Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. hat nach Abstimmung mit den
örtlichen Taxenbetrieben am 23.09.2004 einen Antrag auf Anhebung der
Beförderungsentgelte gestellt. Nach den Vorstellungen des Gesamtverbandes
sollte -
der
Bereitstellungspreis für jede Fahrt von 2,00 € auf 2,50 € angehoben werden. In
diesem Preis ist eine Fahrleistung von 71,43 m oder eine Wartezeit von 20,7
Sek. enthalten. -
das
Entgelt für jede weitere angefangene Fahrleistung von je 71,43 m besetzt
gefahrene Wegstrecke auf 0,10 € festgesetzt werden. Im
Rahmen der durchzuführenden Anhörung wurde die IHK hinsichtlich des Antrages um
Stellungnahme gebeten. Die IHK hat mit Schreiben vom 20.10.2004 darauf
hingewiesen, dass aufgrund der gesteigerten Kosten für Kraftstoff, Reparaturen
und Lohn sowie den gestiegenen Beiträgen für die Berufsgenossenschaft der neue
Kilometerpreis gerechtfertigt sei, da sich aufgrund der Erhöhungen zusätzliche
Kosten von ca. 8 € pro 100 km ergeben. Der Bereitstellungspreis sollte nach
Ansicht der IHK jedoch etwas moderater ausfallen. Es
konnte mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., den örtlichen
Taxenbetrieben und der IHK Einvernehmen dahingehend erzielt werden, den
Bereitstellungspreis für jede Fahrt auf 2,40 € festzulegen. Vom
Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. wurde am 3.11.2004 eine entsprechend
modifizierter Antrag gestellt (siehe Anlage). Die
Direktion des Mess- und Eichwesens Niedersachsen hat am 8.11.2004 mitgeteilt,
dass die vorgesehene Änderung auch eichtechnisch möglich ist. Der
anliegende Entwurf der 5. Änderungsverordnung berücksichtigt die beantragte
Erhöhung (§ 8 – Beförderungsentgelte-). Darüber hinaus wurde § 15 (Ordnungswidrigkeiten)
auf den Euro-Betrag angepasst, da der Bundesgesetzgeber zwischenzeitlich das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf Euro umgestellt hat. Ergänzung
aus Anlass der Beratung im Verkehrsausschuss am 25. 1. 2005: Nachdem
in den Reihen der Lüneburger Taxenunternehmen eine neue Diskussion zur Tarifanpassung
eröffnet wurde, hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (Bezirksgruppe
Lüneburg-Wolfsburg) mit Schreiben vom 20. 1. 2005 seinen bereits einmal modifizierten
Antrag vom 23. 9. 2004 zurückgezogen. Stattdessen wurde beantragt, den z. Zt.
maßgeblichen Bereitstellungspreis von 2,00 EUR, der eine Beförderungsstrecke
von 71,43 m oder eine Wartezeit von 20,7 Sekunden beinhaltet, beizubehalten.
Das Entgelt bis zu 4.000 m soll künftig 1,40 EUR (bislang 1,20 EUR) betragen;
für die über 4.000 m hinausgehende Fahrleistung werden (wie bisher) 1,20 EUR
berechnet. Dem Antrag des Gesamtverbandes hat der weitaus überwiegende Teil der
Mitgliedsunternehmen zugestimmt. Die IHK hat mit Schreiben vom 20. 1. 2005 im
Rahmen des neu durchgeführten Anhörungsverfahrens dem Antrag des Gesamtverbandes
zugestimmt, zugleich aber auch unterstrichen, dass der vom Verband gemachte
Hinweis, die Anpassung der Tarife künftig in deutlich kürzeren Abständen als 5
Jahre vorzunehmen, aus Sicht der Kammer ausdrücklich unterstützt wird. Die
Kostensituation für das Personenverkehrsgewerbe kann sich gegenwärtig sehr
rasch verändern. Kostensteigerungen für die Kunden sollten jedoch moderat und
nachvollziehbar sein. Die
Auswirkungen der Tarifanpassung ist aus der Anlage ersichtlich; bezogen auf
eine Fahrleistung von bis zu 10 km bewegt sich die Erhöhung zwischen 5,76 % (10
km) und 11,94 % (4 km). Im
Hinblick auf die weiteren Verfahrensabläufe (Ratsbeschluss, Veröffentlichung
der Änderungsverordnung, Änderung der Software in den Taxametern und
schließlich Eichung) ist es unumgänglich,
dass die Verordnung erst zum 1. 4. 2005 in Kraft tritt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
als Anlage beigefügte 5. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg
zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||