. An dieser Gesellschaft sollte die Unternehmensgemeinschaft mit 49% und die Stadt Lüneburg mit 51% beteiligt werden. Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg hat mit Beschluss vom 05.11.2004, zugestellt am 10.11.2004, jetzt allerdings festgestellt, dass unter Würdigung der Gesamtbewerberlage der Bietergemeinschaft als ausgewählten Partner für eine Betreibergesellschaft in umsatzsteuerlicher Organschaft nicht der Zuschlag erteilt werden durfte. Sofern die Stadt Lüneburg an einer Gründung der Gesellschaft auf der bisherigen Konzeption und Struktur festhält, ist zur Gewinnung eines entsprechenden Partners eine Neubewertung der an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen vorzunehmen. Diese Neubewertung würde allerdings die Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH zum 01.01.2005 und die damit notwendige Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diese Service GmbH zeitlich verzögern. Es ist daher beabsichtigt, diese Gesellschaft zunächst nicht als Unternehmensgemeinschaft sondern ausschließlich mit einer 100%igen städtischen Beteiligung zu gründen und die veranlasste Ausschreibung aufzuheben. Gegenstand der Gesellschaft ist nach wie vor die Erbringung
von infrastrukturellen Dienstleistungen im Städt. Klinikum Lüneburg und in
anderen städtischen Einrichtungen. Mit dieser Gesellschaftsgründung soll sichergestellt werden,
dass die sogenannten Innenumsätze des Klinikums (Leistungen der
Servicegesellschaft an das Klinikum) innerhalb der organschaftlich miteinander
verbundenen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer unterliegen und somit auch ein
entsprechendes Einsparpotenzial bieten.
Um die Servicegesellschaft organschaftlich mit dem Klinikum
Lüneburg zu verbinden, muss sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen
Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen
des Klinikums eingegliedert werden. Der Organträger (Stadt Lüneburg) ist jetzt
an der Gesellschaft mit 100% beteiligt. Durch diese 100%ige Beteiligung ist
auch von einer organisatorischen Eingliederung auszugehen, da die Durchsetzung
der Weisungen des Klinikums in dieser Gesellschaft tatsächlich sichergestellt
werden können. Unter Berücksichtigung dieser Eingliederungskriterien ist
daher beabsichtigt, in Abänderung der Beschlussvorlage vom 04.11.2004 den
beigefügten Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Klinikum Lüneburg Service
GmbH mit 100%iger städtischer Beteiligung zu schließen. Darüber hinaus ist nach entsprechender Benehmensherstellung
mit dem Personalrat nach dem Nds. Personalvertretungsgesetz über die
Personalgestellung ein entsprechender Personalbeistellungsvertrag zu schließen.
Der Personalbeistellungsvertrag soll alle Tatbestände zur Wahrung der Rechte
der Beschäftigten enthalten und wird dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt. Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 25.000,00 €
gegründet. Dieser Betrag ist vom Klinikträger außerplanmäßig zur Verfügung zu
stellen. Die Stadt Lüneburg übernimmt die volle Stammeinlage und wird damit
auch alleinige Gesellschafterin. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 25 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Gesellschaftsvertrag
vom 11.11.04 Personalbeistellungsvertrag-Entwurf
Beschlussvorschlag: Der zur Gründung einer Klinikum Lüneburg Service GmbH
notwendige Gesellschaftsvertrag und der Personalbeistellungsvertrag werden im
Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gründung einer Klinikum
Lüneburg Service GmbH zugestimmt. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage beauftragt, einen
entsprechenden Gesellschaftsvertrag zu schließen und den Personalbeistellungsvertrag
mit dem Personalrat abzustimmen, sowie alle weiteren zur Gründung einer
Klinikum Lüneburg Service GmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die Ergebnisse
werden dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorgelegt. Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung
einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000,00 € wird außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt
durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in
gleicher Höhe. |
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