Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 30.09.04
(Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
40.000 Euro bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 61540.98720 -
Zuschüsse ESF-Bundesprogramm Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) -
zugestimmt.
25.11.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
40.000 Euro bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 61540.98720 -
Zuschüsse ESF-Bundesprogramm Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) -
zugestimmt.