Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Enthaltung der Ratsfrau Vossenberg folgenden Beschluss: Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 i.V. mit § 117 Abs. 1 NKomVG wird dem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 460.000 € im Bereich der Tagespflege und im Bereich der Förderung freier Kitaträger zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus den einmaligen Zuschuss des Landkreises Lüneburg, der für nachmittagsbetreute Grundschulkinder sowie für betreute Kinder im Alter von unter 3 Jahren gezahlt wird. (501)
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