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Auszug - Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und Gewerbesteuer  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2011    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4327/11 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und Gewerbesteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Arndt, Svenja
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr DR. SCHARF erörtert, dass die Entscheidung über eine Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer die Hansestadt Lüneburg in den nächsten Jahren nicht unerheblich beeinflussen werde.

Durch die Erhöhung seien die Handwerks- und Wirtschaftsbetriebe, eine wichtige Basis der Hansestadt Lüneburg, und die Hausbesitzer betroffen. Die genannten Gründen für die Erhöhung, wie das Haushaltskonsolidierungskonzept, die Empfehlung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und die jahrelange Nichterhöhung dieser Steuern, seine nicht hinreichend und überzeugend. Dem Haushaltskonsolidierungskonzept habe die CDU-Fraktion zugestimmt, jedoch nicht der Erhöhung der in Frage stehenden Steuern.

Eine Erhöhung der Gewerbesteuer bedeute, dass sich neue Betriebe sehr genau überlegen werden, wo sie sich ansiedeln.

Die Erhöhung der Grundsteuer B habe den Nachteil, dass diese von den Vermietern auf die Miete umgelegt werden. Es sei bekannt, dass die Nebenkosten zu einer zweiten Miete werden. Dies werde durch die Erhöhung gefördert.

 

Ratsfrau SCHELLMANN trägt vor, dass um die Hansestadt Lüneburg herum sich viele neue Gewerbe ansiedeln. Durch die Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer werde der Abstand zu den umliegenden Gemeinden noch weiter vergrößert werde.

Eine Konkurrenz bestehe in der Metropolregion Hamburg mit den umliegenden Gemeinden. Daher könne Lüneburg nicht mit anderen Städten zum Beispiel aus Südniedersachsen verglichen werden.

Durch die Erhöhung sei nicht gewährleistet, dass sich die Steuereinnahmen erhöhen, sondern es bestehe eher die Gefahr, dass sich weniger Gewerbe ansiedeln werde beziehungsweise, dass Gewerbebetriebe die Hansestadt Lüneburg verlassen.

 

Ratsherr SRUGIS befürwortet die Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Jahrelang seien diese Steuern nicht erhöht worden und dafür habe auch er sich eingesetzt. Die CDU-Fraktion habe der Erhöhung im Haushaltskonsolidierungskonzept zugestimmt. Der einzige Unterschied sei, dass die Erhöhung nicht erst 2013, sondern schon 2012 erfolge.

Er weist darauf hin, dass die Hansestadt Lüneburg in große Schwierigkeiten kommen würde, wenn sie dem Entschuldungsfonds beitrete und nicht die Steuererhöhung beschließe.

 

Beigeordneter PAULY unterstützt die Aussagen von Ratsherrn Srugis. Ergänzend möchte er die Gewerbesteuersolidarität anführen. Damit würde die Konkurrenz mit den umliegenden Gemeinden wegfallen.

Mit der Erhöhung der Steuern werde der Haushalt der Hansestadt Lüneburg etwas besser gestellt.

 

Beigeordneter BLANCK bringt in Erinnerung, dass die CDU-Fraktion der Erhöhung der Gewerbesteuer zugestimmt habe.

Die Hansestadt Lüneburg weise Standortfaktoren aus wie zum Beispiel die Infrastruktur, die die Hansestadt auszeichnen und sie zu einem attraktiven Standort für Hausbesitzer und Gewerbetreibende mache.

 

Bürgermeisterin BAUMGARTEN berichtet, dass die Hansestadt Lüneburg ein Mehr an Gewerbesteuereinnahmen habe, ohne dass die Gewerbesteuer erhöht worden sei.

Sie macht darauf aufmerksam, dass sie bei jeder Haushaltsdiskussion gesagt habe, dass die CDU-Fraktion gegen eine Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze sei. Trotzdem habe die Fraktion 2010 dem Haushaltssicherungskonzept zugestimmt, da das Land diese Maßnahme als eine von vielen Haushaltssicherungsmaßnahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für 2013 erwarte. Aufgrund der Kommunalwahl im September 2011 sei es eine Absichtserklärung gewesen.

 

Ratsherr KIESEL zitiert aus dem Sachverhalt der Vorlage. Eine Erhöhung um 50 Prozentpunkte sei laut dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zumutbar. Die Erhöhung der Grundsteuer B ist doch relativ und stelle für jeden Einzelnen eine andere Belastung dar.

Er äußert seine Bedenken hinsichtlich der Gewerbesteuererhöhung. Die Wirtschaft müsse sich weiter erholen und dann könne in ein bis zwei Jahren über eine Erhöhung der Gewerbesteuer entschieden werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass der Innenminister ohne die Erklärungen der Hansestadt Lüneburg im Haushaltssicherungskonzept den Haushalt nicht genehmigt hätte.

Die Gewerbesteuer sollte zunächst 2008 erhöht werden. Aufgrund der Wirtschaftskrise habe die Hansestadt Lüneburg die Erhöhung nicht vorgenommen.

Er geht ausführlich auf den Entschuldungsfonds ein und was dieser Fonds für Möglichkeiten für die Hansestadt Lüneburg bedeute. Um den Haushalt der Hansestadt Lüneburg zu konsolidieren, müssen Anstrengungen unternommen werden.

Es müsse über das nicht ausgewogene Gewerbesteuersystem geredet werden. Durch die vielen Freibeträge müssen viele Gewerbetreibende keine Gewerbesteuer zahlen.

Um die Lebensqualität in der Hansestadt Lüneburg für alle zu erhalten, müssen die Steuern erhöht werden. Die angedachte Erhöhung sei sozial ausgewogen und verträglich.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen aus der CDU Fraktion und der Gruppe FDP/RRP und einer Enthaltung folgenden Beschluss:

 

Der Hebesatz der Grundsteuer B wird von 390 auf 410 v. H. und der Hebesatz der Gewerbesteuer von 360 auf 390 v. H. zum 01.01.2012 festgesetzt. Die in der Anlage 3 vorgelegte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) in der Hansestadt Lüneburg wird mit Wirkung zum 01.01.2012 erlassen.

 

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