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Vorlage - VO/1290/04  

 
 
Betreff: 5. Verordnung zur Änderung der Taxenverordnung der Stadt Lüneburg
Erhöhung der Beförderungsentgelte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Heintzmann
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg zurückgezogen   
Verkehrsausschuss Vorberatung
25.01.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
18.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. hat nach Abstimmung mit den örtlichen Taxenbetrieben am 23.09.2004 einen Antrag auf Anhebung der Beförderungsentgelte gestellt. Nach den Vorstellungen des Gesamtverbandes sollte

 

-          der Bereitstellungspreis für jede Fahrt von 2,00 € auf 2,50 € angehoben werden. In diesem Preis ist eine Fahrleistung von 71,43 m oder eine Wartezeit von 20,7 Sek. enthalten.

 

-          das Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 71,43 m besetzt gefahrene Wegstrecke auf 0,10 € festgesetzt werden.

 

Im Rahmen der durchzuführenden Anhörung wurde die IHK hinsichtlich des Antrages um Stellungnahme gebeten. Die IHK hat mit Schreiben vom 20.10.2004 darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesteigerten Kosten für Kraftstoff, Reparaturen und Lohn sowie den gestiegenen Beiträgen für die Berufsgenossenschaft der neue Kilometerpreis gerechtfertigt sei, da sich aufgrund der Erhöhungen zusätzliche Kosten von ca. 8 € pro 100 km ergeben. Der Bereitstellungspreis sollte nach Ansicht der IHK jedoch etwas moderater ausfallen.

 

Es konnte mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., den örtlichen Taxenbetrieben und der IHK Einvernehmen dahingehend erzielt werden, den Bereitstellungspreis für jede Fahrt auf 2,40 € festzulegen.

 

Vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. wurde am 3.11.2004 eine entsprechend modifizierter Antrag gestellt (siehe Anlage).

 

Die Direktion des Mess- und Eichwesens Niedersachsen hat am 8.11.2004 mitgeteilt, dass die vorgesehene Änderung auch eichtechnisch möglich ist.

 

Der anliegende Entwurf der 5. Änderungsverordnung berücksichtigt die beantragte Erhöhung (§ 8 – Beförderungsentgelte-). Darüber hinaus wurde § 15 (Ordnungswidrigkeiten) auf den Euro-Betrag angepasst, da der Bundesgesetzgeber zwischenzeitlich das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf Euro umgestellt hat.

 

 

 

Ergänzung aus Anlass der Beratung im Verkehrsausschuss am 25. 1. 2005:

Nachdem in den Reihen der Lüneburger Taxenunternehmen eine neue Diskussion zur Tarifanpassung eröffnet wurde, hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (Bezirksgruppe Lüneburg-Wolfsburg) mit Schreiben vom 20. 1. 2005 seinen bereits einmal modifizierten Antrag vom 23. 9. 2004 zurückgezogen. Stattdessen wurde beantragt, den z. Zt. maßgeblichen Bereitstellungspreis von 2,00 EUR, der eine Beförderungsstrecke von 71,43 m oder eine Wartezeit von 20,7 Sekunden beinhaltet, beizubehalten. Das Entgelt bis zu 4.000 m soll künftig 1,40 EUR (bislang 1,20 EUR) betragen; für die über 4.000 m hinausgehende Fahrleistung werden (wie bisher) 1,20 EUR berechnet. Dem Antrag des Gesamtverbandes hat der weitaus überwiegende Teil der Mitgliedsunternehmen zugestimmt. Die IHK hat mit Schreiben vom 20. 1. 2005 im Rahmen des neu durchgeführten Anhörungsverfahrens dem Antrag des Gesamtverbandes zugestimmt, zugleich aber auch unterstrichen, dass der vom Verband gemachte Hinweis, die Anpassung der Tarife künftig in deutlich kürzeren Abständen als 5 Jahre vorzunehmen, aus Sicht der Kammer ausdrücklich unterstützt wird. Die Kostensituation für das Personenverkehrsgewerbe kann sich gegenwärtig sehr rasch verändern. Kostensteigerungen für die Kunden sollten jedoch moderat und nachvollziehbar sein.

Die Auswirkungen der Tarifanpassung ist aus der Anlage ersichtlich; bezogen auf eine Fahrleistung von bis zu 10 km bewegt sich die Erhöhung zwischen 5,76 % (10 km) und 11,94 % (4 km).

 

Im Hinblick auf die weiteren Verfahrensabläufe (Ratsbeschluss, Veröffentlichung der Änderungsverordnung, Änderung der Software in den Taxametern und schließlich Eichung) ist es unumgänglich,  dass die Verordnung erst zum 1. 4. 2005 in Kraft tritt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  1. Antrag des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe e.V. v. 03.11.04
  2. Geänderter Antrag des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe e.V. v. 20.01.05
  3. Gegenüberstellung der Tarife
  4. Stellungnahme der IHK
  5. Entwurf der 5. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung)
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Taxentarife (317 KB)      
Anlage 3 2 Antrag Gesamtverband (348 KB)      
Anlage 4 3 Gegenüberstellung der Tarife (10 KB)      
Anlage 5 4 IHK Stellungnahme (221 KB)      
Anlage 1 5 32-03 Entwurfalt (26 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 6 6 5.ÄVO Taxen neu (23 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte 5. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen.